Tierhaltung | 26. März 2021

16 Landkreise in Baden-Württemberg von Vogelgrippe betroffen

Von Maria Wehrle
Bei einem Junghennenaufzüchter in Nordrhein-Westfalen ist die Aviäre Influenza (AI) ausgebrochen. In Baden-Württemberg gibt es mindestens 58 Kontaktbetriebe.
Der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Aufzuchtbetrieb bei Paderborn hat Auswirkungen auf Baden-Württemberg. Von dort wurden Junghennen an mindestens 58 Kleinhaltungen in 16 Landkreisen in Baden-Württemberg geliefert. Davon befinden sich 40 Betriebe allein im Regierungsbezirk Freiburg.
Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium (MLR) am Mittwoch kurz vor Redaktionsschluss mitteilte, sind Tiere in mehreren dieser Bestände sichtbar erkrankt und teils verendet. Einige Haltungen wurden durch die Behörden  geräumt, die Tiere mussten getötet werden.  Daneben gibt es zwei größere Betriebe im Land, die Jungenten aus einem Seuchenbetrieb in Tschechien erhalten haben. Laut MLR laufen die Ausschlussuntersuchungen noch.
Betroffene Landkreise sind:  Breisgau-Hochschwarzwald, Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut, Emmendingen, Lörrach, Calw, Ludwigsburg, Rems-Murr-Kreis, Böblingen, Reutlingen, Zollern-Alb-Kreis, Sigmaringen, Heidenheim, Main-Tauber-Kreis und der Stadtkreis Freiburg. Da die Junghennen auch über Zwischenhändler verkauft wurden, könnten noch weitere Betriebe betroffen sein. Deshalb ruft das MLR dazu auf, dass Geflügelhalter, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, sich beim Veterinäramt vor Ort melden. 
Aufstallungspflicht im Sperrbezirk
Um die betroffenen Gebiete werden Sperrzonen in einem Umkreis von drei Kilometern errichtet, in denen eine Aufstallungspflicht gilt. Die Veterinärämter werden die betroffenen Betriebe kontaktieren und die Bestände untersuchen. Im Sperr- und im sogenannten Beobachtungsbezirk mit einem Radius von zehn Kilometern gibt es sowohl für Geflügel als auch für Säugetiere Beschränkungen für das Verbringen. Dies muss in jedem Fall mit dem zuständigen Veterinäramt abgesprochen werden. Zudem dürfen bei Einrichtung von Restriktionsgebieten Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Genehmigung der zuständigen Behörden über eigene Packstellen weiter vermarktet werden. Die Eigenvermarktung zum Beispiel über Hofläden ist nicht möglich.
Das MLR weist darauf hin, dass die Tierseuchenkasse den Tierschaden, die Tötungskosten sowie 80 % der Desinfektionskosten übernimmt. Da die Seuche nicht durch Wildvögel in die Bestände gelangt ist und der Seuchendruck mit dem Frühling abnimmt, ruft Landwirtschaftsminister Peter Hauk die Veterinärämter dazu auf, bei der Umsetzung der Aufstallungspflicht nicht zu streng vorzugehen.