Betrieb und Wirtschaft | 26. Januar 2017

Warum die Spannen stark schwanken können

Von Achim Bader
Zur Schlachtvieh-Preismeldung gibt es immer wieder Rückfragen von Lesern. Was beim Lesen und Interpretieren der Tabelle beachtet werden muss, erklärt Achim Bader von der Landesanstalt für die Entwicklung der Landwirtschaft (LEL).
Die LEL in Schwäbisch Gmünd erstellt wöchentlich die „Amtliche Preisfeststellung für Schlachtvieh”, die Daten dieser Woche enthalten die Tabellen auf den Seiten 54 und 55 dieser Ausgabe.  Nach der  1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung  (1. FlGDV) sind alle Schlachtbetriebe meldepflichtig, die wöchentlich mehr als 75 Rinder, 75 Schafe oder 200 Schweine schlachten. Die Veröffentlichung bei Rindern erfolgt seit 2012 gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und Hessen. Insgesamt sind 25 Rinder schlachtende Betriebe meldepflichtig. Bei Schweinen erfolgt die Veröffentlichung nur für Baden-Württemberg mit 32  Betrieben. Bei Schafen erfolgt eine gemeinsame Veröffentlichung mit Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen mit fünf  Betrieben. 
Die Treffsicherheit der Meldungen der Schlachtbetriebe von Montag und Dienstag für die Preistendenz der laufenden Woche ist erstaunlich gut.
2016 wurden so insgesamt 465156 Rinder, gut 3,481 Millionen Schweine und 20311 Schafe in der Preisfeststellung erfasst. 2015 lag der Anteil der in Baden-Württemberg gemeldeten Tiere  an den insgesamt in Baden-Württemberg geschlachteten Rindern bei 77 % (Kühe 87 %, Bullen 77 %, Färsen 71 %, Kälber 37 %). Bei Schweinen lag der Anteil bei 70 % und bei Schafen bei 9 %. Gesamtschlachtzahlen für 2016 liegen  noch nicht vor. Die  Betriebe melden wöchentlich ihre Stückzahlen und Schlachtmengen sowie die mit den Schlachtgewichten gewogenen durchschnittlichen Auszahlungspreise. Die Meldung ist bei Rindern in die gesetzlichen Kategorien (Jungbullen, Bullen, Ochsen, Kühe, Färsen, Jungrinder und Kälber) sowie in Handelsklassen [bestehend aus Fleischigkeit (E, U, R, O, P) sowie Fettklasse (1-5)] unterteilt. Bei Schweinen erfolgt die Unterteilung nur in Handelsklassen (S, E, U, R, O, P, M und V) und bei Schafen nur in Kategorien (Lämmer und Schafe). Bei Schweinen ist  zu beachten, dass in den Handelsklassen S – P nur Tiere mit einem Zweihälftengewicht von mindestens 80 Kilogramm und höchstens 110 Kilogramm  berücksichtigt werden. In S – V sind alle geschlachteten Schweine unabhängig vom Gewicht enthalten.
Extrempreise fallen raus
Die LEL erstellt aus allen Meldungen jeweils dienstags die amtliche Preisfeststellung.   Diese enthält je Kategorie und Handelsklasse die Stückzahl, das durchschnittliche Schlachtgewicht, die Preisspanne und den Durchschnittspreis sowie am Mittwoch auch den Preistrend für die aktuelle Woche. In die Stückzahl, das Durchschnittsschlachtgewicht und den Durchschnittspreis fließen dabei alle  geschlachteten Tiere ein. Tiere mit Teilschäden bleiben außen vor. Bei der Preisspanne werden bei Rindern und Schafen standardmäßig 2 % der Tiere an der Obergrenze und an der Untergrenze der gemeldeten Preise nicht berücksichtigt, bei Schweinen ist dies 1 %. Dadurch soll vermieden werden, dass einzelne Tiere die Preisspanne verzerren.
Für den Preistrend werden von der LEL jeweils mittwochs die Schlachtungen der großen Schlachtbetriebe von Montag und Dienstag der aktuellen Woche erfasst und daraus die aktuelle Entwicklung in Form einer Preistendenz errechnet. Da bis Mittwoch jeweils nur ein Teil der Wochenschlachtung erfasst und abgerechnet ist, kann sich daraus auch nur ein grober Trend ergeben. Dennoch ist die Treffsicherheit erstaunlich gut. Veröffentlicht werden  nur die Kategorien und Handelsklassen, wo entsprechende Mengenanteile dahinterstehen. Damit wird die Aktualität der Preisfeststellung, die ansonsten nur Vorwochenzahlen enthält, deutlich verbessert. Der Preistrend wird nur bei Rindern erfasst und veröffentlicht, bei Schweinen wird die aktuelle Preisentwicklung bereits durch den VEZG-Preis abgebildet.
Alle dabei
Was ist beim Lesen der Veröffentlichung zu beachten? Grundsätzlich sieht die 1.FlGDV keine getrennte Meldung für Tiere mit besonderen Qualitätsmerkmalen vor. Die LEL erhält von jedem Schlachtbetrieb auch keine einzeltierbezogenen Daten, es werden nur die Gesamtstückzahlen, das Gesamtschlachtgewicht und der Durchschnittspreis je Handelsklasse gemeldet. Darin sind dann alle geschlachteten Tiere enthalten, egal ob Bio, QS oder andere Qualitätsprogramme. Getrennte Auswertungen zum Beispiel nur für Bio-Tiere, oder auch eine Veröffentlichung ohne den Einfluss der Bio-Tiere ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich. Es ist also unbedingt zu beachten, dass der Einfluss von Tieren aus den unterschiedlichen Qualitätsprogrammen je nach Kategorie und Handelsklasse und auch von Woche zu Woche schwanken kann. Besonders bei Handelsklassen mit geringerer Stückzahl kommen daher größere Schwankungen zustande. Insgesamt ist aber der Einfluss von Bio-Tieren auf die Durchschnittspreise gering und dürfte in den meisten Handelsklassen unter einem Cent pro kg liegen. Immer wieder wird berichtet, dass Schlachtviehpreise auf Basis der Spannen-Obergrenze ausgehandelt werden und die trotz Kappung schwankende Spanne zu Unmut bei den Beteiligten führt. Eine Ursache für die Schwankung der Preisspannen sind speziell bei Färsen und Schweinen in den Handelsklassen R, O und P Bio-Tiere.
Nicht berücksichtigt
Wenn einzelne Schlachtbetriebe, die einen hohen Anteil Bio-Tiere schlachten, in einer Woche unter 2 % der gemeldeten Tiere schlachten, so wird der gemeldete hohe Preis in der Spanne nicht berücksichtigt. Schlachtet der Betrieb in der nächsten Woche aber mehr als die 2 % (bzw. 1 % bei Schweinen), bildet der relativ hohe Preis die Obergrenze der Spanne. Hierzu muss sich im Extremfall nicht einmal die Schlachtzahl des betreffenden Betriebes ändern, teilweise reicht es aus, wenn insgesamt einfach weniger Tiere gemeldet werden und so die 2 % mit gleicher Stückzahl erreicht werden. So kann es bei einzelnen Handelsklassen zu stärkeren Schwankungen der Spanne kommen. In der Regel betrifft das besonders die Obergrenze, da hier zum Teil  reine Bio-Preise gemeldet werden, die je nach Stückzahl berücksichtigt werden – oder eben nicht. Es ist also nicht empfehlenswert,  Preisvereinbarungen aufgrund der Spannen-Obergrenze zu treffen. Sinnvoller wäre,  eine Preisvereinbarung auf Basis des veröffentlichten Durchschnittspreises + x € Zuschlag zu treffen.