Politik | 23. März 2017

Der Streit ums Düngen flammt wieder auf

Von AgE
Der im Januar zwischen Bundesregierung, Koalitionsfraktionen und Ländern ausgehandelte Düngekompromiss wackelt. Warnungen zum Trotz beschloss der Umweltausschuss des Bundesrats am 16. März eine Reihe von Änderungsanträgen zum Regierungsentwurf für eine Novelle der Düngeverordnung.
Noch nicht „abfahrbereit”: Um das Düngepaket wird kurz vor der geplanten Abstimmung im Bundesrat am 31. März überraschend weitergepokert.
Die Änderungsanträge gehen nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums über die gemeinsame Vereinbarung hinaus und stellen den Kompromiss in Frage. Im Agrarausschuss waren die betreffenden Anträge zuvor noch knapp gescheitert. Die Abstimmungsergebnisse lösten einen heftigen politischen Schlagabtausch aus.
Konsequenzen wegen Brüssel
Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, warf einigen grün regierten Ländern „eindeutigen Wortbruch” vor. Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer wies diese Darstellung zurück und hielt seinerseits der „CDU-Seite” vor, sich nicht an die Absprachen zu halten. Gestützt wurde diese Sichtweise von SPD-Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, appellierte an die Ministerpräsidenten, ein Scheitern der Düngeverordnung zu verhindern.
Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 31. März über die „Verordnung zur Neuordnung der guten fachlichen Praxis beim Düngen” tagen. Die Verordnung bildet zusammen mit der bereits beschlossenen Änderung des Düngegesetzes und der Anlagenverordnung das Düngepaket, auf das man sich nach monatelangen Verhandlungen zu Jahresbeginn verständigt hatte. Für die Plenumssitzung liegen unterschiedliche Ausschussempfehlungen vor, über die einzeln abgestimmt wird. Anders als in den Fachausschüssen zählt im Plenum nicht das Ressortprinzip; stattdessen stimmen die Landesregierungen ab. Wie die Abstimmung im Plenum verlaufen wird, lässt sich derzeit nicht vorhersagen. Sollte der Bundesrat der Düngeverordnung nur nach Maßgabe der als kritisch eingestuften Änderungswünsche seines Umweltausschusses zustimmen, könnte der Düngekompromiss noch scheitern.
Massiver Vertrauensbruch
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt könnte sich dann gezwungen sehen, die   Verordnung scheitern zu lassen. Dies hätte dann aller Voraussicht nach auch Konsequenzen für das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie.
Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes,    bezeichnete das Votum des Umweltausschusses des Bundesrats als „massiven Vertrauensbruch”.  Der DBV-Präsident sieht jetzt die Ministerpräsidenten gefordert. Sie müssten dafür Sorge tragen, dass der Kompromiss vom Januar dieses Jahres Ende März im Plenum der Länderkammer nicht aufgekündigt werde.  „Die Verantwortung für eine Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen hätten dann alleine die Länder zu tragen”, betonte der Bauernpräsident.
Erneut wies Rukwied  darauf hin, dass die Neufassung des Düngerechts für die Landwirtschaft einen erheblichen Einschnitt bedeute und die Betriebe vor große Herausforderungen stelle. Dennoch habe man akzeptiert, dass eine Novellierung mit Blick auf das laufende Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof nicht vermeidbar sei.