Betrieb und Wirtschaft | 23. Februar 2017

Zoll will vorerst an Formularen festhalten

Von Hubert God
An den neuen Formularen beim Agrardiesel wird viel Kritik geäußert. Der Zoll will aber zunächst daran festhalten. Für den Vordruck 1139 gibt es im Internet eine neue Version.
Die Bürokratie beim Agrardiesel nimmt zu.
Die beiden neuen zusätzlichen Formulare 1139 und 1463 beim Agrardiesel stoßen  verbreitet auf Kritik. Die Generalzolldirektion will sich um Verbesserungen bei der Umsetzung bemühen, aber zunächst an den Formularen festhalten. Sie verweist in einem  Antwortschreiben an den Deutschen Bauernverband auf EU-Vorgaben wie beispielsweise die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und die Transparenzpflichten.  Der Zoll erklärt, der Vordruck 1139 sei unverzichtbar. Es werde geprüft, ob er in den normalen Agrardieselantrag (aber erst) für das Wirtschaftsjahr 2017 integriert werden könne. Dann soll es auch eine elektronische Übermittlungsmöglichkeit geben. Kurzfristig noch im Februar soll im Internet unter www.zoll.de ein inhaltlich angepasster neuer Vordruck 1139 zur Verfügung stehen. Die neuen Erklärungspflichten (Vordrucke 1462 und 1463) seien von den Betrieben ebenfalls zu erfüllen. Laut Generalzolldirektion sei die Erhebung der Daten „leider noch” unumgänglich. Für die neuen Erklärungspflichten soll ab Mai dieses Jahres eine elektronische Abgabe möglich sein. Klargestellt wird auch, dass alle drei Jahre ein Befreiungsantrag (Vordruck 1463) anstelle der jährlichen Erklärung mit Formular 1462 genügt.
Da die Voraussetzung, dass im Dreijahreszeitraum die Grenze von 150000 Euro Entlastung je Kalenderjahr und Entlastungstatbestand unterschritten wird, in aller Regel gegeben ist, empfiehlt der BLHV grundsätzlich die Verwendung des Vordruckes 1463.
Wegen der Irritationen bei der Agrardieselsteuererstattung haben sich der DBV und BLHV-Präsident Räpple auch an das Bundesfinanzministerium gewandt und eine Entbürokratisierung bei den Formularen eingefordert.