Politik | 02. März 2017

Wie geht es bei PFC rechtlich für Landwirte weiter?

Von Walter Eberenz
Antworten sollte eine Informationsveranstaltung für Landwirte am 22. Februar im Landratsamt Rastatt bringen. In offener Gesprächsatmosphäre gab es bei einigen Punkten mehr Klarheit, bei anderen blieben Fragezeichen.
Der Informations- und Diskussionsbedarf  der von PFC betroffenen Landwirte ist nach wie vor groß. Das Landratsamt Rastatt, das die Veranstaltung in Abstimmung mit dem BLHV anberaumte, hatte kurzfristig einen größeren Raum  bereitgestellt und dieser füllte sich rasch. Dr. Christian Stoll, Leiter des Amtes  für Baurecht, Naturschutz, Recht und Ordnung und Justiziar des Landratsamtes, umriss zu Beginn den möglichen Informationsumfang: „Wir geben Auskunft über das öffentliche Recht als Bodenschutzbehörde.” Für politische Forderungen wie Härtefall-Regelungen und Entschädigungen für Landwirte seien Politiker und Fachministerien die richtige Adresse. Das Landratsamt  stimme sich im Übrigen  in Sachen PFC eng mit der Stadt  Baden-Baden ab.
Schwierig
Als zentrales Gesetz im vorliegenden PFC-Schadensfall  benannte Stoll das Bundesbodenschutzgesetz. Dieses sei allerdings auf begrenzte Einzelschäden zugeschnitten und nicht auf einen derart großflächigen Umfang von über 400 Hektar wie im Raum Rastatt/Baden-Baden. Stoll verhehlte nicht, dass dies der Behörde Schwierigkeiten bereitet.
Laut Bodenschutzgesetz können Landwirte und Grundstückseigentümer  theoretisch als Störer belangt werden.    Für Eigentümer, deren Grundstück ohne eigenes Zutun belastet wurde, endet die Haftung nach den Erläuterungen Stolls  als Zustandsstörer beim Wert des Grundstücks vor der Kontamination. Bei den sogenannten Handlungsstörern gelte diese Begrenzung nicht. „Wenn ein Landwirt ein unbelastetes Grundstück hatte und pumpt wissentlich belastetes Wasser hoch, hat er ein Problem – dann ist er Verursacher”, nannte Stoll ein Beispiel. Gleichzeitig wies Stoll darauf hin, dass das Bodenschutzgesetz auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beinhalte. Michael Nödl, Justiziar und stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BLHV, mahnte bei der  Veranstaltung ein Vorgehen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gegenüber den Landwirten explizit an.
Der Justiziar des Landratsamtes machte seinerseits klar, dass seine Behörde trotz der Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen das Kompostunternehmen an der getroffenen umweltrechtlichen Störerauswahl festhalten wird: „Angesichts der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim, die uns im einstweiligen Verfahren insoweit Recht gegeben hat, haben wir derzeit keine Veranlassung, von unserem Weg abzugehen”. Gleichzeitig prüfe man weitere Kontaminationsmöglichkeiten – so, ob auch Klärschlamm in Betracht kommen könne. Man könne die Herkunft bestimmter PFC nach ihrer Struktur ermitteln, ergänzte  dazu Reiner Söhlmann, Leiter der PFC-Geschäftsstelle am Landratsamt: „Da sind wir dran.”
Erfolg von Sammelklage ausloten
BLHV-Justiziar Michael Nödl schlug vor, „dass sich die betroffenen Landwirte zusammentun und unter Federführung des BLHV Achern ein anwaltliches Gutachten erstellen lassen,  ob eine zivilrechtliche Sammelklage erfolgreich sein kann”. Das soll  angegangen werden.
Bei der Versammlung wurde  auch sichtbar beziehungsweise hörbar, wie tief Ärger und Frust bei manchen Landwirten wegen PFC sitzen. So berichtete eine Junglandwirtin, dass sie als Eigenwasserversorgerin ihren Brunnen aufwendig und teuer mit einer Aktivkohle-Filteranlage ausstatten muss. „Ich möchte die nächsten 40 Jahre nicht für etwas bezahlen müssen, was fast vor meiner Geburt passiert ist”, klagte sie und erntete keinen Widerspruch.
Da die anberaumte Zeit im Landratsamt   bald um war, regte Andrea Stief, die Leiterin des Landwirtschaftsamtes, an, eine derartige Veranstaltung in absehbarer Zeit zu wiederholen.