Politik | 15. November 2018

Was für illegal gehalten wird

Von AgE
Die Erwartbarkeit und Legalität von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebensmitteln ist einem Großteil der Bevölkerung nicht bewusst.
Wie der Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), Professor Andreas Hensel, am 12. November in Bad Dürkheim feststellte, halten zwei Drittel der Menschen laut Erhebungen seines Hauses das Vorkommen entsprechender Stoffe für illegal. Neben mangelndem Wissen über die staatliche Vorsorge zur Risikominimierung in der Ernährung sei die falsche Einschätzung akzeptabler Risiken ein Grund für den Vertrauensverlust innerhalb der Gesellschaft gegenüber öffentlichen Stellen, erklärte Hensel.
Laut einer Erhebung des BfR vom Februar 2018 zählen Antibiotikaresistenzen, Pflanzenschutzmittelrückstände, Mikroplastik und Glyphosat zu den Themen, die die Verbraucher bei der Lebensmittelsicherheit am meisten beunruhigen. „Diese Aspekte haben mit der Gefährdung der Bevölkerung aber nichts zu tun”, stellte Hensel klar.
Ernst zu nehmen seien dagegen die häusliche Hygiene oder Campylobacter-Bakterien in Lebensmitteln, die dort durch mangelnde Küchenhygiene hingelangten. Allerdings tauchten diese Aspekte in der öffentlichen Wahrnehmung kaum auf, obwohl jedes Jahr mehrere hunderttausend Menschen daran erkrankten. „Wäre das bei nur fünf Personen aufgrund von Pflanzenschutzmittelrückständen der Fall, würde die Bundeslandwirtschaftsministerin ihr Amt verlieren”, so der BfR-Präsident.
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Lebensmittelzusatzstoffe unterliegen laut Hensel einer strengen Kontrolle. Die Grenzwerte für Rückstände würden mit großem Abstand zur Schwelle angesetzt, in der sie für Menschen gesundheitsgefährdend wirken könnten.  Labore seien in der Lage, einen Würfel Zucker im Starnberger See nachzuweisen. Kanzerogene Stoffe seien daher in fast jedem Lebensmittel zu finden. Es müsse zwischen Gefahr und Risiko unterschieden werden.