Drei Gesetzesänderungen hat der Bundestag beschlossen, über die teilweise seit Jahren heftige Auseinandersetzungen geführt worden sind: Es ging um die Ferkelkastration, die Hofabgabeklausel und die 70-Tage-Regelung für Saisonarbeitskräfte.
Der Bundestag hat am 30. November die Abschaffung der Hofabgabeklausel beschlossen.
Mit der auch innerhalb der Koalition lange strittigen Änderung des Tierschutzgesetzes wurde die Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration noch einmal um zwei Jahre verlängert. In dieser Zeit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die als geeignet eingestuften Methoden Isofluran-Narkose, Immunokastration und Ebermast die volle Praxisreife sowie Akzeptanz im Markt erlangen. Der Bauernverband setzt allerdings weiterhin auch auf die Lokalanästhesie alsvierten Weg.
Hofabgabeklausel abgeschafft
Beschlossen hat der Bundestag ferner die Abschaffung der
Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) rückwirkend
zum 9. August 2018, dem Tag, an dem das Bundesverfassungsgericht die
Regelung zur Hofabgabe für verfassungswidrig erklärte.
Das Hofabgabeerfordernis als Voraussetzung für den Bezug einer Rente
in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) fällt somit weg. Auch
Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden nunmehr ohne
Hofabgabe gewährt.
Damit zieht das Parlament die Konsequenz aus dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, in dem die Hofabgabeklausel als
verfassungswidrig eingestuft wurde. Zur Abmilderung einer möglichen
finanziellen Mehrbelastung wird der Solidarzuschlag in der
Landwirtschaftlichen Krankenversicherung (LKV), mit dem aktive Landwirte
seit 2005 an der Finanzierung der Kosten für die Altenteiler in der LKV
beteiligt werden, abgesenkt.
Der Deutsche Bauernverband begrüßte die Entscheidung zur
Hofabgabeklausel als Beitrag zur Rechtsklarheit für die Versicherten.
DBV-Präsident Joachim Rukwied wies darauf hin, dass eine rechtssichere
Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Hofabgabeklausel nicht möglich gewesen wäre.
Herausforderung für die Bauernfamilien
Rukwied bezeichnete die Hofübergabe als eine der
größten Herausforderungen für die Bauernfamilien. Hierbei müsse der
Betrieb zukunftsfähig übergeben werden; gleichzeitig müssten auch
Regelungen für die weichenden Erben getroffen werden. Oft sei die
Hofübergabe auch eine große emotionale Hürde. Der Verbandspräsident
begrüßte ausdrücklich die Reduzierung des Solidarzuschlags der aktiv
Versicherten zur landwirtschaftlichen Krankenversicherung. Damit sei
eine Forderung des Bauernverbandes aufgegriffen worden. Wichtig sei es,
künftig eine rechtzeitige Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes an
die Hofnachfolger zu fördern. Die Entschließung des Bundestages enthält
aus DBV-Sicht gute Ansätze. Im Zusammenhang mit der in der
Entschließung verlangten Verstetigung der Bundesmittel zur
Landwirtschaftlichen Unfallversicherung bekräftigte Rukwied die
Forderung des Berufsstandes, auch die Bundesmittel zur LUV gesetzlich zu
verankern.
Mit der beschlossenen Abschaffung der Hofabgabepflicht finde eine
„verfassungswidrige unsoziale Regelung endlich ihr Ende”, verlautete von
der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). Deren
Vorsitzender Martin Schulz sprach von einem großartigen Erfolg der
beharrlichen Arbeit, insbesondere des Arbeitskreises zur Abschaffung der
Hofabgabeklausel.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will sich dafür einsetzen, dass
die mit der bisherigen Hofabgabeverpflichtung verbundenen
agrarstrukturellen Ziele weiter erreicht werden können. Unter anderem
sollen Junglandwirte verstärkt gefördert werden.
Schließlich beschloss das Parlament, die 70-Tage-Regelung für die
Beschäftigung von Saisonarbeitskräften unbefristet zu verlängern.
SVLFG: Konsequenzen für die Krankenversicherung
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bewilligt ab sofort Altersrenten wieder endgültig. Die SVLFG zieht damit die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundestages zur Abschaffung der Hofabgabeklausel in der Alterssicherung der Landwirte.
Der SVLFG-Vorstand hatte Mitte Oktober entschieden, für die Zeit von September bis zu einer Gesetzesänderung Altersrenten vorläufig zu gewähren. Damit hatte der Vorstand Forderungen aus den Reihen der Betroffenen und der Verbände Rechnung getragen, den nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung im August ergangenen Bewilligungsstopp aufzuheben. Die vorläufigen Rentenzahlungen erfolgten individuell in der aktuell gesetzlich vorgesehenen Höhe, jedoch bei Regelaltersrenten ohne den Zuschlag für eine spätere Inanspruchnahme der Rente. Bestehende Ansprüche sind jedoch nicht verloren gegangen. Sie werden nun mit der endgültigen Entscheidung festgesetzt.
Mit der Neuregelung ab 1. Januar 2019 wird der Rentenzuschlag wegen späterer Inanspruchnahme der Regelaltersrente abgeschafft. Wie die SVLFG am 3. Dezember zudem klarstellte, haben Bezieher einer vorzeitigen Altersrente Bestandsschutz. Damit gilt die mit der Abschaffung der Hofabgabever-pflichtung beschlossene Anrechnung von Hinzuverdiensten auf vorzeitige Altersrenten nicht für diejenigen, deren Anspruch bereits am 31. Dezember 2018 Bestand hat.
Ältere Landwirte, die ihren Hof weiterbewirtschaften, weist die Sozialversicherung auf Konsequenzen für deren Krankenversicherung hin. Für sie gelte nicht die Krankenversicherung der Rentner (KvdR). Stattdessen müssten sie weiter ihren Beitrag als landwirtschaftliche Unternehmer zahlen. Zudem seien Beiträge aus außerlandwirtschaftlichen selbstständigen Erwerbstätigkeiten sowie weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Laut SVLFG können diese Beiträge insgesamt höher ausfallen als die zu erwartende Rente aus der Alterssicherung der Landwirte. Betroffenen wird daher eine Beratung durch die Alterskasse empfohlen.