„Wir stehen für den Dialog”
Von Padraig Elsner
Einen Tag nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers der Landesregierung traf sich BLHV-Präsident Werner Räpple mit den Präsidenten des Badischen Weinbauverbandes, Kilian Schneider, und des Landesverbandes Erwerbsobstbau, Franz-Josef Müller, zu einer außerordentlichen Präsidiumssitzung.
Unterschriftensammlung läuft: Die Gunst der Stunde nutzten die Unadinger Landwirte Harry Wehinger-Ketterer, Leo Siebler und Franz Oschwald und klärten die Besucher der Kilbigveranstaltung über den Volksantrag auf. 150 unterschrieben auf der Stelle.
Im Ergebnis begrüße man das Papier als eine Diskussionsgrundlage für den dringend notwendigen Dialog zwischen Politik, Naturschutz und Landwirtschaft, so die Präsidenten. Ebenso sei man sich einig, dass man über einige Punkte werde streiten müssen, um sie konkret gestalten zu können. „Im konstruktiven Dialog werden wir das Ziel verfolgen, dass die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft gerecht und praktikabel sind”, so Räpple.
Verbesserungsvorschläge
„Selbstverständlich nehmen wir das
Gesprächsangebot an”, so Weinbaupräsident Schneider. „Wir sind auch
bereit, Kompromisse einzugehen, wenn sie für uns umsetzbar sind.”
In der Präsidiumsrunde wurden schon einige Verbesserungsvorschläge
erarbeitet, die nun in den Gremien der Verbände weiterentwickelt und
ergänzt werden sollen. BLHV-Präsident Räpple ergänzt: „Wir gehen mit gut
ausgearbeiteten und abgestimmten Vorschlägen an den angekündigten
runden Tisch”. Im Anschluss fand noch eine erweiterte Vorstandssitzung
des BLHV statt, an der auch Vertreter verschiedener Aktionsgruppen aus
der Region, wie die IG Winzer vom Kaiserstuhl, teilnahmen. Nachdem die
Landesregierung das Eckpunktepapier veröffentlicht hatte, stand jetzt auch die Frage im Raum: Wofür braucht man jetzt noch den Volksantrag?
Räpple stellte sodann klar, dass der Volksantrag keine Kampagne gegen
das Volksbegehren ist, sondern für Biodiversität und Dialog zwischen
Landwirtschaft und Naturschutz steht. Deshalb seien die Unterschriften
für den Volksantrag nach wie vor von großer Bedeutung. Außerdem enthalte
der Volksantrag wichtige Themen, die bisher noch nicht im
Eckpunktepapier auftauchten. Zum Beispiel: Eindämmung des
Flächenverbrauchs oder Stärkung regionaler Kreisläufe.
Ob der Volksantrag aber auch in den Landtag eingebracht wird, wollen die
Initiatoren davon abhängig machen, welche konkreten Ergebnisse am
angekündigten runden Tisch über das Eckpunktepapier der Landesregierung
erarbeitet wurden.
Volksantrag – Informationen zur Unterschriftensammlung
Mindestens 40000 Unterschriften müssen für den Volksantrag eingesammelt werden. Damit diese auch zählen, müssen sie von den Gemeinden beglaubigt werden. Die amtliche Beglaubigung erfolgt kostenlos oder gebührenfrei. Der Unterzeichnende muss dazu nicht persönlich erscheinen.
Der BLHV empfiehlt, dass nicht beglaubigte Unterschriftenformulare an Sammelpersonen übergeben werden. Diese können die Formulare dann gebündelt an die nächstgelegene BLHV-Bezirksgeschäftsstelle übergeben. Der BLHV übernimmt dann den Rest. So kann der Verband sicherstellen, dass die Formulare zentral gesammelt werden. Engagierte Sammler können ihre Bündel auch selbst beim zuständigen Wahlamt abgeben, um sie dann beglaubigt an den BLHV weiterzuleiten.
Werbematerial wie Flyer, Plakate, Aufkleber sowie Blanko-Formulare können bei den Geschäftsstellen kostenfrei abgeholt werden.