Die Frosthilfe wird konkreter: Wenn im Herbst die Ernteverluste feststehen, soll ein finanzielles Hilfspaket geschnürt werden. Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat zugestimmt, entsprechende Programme auszuweiten. Langfristig setzt die Regierung in Stuttgart auf Risikominimierung.
In einer Regierungspressekonferenz gestern
in Stuttgart bezeichnete Ministerpräsident Winfried Kretschmann den
Frosteinbruch in den Nächten vom 19. bis 21. April für den Wein- und Obstbau als Naturkatastrophe. „Die vorliegenden Berichte aus den den einzelnen
Regionen des Landes zeichnen teilweise ein katastrophales Bild. Das Land wird
den betroffenen Betrieben deshalb im Rahmen von Sofortmaßnahmen zur Seite
stehen”, so Kretschmann.
Da die Schäden als Frostereignis eingestuft werden, könne eine nationale Rahmenrichtlinie nun die Voraussetzungen für finanzielle Hilfen
schaffen. Die genaue Schadenshöhe stehe aber erst zur
eigentlichen Erntezeit fest.
Tatsächliche Ernteverluste noch unklar
Auch Landwirtschaftsminister Peter Hauk bezeichnete die Lage als
vielerorts katastrophal: „Momentan sieht es so
aus, dass wir einzelbetrieblich und kulturenabhängig unterschiedlich starke
Aufwuchs- und Ertragsschäden bis hin zu flächigen Totalausfällen haben." Die
Betroffenen seien verzweifelt. Nicht nur ihre Existenz sei in Gefahr, sondern
auch die ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Frostberegnung in Schwarzen Johannisbeeren in Freiburg-Opfingen.
Erst zum Erntezeitpunkt der jeweiligen Kulturen könnten
die tatsächlichen Ernteverluste ermittelt werden, die die Basis für die
staatlichen Hilfen seien, so Hauk. Bei Erdbeeren wisse man das bereits in den
nächsten Wochen, dann folgten Beerenobst und Kernobst. Am Ende stünden Äpfel,
Birnen und die Weinreben, bevor im Herbst dieses Jahres ein Hilfspaket
geschnürt werden könne, was in die nächsten Haushaltsberatungen eingebracht
werde.
Hauk sagte, die Zustimmung der Landwirtschaftlichen Rentenbank liege vor, entsprechende
Programme auszuweiten, um dadurch mittelfristige Liquiditätsengpässe zu
überbrücken. Außerdem werde das Finanzministerium prüfen, inwieweit den
betroffenen Landwirten steuerliche Billigkeitsmaßnahmen eingeräumt werden
könnten. Hauk betonte aber auch, dass nicht bei Bagatellschäden, sondern nur bei
Schäden ab einem gewissen Umfang geholfen werden solle.
Fit für den Klimawandel
Weil der Klimawandel zu einer immer größeren Herausforderung für
Umwelt, Mensch und Natur werde, setze die Landesregierung auf Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes. Hauk
appellierte, dabei die besonders betroffenen
Wirtschaftsbereiche wie die Land- und Forstwirtschaft fit für die klimatischen
Veränderungen zu machen.
Der Minister sieht durchaus den Zusammenhang zwischen
dem jüngsten Frostereignis und dem Klimawandel: „Die Pflanzen treiben immer
früher aus und werden damit anfälliger für Frühjahrsfröste. Der phänologische
Frühling beginne immer früher im Jahresverlauf und setze zwischenzeitlich im
Schnitt fast zehn Tage früher ein als am Anfang einer untersuchten Zeitreihe im
Jahr 1951.
Finanzielles Risiko minimieren
Eine Versicherung gegen entsprechende Risiken sei für die Betriebe noch immer recht schwierig und teuer. Laut Hauk würden überhaupt
keine Versicherungen angeboten, oder sie überforderten die Landwirte auf Grund
der ohnehin recht angespannten Ertragslage finanziell. Daher will der Minister
gemeinsam mit der Branche das Gespräch mit der Versicherungswirtschaft suchen.
Mit dem Finanzministerium werde man gemeinsam prüfen, inwieweit die Bauern
steuerfrei Risikorücklagen anlegenkönnten. „Wir werden über die Einrichtung möglicher Fonds und weiterer
Risikominderungsmaßnahmen diskutieren, bei denen sich die Branche angemessen
beteiligt”, betonte der Minister. Außerdem sollen künftig landeseigene
Forschungsanstalten Strategien erarbeiten, wie die Land- und
Forstwirtschaft für die Veränderung des Klimas fit gemacht werden könne.