Der Streit ums Düngen flammt wieder auf
Von AgE
Der im Januar zwischen Bundesregierung, Koalitionsfraktionen und Ländern ausgehandelte Düngekompromiss wackelt. Warnungen zum Trotz beschloss der Umweltausschuss des Bundesrats am 16. März eine Reihe von Änderungsanträgen zum Regierungsentwurf für eine Novelle der Düngeverordnung.
Noch nicht „abfahrbereit”: Um das Düngepaket wird kurz vor der geplanten Abstimmung im Bundesrat am 31. März überraschend weitergepokert.
Die Änderungsanträge gehen nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums über die gemeinsame Vereinbarung hinaus und stellen den Kompromiss in Frage. Im Agrarausschuss waren die betreffenden Anträge zuvor noch knapp gescheitert. Die Abstimmungsergebnisse lösten einen heftigen politischen Schlagabtausch aus.
Konsequenzen wegen Brüssel
Der agrarpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, warf einigen grün
regierten Ländern „eindeutigen Wortbruch” vor. Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Christian Meyer wies diese Darstellung zurück
und hielt seinerseits der „CDU-Seite” vor, sich nicht an die Absprachen
zu halten. Gestützt wurde diese Sichtweise von SPD-Agrarsprecher Wilhelm
Priesmeier. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim
Rukwied, appellierte an die Ministerpräsidenten, ein Scheitern der
Düngeverordnung zu verhindern.
Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 31. März über die
„Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen”
tagen. Die Verordnung bildet zusammen mit der bereits beschlossenen
Änderung des Düngegesetzes und der Anlagenverordnung das Düngepaket, auf
das man sich nach monatelangen Verhandlungen zu Jahresbeginn
verständigt hatte. Für die Plenumssitzung liegen unterschiedliche
Ausschussempfehlungen vor, über die einzeln abgestimmt wird. Anders als
in den Fachausschüssen zählt im Plenum nicht das Ressortprinzip;
stattdessen stimmen die Landesregierungen ab. Wie die Abstimmung im
Plenum verlaufen wird, lässt sich derzeit nicht vorhersagen. Sollte der
Bundesrat der Düngeverordnung nur nach Maßgabe der als kritisch
eingestuften Änderungswünsche seines Umweltausschusses zustimmen, könnte
der Düngekompromiss noch scheitern.
Massiver Vertrauensbruch
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt könnte
sich dann gezwungen sehen, die Verordnung scheitern zu lassen. Dies
hätte dann aller Voraussicht nach auch Konsequenzen für das laufende
Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der
EU-Nitratrichtlinie.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes, bezeichnete
das Votum des Umweltausschusses des Bundesrats als „massiven
Vertrauensbruch”. Der DBV-Präsident sieht jetzt die Ministerpräsidenten
gefordert. Sie müssten dafür Sorge tragen, dass der Kompromiss vom
Januar dieses Jahres Ende März im Plenum der Länderkammer nicht
aufgekündigt werde. „Die Verantwortung für eine Verurteilung
Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche
Strafzahlungen hätten dann alleine die Länder zu tragen”, betonte der
Bauernpräsident.
Erneut wies Rukwied darauf hin, dass die Neufassung des Düngerechts für
die Landwirtschaft einen erheblichen Einschnitt bedeute und die
Betriebe vor große Herausforderungen stelle. Dennoch habe man
akzeptiert, dass eine Novellierung mit Blick auf das laufende
Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nicht
vermeidbar sei.