Politik | 04. April 2019

Zahl der Sauenhalter schrumpft stark

Von AgE
Die Zahl der Betriebe mit Sauenhaltung hat sich in Deutschland seit 2015 um nahezu ein Fünftel verringert. Auf den Betriebszweig drücken schlechte Wirtschaftlichkeit und politische Unwägbarkeiten.
Die Wirtschaftlichkeit der Ferkelerzeugung hat sich verschlechtert.
Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hervorgeht, gab es Ende vergangenen Jahres noch rund 7800 Ferkelerzeuger mit mehr als zehn Zuchtsauen. Die Zahl der durchschnittlich gehaltenen Zuchtsauen je Betrieb stieg von 206 im Jahr 2015 auf nunmehr 235.
Die Wirtschaftlichkeit der Ferkelerzeugung hat sich verschlechtert. Erzielten durchschnittliche Betriebe den Angaben zufolge 2017 aufgrund relativ hoher Ferkelpreise noch einen Überschuss von 7,29 Euro je Ferkel, errechnet sich für 2018 eine Unterdeckung von rund elf Euro pro Tier. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass der Strukturwandel in der Ferkelerzeugung ausgeprägter sei als in anderen Betriebsformen. Der äußere sich im Ausscheiden kleinerer Betriebe, häufig im Generationswechsel oder im Kontext anstehender Investitionsentscheidungen, ferner in einer stärkeren Spezialisierung sowie der Ausschöpfung von Kostendegressionseffekten durch Aufstockung.
„Alarmierend”
Grünen-Agrarsprecher Friedrich Ostendorff wertete die Angaben als alarmierend. Er forderte einen Gesellschaftsvertrag für eine neue, umweltverträgliche Tierhaltung mit artgerechten Haltungsbedingungen und fairen Preisen.
Laut Bundesregierung schlagen auf der Absatzseite Veränderungen im Konsumverhalten sowie der Konkurrenzdruck insbesondere durch Ferkellieferungen aus Dänemark und den Niederlanden zu Buche. Auf der Kostenseite wirkten sich insbesondere geänderte rechtliche Rahmenbedingungen aus, die Anpassungen der bisherigen Produktionsverfahren und bauliche Maßnahmen erforderten. In ihrer Antwort kündigt die Regierung die Vorlage eines Verordnungsentwurfs zur Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen an, der auf dem Vorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beruhe und nach Abschluss der rechtsförmlichen Prüfung durch das Bundesjustizministerium in die Länder- und Verbändebeteiligung gegeben werde.