BLHV-Präsident Werner Räpple hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann in einem persönlichen Brief gebeten, bei der anstehenden Landtagsdebatte zum Volksantrag selbst das Wort zu ergreifen. Bei der Gelegenheit bedankte er sich für seinen Einsatz bei der Entwicklung einer Alternative zum Volksbegehren durch den Eckpunkteprozess.
Ein Höhepunkt berufsständischer Arbeit war die Übergabe von rund 90000 Unterschriften für den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg” am 6. März dieses Jahres im Landtag in Stuttgart: Im Bild Landtagspräsidentin Muhterem Aras und BLHV-Präsident Werner Räpple als Sprecher der Initiatoren. Zwischenzeitlich gab es eine Anhörung, und in Bälde debattiert der Landtag darüber.
Laut Räpple trat so ein vertretbarer Kompromiss an die Stelle der Forderungen des Volksbegehrens, die für die bäuerliche Landwirtschaft nicht tragbar waren. Räpple weist aber auch auf prägnante Konflikte hin, die der aktuelle Gesetzentwurf zur Förderung der Biodiversität auslösen könnte: allen voran die Einklagbarkeit der Pflanzenschutzmittelreduktion.
In diesem Zusammenhang hob Räpple nochmals auf die Anhörung zum Volksantrag am 17. Juni ab. Die dort versammelten Fachleute hätten sich weder auf eine exakte Zeitachse noch auf ein genaues Potenzial für die Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes festlegen können, resümiert Räpple. Umso mehr müsse sichergestellt sein, dass die Zielsetzung der Landesregierung nicht zu einer einklagbaren Größe werde, „damit unsere freiwilligen Anstrengungen nicht konterkariert werden”. In seiner Stellungnahme hat der BLHV bereits alternative Formulierungen angeboten, die die Möglichkeit einer Klage, zum Beispiel durch die Deutsche Umwelthilfe, verringern.
Räpple betonte weiterhin die Einigkeit in dem Punkt, dass die Artenvielfalt nur gemeinsam erreicht werden kann. Und dass die Vielfalt und Vielzahl der Betriebe einer multifunktionalen bäuerlichen Landwirtschaft die Vielfalt in der Landschaft fördert und damit auch die Vielfalt der Arten.
An Rede vom Agrartag anknüpfen
Diese Punkte hatte Kretschmann auch in seiner Rede
beim diesjährigen Agrartag in Donaueschingen hervorgehoben. Eine solche
Rede, so Räpple, sei es wert, nochmal im Landtag gehalten zu werden,
denn sie würde die gesamtgesellschaftliche Idee des Volksantrags
stärken. So würde auch erneut der Kulturlandschafsbeirat in den Fokus
gerückt werden, der bisher nicht im Gesetzentwurf berücksichtigt worden
sei. Der Kulturlandschaftsbeirat solle über die vorhandenen und im
Gesetz vorgesehenen Gremien hinaus die Interessen aus Umweltschutz,
Landnutzung sowie Wirtschaft bündeln, Erkenntnisse der Forschung
berücksichtigen und zugleich auch Bevölkerung und Handel motivieren oder
gar in die Pflicht nehmen, aktiv zu werden, so Räpple in seinem
Schreiben.
Die Vielfalt der Betriebe müsse unbedingt erhalten bleiben: Diesen
Grundsatz hob Räpple auch schon bei der Anhörung zum Volksantrag hervor
und legte ihn jetzt dem Ministerpräsident ans Herz. Dabei gehe es nicht
nur um die finanzielle Förderung öffentlicher Leistungen, die die
Betriebe für die Gesellschaft erbringen, sondern auch um bürokratische
Überforderung. Vor dieser müssten gerade kleinere Betriebe geschützt
werden, weil sie ansonsten von ihr zur Aufgabe gezwungen werden, betont
Räpple.