Tierhaltung | 27. April 2017

Vogelgrippe: Minister zieht Bilanz

Von AgE/red
Baden-Württemberg hat die im Zuge des jüngsten Vogelgrippegeschehens verhängte Stallpflicht für Geflügel am 21. 4. April landesweit aufgehoben. Gleichzeitig legte Landwirtschaftsminister Peter Hauk einen Plan zur Vorbereitung auf künftige Ausbrüche der Tierseuche vor.
Beim Geflügelpestgeschehen der Wildvögel war Baden-Württemberg sehr stark betroffen. Mehr als 300 Fälle wurden nachgewiesen.
Nach Hauks Angaben will sich Baden-Württemberg in Berlin und Brüssel dafür einsetzen, die geltenden Vorschriften für die Eiervermarktung an die Erfordernisse der Tiergesundheit und der Tierseuchenbekämpfung anzupassen. So müssten die
Regelungen zur Zwölf-Wochen-Frist, wonach Freilandeier nach einer dreimonatigen Aufstallungsdauer der Hühner nicht mehr als solche vermarktet werden könnten, überarbeitet werden. Notwendig seien tragfähige, in der Praxis umsetzbare Lösungen und kein starres Festklammern an Wochen und Tagen. Außerdem müssten die Nutzgeflügelhalter ausreichende Planungs- und Vermarktungssicherheit bekommen, heißt es in dem Papier. Zugleich brauchten die Verbraucher transparente Regelungen.
 Ein weiterer zentraler Punkt des Plans ist die Analyse der Konzepte zur Biosicherheit. Die Veterinärverwaltung und die Task Force Tierseuchenbekämpfung des Landes hätten bereits damit begonnen, die Konzepte zur Biosicherheit näher zu analysieren. Zur Vorbereitung auf künftige Geflügelpestgeschehen würden Biosicherheitsmaßnahmen vor allem in größeren Putenhaltungen  überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt, so Hauk. Denn gerade dort könnten bei einem Seuchengeschehen enorme wirtschaftliche Schäden entstehen.
Hauk schlägt in seinem Papier vor, die Task Force Tierseuchenbekämpfung auch für die Beratung vor Ort und die Überwachung besonders gefährdeter Tierbestände einzusetzen. Geplant sei ferner, das Wildvogelmonitoring weiterhin verstärkt fortzusetzen. In den vergangenen Monaten waren in Baden-Württemberg insgesamt mehr als 1700 Wildvogelproben auf das Vogelgrippe-Virus untersucht worden.
Schließlich sollten die Vorgaben für die Aufstallung in Kleinst- und Rassegeflügelhaltungen verbessert werden. Dazu habe man gemeinsam mit den Rassegeflügelzüchtern bereits eine Arbeitsgruppe gebildet, so der Ressortchef. Diese solle Leitlinien zur Einrichtung von Schutzvorrichtungen in den Ausläufen aufstellen, damit die Tiere auch bei einer Aufstallung die Möglichkeit zum Auslauf ins Freie oder bei Wassergeflügel eine Bademöglichkeit bekämen.
Biosicherheitsmanahmen weiter Pflicht
Hauk wertete die Gesunderhaltung der heimischen Nutztierbestände als „zentrale Daueraufgabe”. Es gehe darum, die richtigen Schlussfolgerungen aus den bisher gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen, damit das Land für einen künftigen Seuchenausbruch noch besser gerüstet sei. Die Aufhebung der Stallpflicht begründete der Minister damit, dass der bislang letzte Krankheitsbefund schon am 22. Februar festgestellt worden sei. Unter diesen Voraussetzungen stufe das Friedrich-Loeffler-Institut  das Eintragsrisiko in Geflügelbestände als gering ein. Bundes- und europaweit entspanne sich derzeit die Lage. Dennoch behielten die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen in Kleinstbeständen deutschlandweit noch bis einschließlich 20. Mai ihre Gültigkeit. In größeren Haltungen seien diese ohnehin dauerhaft Pflicht.
In Baden-Württemberg war die Vogelgrippe im Rahmen des jüngsten Seuchengeschehens in Deutschland ausschließlich bei Wildvögeln aufgetreten. In ganz Deutschland wurden dagegen laut den Angaben  des Stuttgarter Landwirtschaftsministeriums insgesamt 91 Ausbrüche bei Nutzgeflügel registriert. Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) bezifferte den wirtschaftlichen Gesamtschaden bei Nutzgeflügel auf etwa 40 Mio. Euro.