Antworten sollte eine Informationsveranstaltung für Landwirte am 22. Februar im Landratsamt Rastatt bringen. In offener Gesprächsatmosphäre gab es bei einigen Punkten mehr Klarheit, bei anderen blieben Fragezeichen.
Der Informations- und Diskussionsbedarf der von PFC betroffenen Landwirte ist nach wie vor groß. Das Landratsamt Rastatt, das die Veranstaltung in Abstimmung mit dem BLHV anberaumte, hatte kurzfristig einen größeren Raum bereitgestellt und dieser füllte sich rasch. Dr. Christian Stoll, Leiter des Amtes für Baurecht, Naturschutz, Recht und Ordnung und Justiziar des Landratsamtes, umriss zu Beginn den möglichen Informationsumfang: „Wir geben Auskunft über das öffentliche Recht als Bodenschutzbehörde.” Für politische Forderungen wie Härtefall-Regelungen und Entschädigungen für Landwirte seien Politiker und Fachministerien die richtige Adresse. Das Landratsamt stimme sich im Übrigen in Sachen PFC eng mit der Stadt Baden-Baden ab.
Schwierig
Als zentrales Gesetz im vorliegenden PFC-Schadensfall benannte Stoll das Bundesbodenschutzgesetz. Dieses sei allerdings auf
begrenzte Einzelschäden zugeschnitten und nicht auf einen derart
großflächigen Umfang von über 400 Hektar wie im Raum
Rastatt/Baden-Baden. Stoll verhehlte nicht, dass dies der Behörde
Schwierigkeiten bereitet.
Laut Bodenschutzgesetz können Landwirte und Grundstückseigentümer theoretisch als Störer belangt werden. Für Eigentümer, deren
Grundstück ohne eigenes Zutun belastet wurde, endet die Haftung nach den
Erläuterungen Stolls als Zustandsstörer beim Wert des Grundstücks vor
der Kontamination. Bei den sogenannten Handlungsstörern gelte diese
Begrenzung nicht. „Wenn ein Landwirt ein unbelastetes Grundstück hatte
und pumpt wissentlich belastetes Wasser hoch, hat er ein Problem – dann
ist er Verursacher”, nannte Stoll ein Beispiel. Gleichzeitig wies Stoll
darauf hin, dass das Bodenschutzgesetz auch den Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit beinhalte. Michael Nödl, Justiziar und
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BLHV, mahnte bei der Veranstaltung ein Vorgehen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
gegenüber den Landwirten explizit an.
Der Justiziar des Landratsamtes machte seinerseits klar, dass seine
Behörde trotz der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen
das Kompostunternehmen an der getroffenen umweltrechtlichen
Störerauswahl festhalten wird: „Angesichts der Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim, die uns im einstweiligen Verfahren
insoweit Recht gegeben hat, haben wir derzeit keine Veranlassung, von
unserem Weg abzugehen”. Gleichzeitig prüfe man weitere
Kontaminationsmöglichkeiten – so, ob auch Klärschlamm in Betracht kommen
könne. Man könne die Herkunft bestimmter PFC nach ihrer Struktur
ermitteln, ergänzte dazu Reiner Söhlmann, Leiter der
PFC-Geschäftsstelle am Landratsamt: „Da sind wir dran.”
Erfolg von Sammelklage ausloten
BLHV-Justiziar Michael Nödl schlug vor, „dass sich
die betroffenen Landwirte zusammentun und unter Federführung des BLHV
Achern ein anwaltliches Gutachten erstellen lassen, ob eine
zivilrechtliche Sammelklage erfolgreich sein kann”. Das soll angegangen
werden.
Bei der Versammlung wurde auch sichtbar beziehungsweise hörbar, wie
tief Ärger und Frust bei manchen Landwirten wegen PFC sitzen. So
berichtete eine Junglandwirtin, dass sie als Eigenwasserversorgerin
ihren Brunnen aufwendig und teuer mit einer Aktivkohle-Filteranlage
ausstatten muss. „Ich möchte die nächsten 40 Jahre nicht für etwas
bezahlen müssen, was fast vor meiner Geburt passiert ist”, klagte sie
und erntete keinen Widerspruch.
Da die anberaumte Zeit im Landratsamt bald um war, regte Andrea Stief,
die Leiterin des Landwirtschaftsamtes, an, eine derartige Veranstaltung
in absehbarer Zeit zu wiederholen.