Tierhaltung | 11. September 2020

Weiterentwicklung von "Schlachtung mit Achtung"

Von Richard Bruskowski
Die Förderung einer technischen Weiterentwicklung der teilmobilen Schlachteinheit des Projektes „Schlachtung mit Achtung” (SMA) stellte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 3. September in Kandern in Aussicht.
Beim Besuch des Bio-Hofes der Familie Weber in Kandern-Riedlingen würdigte der Minister die von Sandra Kopf und Thomas Mayer ergriffene Initiative zur stressfreien hofnahen Schlachtung von Rindern. Die vom ortsansässigen  Schlossermeister Peter Brandstätter entwickelte technische Lösung wertete Hauk als bedeutenden Beitrag zur Stärkung bäuerlicher Strukturen und einer regionalen Vermarktung hochwertiger Lebensmittel.
Hauk verwies darauf, dass die Schlachtung von Haustieren bisher grundsätzlich nur in einem hierfür nach EU-Recht zugelassenen Schlachtbetrieb möglich ist. Nach gültiger Rechtslage müsse deshalb auch die mobile Schlachteinheit von der zuständigen Behörde als Teil eines stationären Schlachtbetriebes zugelassen werden. Ziel einer Weiterentwicklung der in Kandern
entwickelten hofnahen und tiergerechten mobilen Schlachteinheit könne deshalb die
Peter Brandstätter und Minister Peter Hauk am Fangstand der mobilen Schlachteinheit
Anerkennung der Zulassungsvoraussetzung als mobile Schlachtanlage sein.
Der Minister verwies auf die Initiative des Landes Baden-Württemberg bei der EU-Kommission, eine Rechtsänderung mit dem Ziel auf den Weg zu bringen, Rinder ohne Tiertransporte auf dem Hof des Tierhalters schlachten zu dürfen. Dies entspreche den Wünschen von Verbrauchern, Tierhaltern und der Politik. Die EU-Kommission, so Hauk, habe eine Änderung des EU-Rechts ab April 2021 angekündigt.
Nach der bisherigen Ausnahmeregelung müsse ein außerhalb der EU-zugelassenen Schlachtstätte getötetes Tier im Zeitrahmen von einer Stunde zur Schlachtstätte verbracht werden. Dieser enge Zeitrahmen für eine stressfreie Schlachtung sei in vielen Hoflagen nur schwer erfüllbar. Hier erhoffe sich das Land eine praktikablere Rechtsetzung der EU.
Von einer Weiterentwicklung der anerkannt tierschutzgerechten mobilen Schlachtanlage der Initiative „Schlachtung mit Achtung” erhoffen sich sowohl Hersteller wie auch Minister Hauk eine breitere Anwendung dieser  stressfreien Schlachtung im Sinne einer sozialethischen Vorbildfunktion.
Hauk ließ keinen Zweifel daran, dass eine solche Einzeltier-Schlachtung auf dem Hof mit höherem Aufwand verbunden ist als die in  Großschlachtereien. Das müsse und werde sich im Preis an der Ladentheke niederschlagen. Eine gute Bewirtschaftung des Lebens- und Erholungsraumes und die bestmögliche Achtung des Wohles von Tieren werde, so Vertreter des Lebensmitteleinzelhändlers Hieber, zunehmend an der Ladentheke angefragt und honoriert.