Vor einer Blockade der Novelle der Düngeverordnung hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gewarnt. Heftige Kritik an der neuen Verordnung kommt von einigen Ländern, darunter Baden-Württemberg.
Zankapfel Düngeverordnung: Die Art der Ausweisung der Roten Gebiete gehört zu den wesentlichen Streitpunkten.
In der Fragestunde des Verbandes Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ) vor der Internationalen Grünen Woche (IGW) äußerte Klöckner zwar teilweise Verständnis für die von einigen Ländern vorgebrachte Kritik an der geplanten Neuregelung; es gelte jedoch, die Folgen eines möglichen Scheiterns zu bedenken. „Wir stehen am Ende eines juristischen Prozesses”, erklärte die Ministerin. Sollte die Europäische Kommission zu dem Ergebnis gelangen, dass Deutschland die geforderten strengeren Anforderungen nicht umsetze, drohe eine Verurteilung in einem Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit empfindlichen Geldbußen von mehr als 800000 Euro am Tag. Jeder könne sich ausmalen, was das neben den finanziellen Folgen für den Bundeshaushalt für das Image der Landwirtschaft und die weitere Diskussion über deren Zukunft bedeute. Klöckner rief die Länder dazu auf, ihre Nitratmessstellennetze zu überprüfen und vergleichbare Bedingungen zu schaffen. „Wir brauchen mehr Transparenz und Plausibilität in der Ausweisung der Roten Gebiete”, betonte die CDU-Politikerin. Dafür sei eine stärkere Binnendifferenzierung unverzichtbar.
Viel zu pauschale Ausweisung
Zuvor hatte auch der Präsident des Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Joachim Rukwied, eine viel zu pauschale Ausweisung der Roten
Gebiete kritisiert und die Länder zum Handeln aufgerufen. Rukwied
erinnerte daran, dass der Bauernverband seine Kritik an den geplanten
neuen Düngeregeln seit mehr als einem Jahr vorbringe. Die Lösung sieht
er gleichwohl nicht in einer fortgesetzten Konfrontation. „Wir brauchen
einen Kompromiss”, betonte der DBV-Präsident.
Kritisch zum Verordnungsentwurf äußerten sich neben dem
rheinland-pfälzischen FDP-Landwirtschaftsminister Volker Wissing auch
seine Amtskolleginnen aus Bayern und Niedersachsen, CSU-Ministerin
Michaela Kaniber und Barbara Otte-Kinast von der CDU. „Die
Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form ist nicht praxistauglich”,
erklärte Wissing am 14. Januar am Rande des Pfälzer Weinbautages in
Neustadt an der Weinstraße und kündigte an, der Novelle im Bundesrat die
Zustimmung zu verweigern. Bayerns Agrarministerin Kaniber drohte
ebenfalls mit einer Ablehnung der Novelle, sollten nicht praxisgerechte
und für die Landwirtschaft tragfähige Lösungen erreicht werden. Laut
einem Bericht der Badischen Zeitung vom 18. Januar hat sich auch
Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk sehr kritisch
positioniert. Er fordert demnach regionale Ausnahmen und flexiblere
Sperrfristen für das Ausbringen von Dünger.
Aller Voraussicht nach wird sich der Agrarausschuss des Bundesrates am
14. Februar mit der Vorlage befassen, die zuvor vom Kabinett beschlossen
werden muss. Die Entscheidung über die Düngeverordnung soll in der
Bundesratssitzung am 3. April 2020 fallen.