Politik | 14. Februar 2014

Was die Bergbauern erwarten können

Von René Bossrt, Hubert God
Grünlandbetriebe im Schwarzwald können ab 2015 mit einer verbesserten Fördersituation rechnen. Allerdings ist im neuen MEKA-Programm eine Einschränkung geplant, die den Schwarzwaldbauern sauer aufstößt.
Dies wurde bei der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) vergangenen Samstag in Todtnau-Brandenberg deutlich. Dabei erntete Ministerialdirektor Wolfgang Reimer vom  Stuttgarter Landwirtschaftsministerium Lob und Kritik gleichermaßen, als er die Pläne für die Ausgestaltung von MEKA, Ausgleichszulage und Investitionsförderung ab 2015 darstellte.
Das erste Raunen ging durch den gut besetzten Saal, als klar wurde, dass im künftigen MEKA-Programm die Prämie für den Viehbesatz von maximal 1,4 GV/ha nur beim völligen Verzicht auf mineralische N-Düngung gezahlt werden soll. Doch dazu später mehr. 
Fünf Millionen Euro mehr pro Jahr
Konkrete Zahlen für die einzelnen Fördermaßnahmen nannte Reimer in vielen Fällen  nicht. „Wir kalkulieren das gerade”, erklärte er. Doch bei vielen Maßnahmen hieß die Bemerkung auf den Schaubildern „Prämienerhöhung vorgesehen”. Kein Wunder, steht doch mehr Geld in der Zweiten Säule für Baden-Württemberg zur Verfügung. Diese Gesamtzahl ist auch bezifferbar: Fünf Millionen Euro pro Jahr sind es. So fließen in der Förderperiode 2014 bis 2020 jährlich rund 101 Millionen Euro aus der Zweiten Säule.  Davon kommen immerhin 18,8 Millionen Euro von  der Umschichtung aus der Ersten Säule. „Wir verteilen in Deutschland kräftig um und Baden-Württemberg gewinnt insgesamt dazu”, kommentierte Reimer zufrieden.
Wolfgang Reimer (links) informierte bei der AfH-Mitgliederversammlung darüber, was sich bei den Maßnahmen in der Zweiten Säule ändert; daneben AfH-Vorsitzender Karl Rombach (Mitte) und BLHV-Präsident Werner Räpple.
Die neue Förderperiode startet wegen der verspäteten Reformbeschlüsse so richtig erst ab 2015. Im Kern werden sowohl MEKA als auch die Ausgleichszulage, LEADER, das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und die Landschaftspflegerichtlinie weitergeführt. Die wichtigsten geplanten Änderungen bei den einzelnen Programmen skizzierte Reimer wie folgt:
Beim AFP gibt es keine speziellen Zuschüsse für Junglandwirte mehr. Junglandwirte werden künftig über eine Flächenprämie von 44 Euro/ha (bis 90 Hektar) gefördert. Investitionen werden mit 20 Prozent gefördert; zusätzliche 10 Prozent gibt es für Rinderställe und zusätzliche 20 Prozent für Ställe anderer Tierarten. Stallbau-Investitionen werden nur noch gefördert, wenn besondere Anforderungen im Bereich Tierschutz erfüllt werden. Für Milchkühe nannte Reimer als Basis-Anforderung eine Liegebox und einen Fressplatz pro Tier (bei letzterem seien Ausnahmen noch zu erörtern) und eine nutzbare Stallfläche von 5,5 qm/GV.
Rinderställe sollen  künftig auch mit 40 Prozent gefördert werden, wenn sie sogenannte Premium-Anforderungen erfüllen, als Beispiel nannte Reimer den Bau eines Auslaufs für mindestens ein Drittel der Milchkühe mit 4,5 qm/GV. Einzelne Produktionsrichtungen sollen nicht mehr bevorzugt werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20 000 Euro. Eine Buchführung ist notwendig.
Im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie wird neu ein „Kleines AFP” mit einfacheren Zugangsvoraussetzungen geschaffen. Beispielsweise ist keine Buchführung nötig. Es bezieht sich auf Investitionssumen zwischen 20 000 und 200 000 Euro. Nach wie vor sollen im Rahmen der  Landschaftspflegerichtlinie Naturschutzleistungen per Vertrag erbracht werden können. „In der Landschaftspflegerichtlinie ist jetzt richtig viel Geld drin, dass sollen die Landschaftserhaltungsverbände vermitteln”, so Reimer.
Bei der Ausgleichszulage bleibt die Abgrenzung der Berggebiete beibehalten, gegebenenfalls muss sie bei Teilgemarkungen auf vollständige Gemarkungen angepasst werden. Eine Neuabgrenzung gebe es bei den anderen benachteiligten Gebieten, voraussichtlich aber erst 2018. Für den Schwarzwald erwartet Reimer dadurch keine Änderungen. „Aber im Allgäu wird es böses Blut geben, weil das bessere Allgäu rausfällt”, ergänzte er. Die Fördersätze betragen 50 bis 150 Euro/ha, wobei die Zulage nach der EMZ der Gemarkung gestaffelt werden kann.  Die genaue Prämienkalkulation sei noch nicht erfolgt. Ackerflächen werden nicht mehr gefördert. Auch die spezielle Förderung der Handarbeitsstufe wird nicht mehr berücksichtigt.
Die Handarbeitsstufe wird aber künftig im MEKA berücksichtigt und zwar als Zuschlag auf die Förderung des steilen Grünlands. Die Bewirtschaftung von steilem Grünland über 25 Prozent Hangneigung wird im MEKA weiterhin gefördert, eine Prämienerhöhung sei vorgesehen.
Bei der MEKA-Maßnahme Artenreiches Grünland ist ebenfalls eine Prämienerhöhung vorgesehen. Eingeführt werden soll zusätzlich eine zweite Stufe mit mindestens sechs Kennarten aus einem erweiterten Katalog. Der Messerbalkenschnitt ist künftig auch auf artenreichem Grünland förderfähig. 
Mehr für Milchkühe
Hubert Schätzle aus Todtnau-Präg stellte am Nachmittag bei der Mitgliederversammlung seinen konventionell geführten 78-ha-Betrieb im Steillagengebiet vor. Er hält 32 Hinterwälder-Milchkühe in Anbindehaltung. Rechts neben ihm der AfH-Vorsitzende Karl Rombach.
Bei den gefährdeten Nutztierrassen wird die Prämie künftig nach Milch- und Mutterkühen differenziert, Milchkühe sollen dabei besser gefördert werden. Neu gefördert werden auch ins Zuchtbuch eingetragene Vatertiere. Prämienerhöhungen soll es auch für FFH-Wiesen und für §32-Biotope geben. „Allen ist klar, dass FFH-Wiesen eine deutlich schlechtere Futterqualität haben”, sagte Reimer. Neu eingeführt werden soll eine Sommerweideprämie für Milchkühe und weibliche Rinder, die zu Beginn der Weideperiode älter als  ein Jahr sind. „Für Mutterkühe, Schafe und Ziegen erlaubt das die EU-Kommission nicht”, sagte Reimer.
Auch für die MEKA-Maßnahme Ökologischer Landbau sei eine Prämienerhöhung vorgesehen, und zwar von 190 auf   
234 Euro/ha.  
Höher gefördert werden soll auch die Einhaltung eines  
Maximal-Viehbesatzes von 1,4 GV/ha. Aber dies ist nur möglich für Betriebe, die auf mineralische N-Düngung verzichten. Reimer sieht in dieser Maßnahme eine Ersatzlösung für die stets von der AfH geforderte Raufutterfresser-Prämie. Auf Bundesebene habe keine Mehrheit für eine an die Tierhaltung gekoppelte Prämie zustande gebracht werden können – außer Baden-Württemberg war nur Bayern dafür, stellte Reimer fest.
So habe man den Raufutterfresser-Zuschlag über eine Prämienerhöhung der Viehbesatz-Maßnahme unterzubringen versucht – die EU-Kommission erlaubte dies dann aber Reimer zufolge nur in Verbindung mit dem Verzicht auf mineralischen N-Dünger. Die harsche Kritik mehrerer Diskussionsredner daran konterte Reimer mit dem Hinweis: „Ich habe in den vergangenen Jahren viel für das Grünland gemacht, ich kann mich morgens noch im Spiegel anschauen.” Er spielte damit unter anderem auf die Angleichung der Prämien von Ackerland und Grünland in der Ersten Säule an. „Wir können über regionale Entwicklungskonzepte und Pilotprojekte nachdenken”, meinte Reimer. Aber bei  einzelbetrieblichen Instrumenten sei man eben an Brüsseler oder Berliner Vorgaben gebunden.  
Der AfH-Vorsitzende Karl Rombach zeigte sich in der Diskussion enttäuscht, dass die Raufutterfresserprämie  – als AfH-Uranliegen – nicht realisiert werden konnte. Positiv würdigte er das „Kleine AFP”.
BLHV-Präsident Werner Räpple sah Nachbesserungsbedarf bei der MEKA-Tierbesatz-Maßnahme und beim Ausschluss der Mutterkuhhalter von der Weideprämie. Man dürfe den Schwarzwald  nicht überfrachten mit Tierschutzauflagen. Es gehe nicht um Prämienoptimierung, sondern darum, die Tierhaltung im Schwarzwald zu halten, war sich Räpple mit weiteren Diskussionsrednern einig.
Überraschend
AfH-Geschäftsführer Hubert God berichtete vom geplanten Vorgehen Brandenburgs, die Zahlung der Ausgleichszulage an einen niedrigen Mindesttierbesatz zu knüpfen. Reimer versprach, sich dieses Modell näher anzusehen.
Reimer nahm auch Stellung zum Kartellamtsverfahren gegen ForstBW. Dass schon die Holzauszeichnung vom Kartellamt zur Vermarktung gehörend eingestuft werde, sei überraschend. Das Land werde sich juristisch wehren, aber das Kartellamt sei hartnäckig. Eine Konsequenz dürfte aus Reimers Sicht sein, dass künftig die Forstbetriebsgemeinschaften stärker unterstützt werden.
Forderungen der AfH verabschiedet
Im Rahmen der AfH-Mitgliederversammlung wurde eine Entschließung verabschiedet, in der die AfH-Forderungen für die Umsetzung der Zweiten Säule formuliert sind. Darin heißt es unter anderem:
- Das Land muss bei der Ausgleichszulage  die 14-prozentige Kürzung streichen. Die Ausgleichszulage muss um einen Zuschlag für Raufutterfresser angehoben werden bis zu einem Viehbesatz von 1 RGV je Hektar Grünland.
- Bei der Neuabgrenzung von sonstigen benachteiligten Gebieten müssen die bisherigen Gemarkungen in der  Förderkulisse verbleiben.
- In  MEKA und Landschaftspflegerichtlinie sind bestehende Maßnahmen für die Haltung von Raufutterfressern auszubauen: Steile Hanglagen, extensive Grünlandbewirtschaftung bei geringem Tierbesatz, Haustierrassen und bodennahe Ausbringung von Wirtschaftsdünger. Neu aufzunehmen sind eine FFH-Wiesen-Förderung für Ökobetriebe sowie  eine Weideprämie.
- Die Umstellung der Anbindehaltung, die Schaffung von Lagerkapazitäten und Investitionen von Junglandwirten sind weiter zu fördern. Höhenlandwirte müssen einen vereinfachten Zugang zur Förderung von Investitionen erhalten, die für die gesellschaftlich gewünschte Landschaftspflege wichtig sind.
- Das Milchberatungsprojekt Schwarzwald ist auszubauen.
- Das Angebot der Beratung und Betreuung des Kleinprivatwaldes ist fortzuführen. Das Einheitsforstamt ist insbesondere im Höfegebiet unbedingt zu halten.
- Die Weiterentwicklung von Forstbetriebsgemeinschaften ist zu unterstützen. Sie müssen weiterhin die Möglichkeit haben, Holz gemeinsam mit ForstBW zu vermarkten.
- Die Umweltzulage Wald muss praxisgerecht so gestaltet werden, dass Bewirtschafter nicht ausgeschlossen werden, z.B. durch Mindestauszahlungsbeträge.
Für welche Gewässer gilt es denn jetzt?
Das Thema Gewässerrandstreifen sorgte auch in Todtnau  für  Irritationen: Der Lörracher BLHV-Kreisvorsitzende Heinz Kaufmann forderte die Einlösung einer Zusage des bisherigen SPD-Landtagsabgeordneten Alfred Winkler gegenüber dem BLHV-Kreisvorstand ein, dass die neuen Dünge- und Pflanzenschutzmittel-Verbote im Fünf-Meter-Randstreifenbereich nur die größeren Gewässer „der ersten und zweiten Ordnung” beträfen. Im Gegensatz dazu sehen die Behörden nur ganz kleine Gewässer und Gräben, die von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind, vom Geltungsbereich der Verbote ausgenommen.  
Sowohl CDU-Abgeordneter Karl Rombach als auch Ministerialdirektor Wolfgang Reimer bestätigten daraufhin unisono, dass den Politikern in den Ausschüssen und im Landtag dargestellt worden sei, dass die Verbote auf Gewässer erster und zweiter Ordnung beschränkt sein sollen. Reimer kündigte  an, dieser Frage nachgehen zu wollen.