Politik | 03. November 2016

Weniger Sanktionen bei kleinen Verstößen

Von AgE
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die möglichen Sanktionen für Cross-Compliance-Verstöße deutlich entschärft.
Eigenen Angaben zufolge konnte das Agrarressort bei der EU-Kommission durchsetzen, dass bei kleinen Fehlern, die dem Betriebsinhaber trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen sind, von Sanktionen abgesehen werden kann. Dieses Konzept des „sanktionsfreien Fehlers” könne zum Beispiel zur Anwendung kommen, wenn der Zu- oder Abgang einzelner Rinder aus nachvollziehbaren Gründen in einem gut geführten Betrieb wenige Tage zu spät an die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) gemeldet worden sei. Laut Ministeriumsmeldung vom 27. Oktober ist  dafür  eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Der Verzicht auf Sanktionen soll in entsprechenden Fällen bereits für das laufende Jahr 2016 möglich sein. Nach Auffassung des Bundeslandwirtschaftsministeriums stellt die Abschwächung des sogenannten Frühwarnsystems einen wichtigen Beitrag dar, um gewissenhafte Landwirte nicht durch unangemessen hohe Sanktionen zu entmutigen, sondern sie zu motivieren, ihren Verpflichtungen bestmöglich nachzukommen.
In der bislang angewandten Vorgehensweise kann es bei wiederholten geringfügigen Verstößen zu erheblichen Sanktionen kommen. Wird zum Beispiel im Folgejahr der gleiche Verstoß festgestellt, kann rückwirkend eine Strafzahlung verhängt werden, die ein Prozent der Direktzahlungen des Betriebes entspricht, sowie zusätzlich für das aktuelle Jahr eine dreiprozentige Sanktion.