Weiterhin verboten bleibt
allerdings der vorsorgliche Abschuss. Für die Entnahme von Wölfen sollen
die Naturschutzbehörden bei Bedarf auch lokale Jäger hinzuziehen
können. Neu aufgenommen wird ein Fütterungsverbot für Wölfe. Damit soll
unterbunden werden, dass sich die Tiere dem Menschen nähern und mit ihm
vertraut werden. Eindeutig geregelt wird schließlich die Tötung von
Wolfshybriden.
Nach Auffassung von Schulze schaffen die gesetzlichen Änderungen
insgesamt mehr Klarheit und Rechtssicherheit für den Umgang mit dem
Wolf. Die begründete Entnahme werde konkretisiert. Spezifische Vorgaben
zum Umgang mit dem Wolf würden nun bundesweit geregelt. Hiervon
profitieren würden die zuständigen Landesbehörden sowie die von
Nutztierrissen betroffenen Schäfer und anderen Weidetierhalter.
Neben Klöckner machten auch führende Vertreter der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich, dass sie mit dem Regierungsentwurf
noch nicht einverstanden sind. Nun will man versuchen, im
parlamentarischen Verfahren noch Änderungen zu erreichen. Dazu zählen
insbesondere eine Kontrolle der Wolfsbestände und deren Regulierung.
Klöckner bekräftigte das Ziel einer Eins-zu-eins-Umsetzung der
Ausnahmeregelung für den Artenschutz in der
Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie. Gemäß dieser können die
Mitgliedstaaten „unter strenger Kontrolle, selektiv und in beschränktem
Ausmaß” die Entnahme einer spezifizierten Anzahl von Wölfen erlauben.
Eine Neubewertung der vorgesehenen Erleichterungen beim Wolfsabschuss
will Klöckner nach Abschluss des laufenden Verfahrens vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) über einen Antrag Finnlands auf eine
Sondergenehmigung zur Tötung von Wölfen vornehmen. Der Generalanwalt
beim EuGH hat die Auffassung vertreten, dass die präventive Entnahme
von Wölfen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sei.
Nicht erreicht wurde die vom Agrarressort weiter geforderte
Bestandsregulierung. Die dennoch erteilte Zustimmung zum Entwurf des
Bundesumweltministeriums begründet das Ministerium mit der
Notwendigkeit, das Gesetzgebungsverfahren in Gang zu bringen.
Insbesondere das Bundeskanzleramt dürfte auf die Einigung gedrängt
haben.
Aus Sicht des Generalsekretärs des Deutschen Bauernverbandes (DBV),
Bernhard Krüsken, wird der Entwurf für ein geändertes
Bundesnaturschutzgesetz der Dimension der Herausforderung um den Wolf
nicht gerecht. Wenn auch die Richtung stimme, reiche die geplante
Regelung für eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung noch nicht,
erklärte Krüsken.
Der DBV-Generalsekretär hatte es zuvor als „unrealistisch” bezeichnet,
alle Weidetierhaltungsregionen einzuzäunen; der ländliche Raum könne
kein „vollver-drahteter Hochsicherheitsraum” werden. Auch lasse sich der
Konflikt zwischen Wolf und Weidetierhaltung nicht mit dem Scheckbuch
lösen. Es bedürfe vielmehr einer Regulierung des Wolfsbestandes.