Inzwischen gibt es erste Anzeichen der Entspannung in der
sich anbahnenden Auseinandersetzung zwischen dem Bund und Bayern.
Kaniber begrüßte am 21. Februar, dass im aktuellen Entwurf wichtige
Erleichterungen für die Landwirte berücksichtigt worden seien. „Dass
eine bedarfsgerechte Düngung von Grünland in Roten Gebieten verankert
werden konnte, ist ein großer Erfolg unseres Einsatzes für fachlich
sinnvolle Lösungen”, teilte die CSU-Politikerin mit.
Die Bundesregierung hatte sich in den Verhandlungen mit der Kommission
Ende Januar darauf geeinigt, dass Grünland von der Reduzierung der
Stickstoffdüngung in Roten Gebieten ausgenommen werden soll, wenn sein
Anteil nicht mehr als 20 Prozent eines Roten Gebietes beträgt. Auch
hinsichtlich der von der EU-Kommission geforderten Anpassungen bei der
Ausweisung der Roten Gebiete sei man einen wichtigen Schritt
weitergekommen, so Kaniber. Der Vorschlag des Bundes zur
Sofortausweisung zusätzlicher Roter Gebiete sei damit vom Tisch.
Zufrieden zeigte sich die Ministerin auch mit der vorgesehenen
Härtefallregelung für die Ausbringung von Gülle im Herbst. Danach soll
Gülle zur Düngung von Zwischenfrüchten ohne Futternutzung in Roten
Gebieten im Herbst zulässig sein, wenn ein Landwirt bereits die
Errichtung zusätzlicher Lagerkapazitäten für Gülle beantragt hat, die
Genehmigung aber noch aussteht.
Dessen ungeachtet hält die Ministerin an ihrer Forderung fest, dass die
Düngung von allen Zwischenfrüchten auch in Roten Gebieten möglich
bleiben müsse. Die Zeitspanne zur Aufzeichnung der tatsächlichen Düngung
müsse erweitert werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Zudem sei
der Anwendungsbeginn für die Vorgaben zur Düngung auf den 1. Januar 2021
zu verschieben, um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können.
Erleichterungen für Betriebe, die gewässerschonend wirtschaften,
entsprechende Agrarumweltprogramme umsetzen und sich an Kooperationen
mit der Wasserwirtschaft beteiligen, mahnte DBV-Präsident Rukwied an.
Zudem bekräftigte er seine Kritik an der im Verordnungsentwurf
vorgesehenen Deckelung der Düngung bei 80 Prozent des Nährstoffbedarfs
in Roten Gebieten sowie am Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten im
Spätsommer. Diese Regelungen seien fachlich nicht nachvollziehbar. Das
Verbot der Düngung von Zwischenfrüchten sei sogar kontraproduktiv für
den Gewässerschutz.