Wie bereits in der vorigen BBZ berichtet, einigte sich der EU-Agrarrat am Dienstag voriger Woche auf eine gemeinsame Position zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Nachfolgend ergänzende und detailiertere Informationen zu den Verhandlungsergebnissen.
Kleiner strukturierte Regionen können laut dem Verhandlungsergbnis der EU-Agrarminister von Erleichterungen bei Einschränkungen und Kontrollen für kleine Betriebe profitieren.
Das verpflichtende Mindestbudget für die Eco-Schemes in der Ersten Säule von 20 Prozent soll auf nationaler Ebene und nicht betriebsbezogen gelten.
Anrechnungen aus der Zweiten Säule möglich
Das Mindestbudget für die
Eco-Schemes soll dem Rat zufolge zudem unter bestimmten Bedingungen
reduziert werden können. So soll es die Möglichkeit geben,
Umweltleistungen der Zweiten Säule auf die Eco-Schemes anrechnen zu
dürfen. Wie eine Sprecherin des Bundeslandwirtschaftsministeriums dazu erläuterte, gilt dies unter anderem dann, wenn Teile des
20-Prozent-Mindestbudgets in die Zweite Säule verschoben werden.
Allerdings nur, sofern diese Mittel dort für Umwelt und Klimaleistungen
eingesetzt würden. Grundsätzlich, so die Ressortsprecherin, dürfe das
Mindestbudget der Ersten Säule aber nicht unter zehn Prozent sinken.
Ausnahmen gebe es lediglich für Mitgliedstaaten mit einem
„überproportional hohen Anteil an Umwelt- und Klimaleistungen in der
Zweiten Säule”. Entsprechende EU-Länder müssten ein Mindestbudget von
fünf Prozent in der Ersten Säule erfüllen. Zugleich sollten nach dem
Willen der EU-Landwirtschaftsminister in der Zweiten Säule mindestens 30
Prozent der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für Ziele des Umwelt- und
Klimaschutzes ausgegeben werden.
Vorschläge für mögliche Maßnahmen
Zur Frage, welche konkreten Maßnahmen im Zuge der
Eco-Schemes auf die Landwirte zukommen, erklärte die Sprecherin, dass
die Details hierzu noch in den jeweiligen nationalen Strategieplänen
erarbeitet werden müssten. Beispielhaft habe die EU-Kommission aber
unter anderem die Anlage von Blühstreifen, die Erweiterung von
Fruchtfolgen zur Erhöhung der Artenvielfalt auf dem Acker sowie die
extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland genannt. Weitere
Möglichkeiten wären die Förderung der Präzisionslandwirtschaft und die
Anlage von Agroforstflächen. Laut Klöckner sollen auch Beihilfen zur
Förderung des Tierwohls den Eco-Schemes zugeschrieben werden können.
Wahlmöglichkeit bei Konditionalität
Zur Konditionalität wurde dem deutschen
Landwirtschaftsministerium zufolge vereinbart, dass die Mitgliedstaaten
hinsichtlich des „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes
von Flächen” (GLÖZ 9) wählen können, wie die höheren Umwelt- und
Klimastandards umgesetzt werden. In einer ersten Option sollen drei
Prozent der Ackerfläche ausschließlich für nichtproduktive Flächen und
Elemente vorgesehen werden; dies käme laut dem
Bundeslandwirtschaftsministerium einer Stilllegung gleich.
Vereinfachte Kontrollen für kleine Landwirte
Alternativ dazu könnte
gemäß der zweiten Option ein Anteil von mindestens fünf Prozent für
nichtproduktive Flächen und Elemente gewählt werden, wobei hierzu auch
der Anbau von Zwischenfrüchten und stickstofffixierenden Pflanzen ohne
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zählt.
Zudem hieß es seitens der Sprecherin des
Bundeslandwirtschaftsministeriums, dass die Mitgliedstaaten für alle
Landwirte bis maximal fünf Hektar Fläche vereinfachte Kontrollsysteme
anwenden dürften. Die Regierungen könnten bei den kleinen Betrieben auf
die Kontrolle von Auflagen verzichten, bei denen Verstöße „nicht zu
gravierenden Auswirkungen im Hinblick auf die damit verbundenen Ziele”
führten. Bei „nicht gravierenden Verstößen”, so die Sprecherin weiter,
dürfe man bei kleinen Betrieben auch auf Sanktionen verzichten. Auch von
der Verpflichtung eines Mindestanteils nichtproduktiver Flächen könnten
alle Betriebe mit bis zu maximal zehn Hektar ausgenommen werden. Die
konkrete Hektarschwelle darunter könnten die Mitgliedstaaten individuell
festlegen.
Stärkere Kürzung für Großbetriebe
Ferner dürften die EU-Länder weiterhin als letztes
Mittel die landwirtschaftlichen Direktzahlungen kürzen, um im Rahmen der
Haushaltsdisziplin die finanzielle Obergrenze für die Erste Säule der
GAP einzuhalten und bei Bedarf die Agrarreserve aufzufüllen, erklärte
die Ressortsprecherin. Die ersten 2000 Euro an jährlichen
Direktzahlungen würden dabei bei allen Empfängern von der Kürzung
ausgenommen. Laut Ministerium profitieren im Ergebnis die kleineren
Betriebe von diesem Freibetrag, denn die größeren Betriebe müssten eine
stärkere Kürzung hinnehmen.
Im Hinblick auf die fakultativ von den Mitgliedsländern festzulegende
Obergrenze der jährlichen Direktzahlungen erklärte das Ministerium, dass
die EU-Agrarminister weitgehend der Empfehlung des Europäischen Rates
vom Sommer gefolgt seien. Eine Kappung sei ausschließlich ab einem
Betrag von 100000 Euro möglich, und eine Degression dürfe bereits ab
60000 Euro Basisprämie angewendet werden.
Die in der aktuellen GAP enthaltene Regelung zu produktionsgekoppelten
Beihilfen soll nach dem Willen des Agrarrates erhalten bleiben.
Kopplungsregelung unverändert
Die Befürworter dieses Instruments konnten sich mit den
Skeptikern darauf einigen, die Kopplung von derzeit maximal 13 Prozent
der gesamten Direktzahlungen je Mitgliedstaat sowie die speziell für die
Kopplung von Eiweißpflanzen gewährten zusätzlichen zwei Prozent
beizubehalten. Grünes Licht hierfür kam von den vier Viségrad-Staaten
Polen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn sowie aus dem Baltikum und
aus Rumänien und Bulgarien erst kurz vor der anvisierten Einigung auf
eine allgemeine Ausrichtung des Rates zur GAP.
Viele dieser Länder hatten in der Vergangenheit wiederholt auf eine
Ausweitung der Kopplungsbeihilfen gedrängt. Derweil hatte Dänemark
betont, dass die sogenannte „13+2-Regelung” gerade noch zu akzeptieren
sei.
Als einziger Mitgliedstaat hat Deutschland seinen Landwirten in der
gegenwärtigen Periode bisher keinerlei Kopplung gezahlt, nun aber im
Rahmen der Ratspräsidentschaft eine Beibehaltung der aktuellen
Regelungen vorgeschlagen.