Politik | 29. Oktober 2020

Verhandlungsergebnisse der Agrarminister zur GAP im Detail

Von AgE
Wie bereits in der vorigen BBZ berichtet, einigte sich der EU-Agrarrat am Dienstag voriger Woche auf eine gemeinsame Position zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Nachfolgend ergänzende und detailiertere Informationen zu den Verhandlungsergebnissen.
Kleiner strukturierte Regionen können laut dem Verhandlungsergbnis der EU-Agrarminister von Erleichterungen bei Einschränkungen und Kontrollen für kleine Betriebe profitieren.
Das verpflichtende Mindestbudget für die Eco-Schemes in der Ersten Säule von 20 Prozent  soll auf nationaler Ebene und nicht betriebsbezogen gelten.
Anrechnungen aus der Zweiten Säule möglich
Das Mindestbudget für die Eco-Schemes soll dem Rat zufolge zudem unter bestimmten Bedingungen reduziert werden können. So soll es die Möglichkeit geben, Umweltleistungen der Zweiten Säule auf die Eco-Schemes anrechnen zu dürfen. Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums dazu  erläuterte, gilt dies unter anderem dann, wenn Teile des 20-Prozent-Mindestbudgets in die Zweite Säule verschoben werden. Allerdings nur, sofern diese Mittel dort für Umwelt und Klimaleistungen eingesetzt würden. Grundsätzlich, so die Ressortsprecherin, dürfe das Mindestbudget der Ersten Säule aber nicht unter zehn Prozent sinken. Ausnahmen gebe es lediglich für Mitgliedstaaten mit einem „überproportional hohen Anteil an Umwelt- und Klimaleistungen in der Zweiten Säule”. Entsprechende EU-Länder müssten ein Mindestbudget von fünf Prozent in der Ersten Säule erfüllen. Zugleich sollten nach dem Willen der EU-Landwirtschaftsminister in der Zweiten Säule mindestens 30 Prozent der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes ausgegeben werden.
Vorschläge für mögliche Maßnahmen
Zur Frage, welche konkreten Maßnahmen im Zuge der Eco-Schemes auf die Landwirte zukommen, erklärte die Sprecherin, dass die Details hierzu noch in den jeweiligen nationalen Strategieplänen erarbeitet werden müssten. Beispielhaft habe die EU-Kommission aber unter anderem die Anlage von Blühstreifen, die Erweiterung von Fruchtfolgen zur Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Acker sowie die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland genannt. Weitere Möglichkeiten wären die Förderung der Präzisionslandwirtschaft und die Anlage von Agroforstflächen. Laut Klöckner sollen auch Beihilfen zur Förderung des Tierwohls den Eco-Schemes zugeschrieben werden können.
Wahlmöglichkeit bei Konditionalität
Zur Konditionalität wurde dem deutschen Landwirtschaftsministerium zufolge vereinbart, dass die Mitgliedstaaten hinsichtlich des „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes von Flächen” (GLÖZ 9) wählen können, wie die höheren Umwelt- und Klimastandards umgesetzt werden. In einer ersten Option sollen drei Prozent der Ackerfläche ausschließlich für nichtproduktive Flächen und Elemente vorgesehen werden; dies käme laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium einer Stilllegung gleich.
Vereinfachte Kontrollen für kleine Landwirte
Alternativ dazu könnte gemäß der zweiten Option ein Anteil von mindestens fünf Prozent für nichtproduktive Flächen und Elemente gewählt werden, wobei hierzu auch der Anbau von Zwischenfrüchten und stickstofffixierenden Pflanzen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zählt.
Zudem hieß es seitens der Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass die Mitgliedstaaten für alle Landwirte bis maximal fünf Hektar  Fläche vereinfachte Kontrollsysteme anwenden dürften. Die Regierungen könnten bei den kleinen Betrieben auf die Kontrolle von Auflagen verzichten, bei denen Verstöße „nicht zu gravierenden Auswirkungen im Hinblick auf die damit verbundenen Ziele” führten. Bei „nicht gravierenden Verstößen”, so die Sprecherin weiter, dürfe man bei kleinen Betrieben auch auf Sanktionen verzichten. Auch von der Verpflichtung eines Mindestanteils nichtproduktiver Flächen könnten alle Betriebe mit bis zu maximal zehn Hektar  ausgenommen werden. Die konkrete Hektarschwelle darunter könnten die Mitgliedstaaten individuell festlegen.
Stärkere Kürzung für Großbetriebe
Ferner dürften die EU-Länder weiterhin als letztes Mittel die landwirtschaftlichen Direktzahlungen kürzen, um im Rahmen der Haushaltsdisziplin die finanzielle Obergrenze für die Erste Säule der GAP einzuhalten und bei Bedarf die Agrarreserve aufzufüllen, erklärte die Ressortsprecherin. Die ersten 2000 Euro an jährlichen Direktzahlungen würden dabei bei allen Empfängern von der Kürzung ausgenommen. Laut Ministerium profitieren im Ergebnis die kleineren Betriebe von diesem Freibetrag, denn die größeren Betriebe müssten eine stärkere Kürzung hinnehmen.
Im Hinblick auf die fakultativ von den Mitgliedsländern festzulegende Obergrenze der jährlichen Direktzahlungen erklärte das Ministerium, dass die EU-Agrarminister weitgehend der Empfehlung des Europäischen Rates vom Sommer gefolgt seien. Eine Kappung sei ausschließlich ab einem Betrag von 100000 Euro möglich, und eine Degression dürfe bereits ab 60000 Euro Basisprämie angewendet werden.
Die in der aktuellen GAP enthaltene Regelung zu produktionsgekoppelten Beihilfen soll nach dem Willen des Agrarrates erhalten bleiben.
Kopplungsregelung unverändert
Die Befürworter dieses Instruments konnten sich mit den Skeptikern darauf einigen, die Kopplung von derzeit maximal 13 Prozent der gesamten Direktzahlungen je Mitgliedstaat sowie die speziell für die Kopplung von Eiweißpflanzen gewährten zusätzlichen zwei Prozent beizubehalten. Grünes Licht hierfür kam von den vier Viségrad-Staaten Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn sowie aus dem Baltikum und aus Rumänien und Bulgarien erst kurz vor der anvisierten Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur GAP.
Viele dieser Länder hatten in der Vergangenheit wiederholt auf eine Ausweitung der Kopplungsbeihilfen gedrängt. Derweil hatte Dänemark betont, dass die sogenannte „13+2-Regelung” gerade noch zu akzeptieren sei.
Als einziger Mitgliedstaat hat Deutschland seinen Landwirten in der gegenwärtigen Periode bisher keinerlei Kopplung gezahlt, nun aber im Rahmen der Ratspräsidentschaft eine Beibehaltung der aktuellen Regelungen vorgeschlagen.