Politik | 08. März 2018

Untersteller zu FFH: keine neuen Gebote und Verbote

Von AgE
Bei den geplanten FFH-Sammelverordnungen geht es Umweltminister Franz Untersteller zufolge darum, mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu schaffen. Inhaltlich ändere sich für die betroffenen Bürger ebenso wenig wie für die Bewirtschafter aus der Land- und Forstwirtschaft, betonte der Minister.
Baden-Württemberg hat derzeit 212 FFH-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt rund 428000 Hektar; dies entspricht etwa 11,7 Prozent der Landesfläche.
Mit Sammelverordnungen der vier Regierungspräsidien will Baden-Württemberg die von der Europäischen Kommission im Land veröffentlichten Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Gebiete rechtlich absichern und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit schaffen. Neue Ge- und Verbote seien damit nicht verbunden. Mit dem nun an den Start gehenden Verfahren komme Baden-Württemberg den formalen Anforderungen der EU-Kommission nach, die bestehenden Gebiete rechtsverbindlich auszuweisen, sie flurstückscharf im Maßstab eins zu 5000 abzugrenzen und die geschützten FFH-Lebensraumtypen und  -arten sowie die zugehörigen Erhaltungsziele für jedes Gebiet festzulegen, erklärte Umweltminister Franz Untersteller am 27. Februar in Stuttgart.
Die Verordnungen führten zu mehr Rechtsklarheit, weil in der Vergangenheit aufgrund des bisherigen größeren Maßstabes von eins zu 25000 häufig nicht klar gewesen sei, wo genau die Grenze eines FFH-Gebietes tatsächlich verlaufe. Inhaltlich ändere sich für die betroffenen Bürger ebenso wenig wie für die Bewirtschafter aus der Land- und Forstwirtschaft, betonte der Minister. Für sie seien nach wie vor die schon seit vielen Jahren bekannten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes entscheidend, wonach Projekte, Pläne oder eine Bewirtschaftung den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und -arten im FFH-Gebiet nicht verschlechtern dürften. Andererseits gelte, dass alles, was bisher schon in den FFH-Gebieten zulässig gewesen sei, auch weiterhin zulässig bleibe.
Darüber hinaus bildeten die Festlegung der konkreten Erhaltungsziele und die Konkretisierung der Gebietsgrenzen die Grundlage für den gezielten Abschluss von Verträgen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes, erklärte Untersteller. Damit könnten die Landnutzer eine Vergütung aus Naturschutzmitteln für eine vertraglich vereinbarte, speziell an die jeweiligen Ansprüche der geschützten Art angepasste Bewirtschaftung oder Pflege erhalten. Die förmliche Bekanntmachung des Ausweisungsverfahrens erfolgt dem Umweltminister zufolge Mitte März.
Baden-Württemberg hat derzeit 212 FFH-Gebiete mit einer Fläche von insgesamt rund 428000 ha; dies entspricht etwa 11,7 Prozent der Landesfläche.