Politik | 26. März 2020

Weingüter dürfen geöffnet haben

Von der Redaktion
Seit heute gilt eine Ausnahmeregelung zur Öffnung von Vinotheken und Weinverkaufsstellen.
Weingüter dürfen nun doch geöffnet haben.
Wie der Badische Weinbauverband heute mitteilte, hat Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut gestern Abend dem Minsterium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) folgende Interpretation der Corona-Verordnung übermittelt: Weinverkaufsstellen unmittelbar am Produktionsort dürfen zur Direktvermarktung öffnen. Diese waren durch eine Verordnung vom 22. März vorübergehend geschlossen worden, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verringern.
Der Infektionsschutz hat für die Landesregierung weiterhin höchste Priorität, deshalb dürfen in den Verkaufsstellen kein Ausschank und keine Verkostung stattfinden und die strengen Hygienevorschriften müssen unbedingt beachtet werden. Diese Auflagen sind immens wichtig und nach Auffassung des Verbandes zwingend einzuhalten. Dennoch erleichtert die Öffnung der Verkausstätten vielen Betrieben die Abgabe der Weine an ihre Kunden.
Der Badische Weinbauverband begrüßt die von Hoffmeister-Kraut eröffnete Möglichkeit. Er hatte in einem Schreiben an das Ministerium vom 24. März auf die möglichen
Folgen der Schließung von Weinverkaufsstellen hingewiesen. "Der Direktvertrieb über Vinotheken stellt einen wichtigen Vertriebskanal insbesondere für direktvermarktende Weingüter dar, gerade in der aktuellen Krise, in der bereits Gastronomie und Hotellerie als Absatzweg für die Weinbaubetriebe weggebrochen sind.", erläutert Holger Klein, stellvertretender Geschäftsführer des Badischen Weinbauverbandes.
"Dennoch ist die Wiedereröffnung der Vinotheken für unsere Mitgliedsbetriebe nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn momentan sind sehr wenige Kunden draußen unterwegs. Die Geschäftsführung hat sich deshalb bei der Landesregierung dafür eingesetzt, dass auch Weinbaubetriebe mit eigener Vermarktung unter den finanziellen Corona-Rettungsschirm genommen werden.", so Klein weiter. Eine Entscheidung über finanzielle Unterstützung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch aus.