Unter anderem einigten sich die
drei Parteien darauf, dass die von vielen deutschen Verbänden
kritisierte schärfere Grenzwertregelung für unerlaubte Stoffe zunächst
nicht in die EU-Ökoverordnung mitaufgenommen wird. Die Schwellenwerte
für unerlaubte Stoffe verbleiben auf dem gleichen Niveau wie für
konventionelle Produkte. Mitgliedstaaten wie unter anderem Italien, die
eigene strengere Grenzwerte im Ökosektor haben, dürfen diese
beibehalten. Die EU-Kommission wird nach vier Jahren einen umfassenden
Bericht über die Quellen der Verunreinigungen vorlegen. Im Anschluss
soll nochmals über die Aufnahme dieses Abschnitts in die Verordnung
beraten werden.
Ähnlich wie der Agrarkommissar äußerte sich der maltesische
Landwirtschaftsminister Clint Camilleri, der für die EU-Mitgliedstaaten
die Verhandlungen führte. Auch er erwartet von der neuen
EU-Ökoverordnung eine Stärkung der Ökobranche.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sprach von einem „Sieg
der Vernunft”. Die Kommission habe auf dem „letzten Ruck” gemerkt, dass
sie auf dem falschen Weg gewesen sei. So habe man etwa 80 Prozent
der Forderungen durchgesetzt. Schmidt zeigte sich davon überzeugt, dass
das neue Regelwerk konventionelle und biologische Erzeuger weiterbringt.
Der Berichterstatter des Europaparlaments, Martin Häusling, und der
Schattenberichterstatter Norbert Lins erklärten, dass es für die
deutschen Biobetriebe aller Voraussicht nach keine wesentlichen
Regeländerungen geben werde. Weiterhin sei es möglich, nach den
teilweise strengeren Regeln des deutschen Biorechts zu wirtschaften,
betonten der Grünen- und der CDU-Politiker bei einer Pressekonferenz des
EU-Parlaments.
Als besonders positiv für die deutschen Öko-Anbauer bewerteten es
Häusling und Lins, dass die Importe aus Drittstaaten nach den Regeln des
neuen EU-Ökorechts harmonisiert werden sollen. Die Einfuhrkontrollen
würden harmonisiert und verschärft. Beide Politiker begrüßten den
Verzicht auf die ursprünglich von der Kommission vorgeschlagene
Grenzwertregelung sowie die neuen Regelungen zum Saatgut. Durch die
Herausnahme der Grenzwertregelung ist laut Lins weiterhin ein
Nebeneinander
der ökologischen und konventionellen Produktion möglich. Für nach wie
vor „überdenkenswert” hält der CDU-Europaabgeordnete indes die im
deutschsprachigen Raum übliche Praxis des „Ganz-oder-gar-nicht-Ansatzes”
bei der Umstellung auf den Ökolandbau.
Außerdem einigten sich die Verhandlungspartner auf häufigere Kontrollen,
die mindestens einmal im Jahr stattfinden sollten. Zudem soll es
zusätzliche Risikokontrollen in allen EU-Mitgliedstaaten geben. Diese
sind bereits Teil des deutschen Rechts.
Für Gewächshäuser wird eine bodengebundene Produktion vorgeschrieben;
insofern darf nicht mit Nährlösungen gearbeitet werden. Ausnahmen mit
zehn Jahren Bestandsschutz sind hier für die nördlichen
EU-Mitgliedstaaten Finnland, Schweden und Dänemark vorgesehen.