Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will ihrer Kollegin Svenja Schulze vom
Umweltressort ein „Vetorecht” bei der Ausgestaltung des Gesetzes für ein freiwilliges Tierwohllabel einräumen.
Julia Klöckners Pläne für ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel stoßen dem Deutschen Bauernverband gerade sehr sauer auf.
Julia Klöckner treibt ihre Pläne für ein freiwilliges Tierwohllabel voran und hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens” vorgelegt, der nach Ressortabstimmung ins Kabinett eingebracht werden soll. Dieser sieht ein weitreichendes Vetorecht für das Bundesumweltministerium bei der konkreten Festlegung von Tierwohlanforderungen des Siegels vor; der Bundesrat soll hingegen kein Mitspracherecht erhalten.
Politisches Tauschgeschäft
Laut Gesetzentwurf wird das
Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne
Zustimmung des Bundesrates „im Einvernehmen mit dem
Bundesumweltministerium” die Einzelheiten zu den Anforderungen an die
Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die mit dem
Tierwohlkennzeichen gekennzeichnet werden sollen, zu regeln und dazu
Vorschriften zu erlassen.
Politischen Beobachtern zufolge soll mit diesem Zugeständnis sowie mit
einem Entgegenkommen des Agrarressorts bei der Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und des Entwurfs für ein
Aktionsprogramm Insektenschutz in einem „politischen Tauschgeschäft” die
Zustimmung zur freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichnung gesichert werden.
Rukwied übt scharfe Kritik
Die Einbeziehung des Umweltministeriums in das
Tierwohllabel stößt beim Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes
(DBV), Joachim Rukwied, auf scharfe Kritik. „Was in dem Gesetzentwurf
für das Tierwohllabel steht, kommt einem Offenbarungseid des
Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich”, monierte der DBV-Präsident.
Das Agrarressort gebe originäre Kompetenzen an das
Bundesumweltministerium ab.
Wenn Vorgaben zu Haltung, Transport und Schlachtung von Tieren nur
noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden
könnten, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung
besitze, „dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in
der Praxis”, warnte Rukwied.
Schweinehalter lehnen „Kuhhandel” ab
Verwundert über Ton und Aussagen
Rukwieds zeigte sich der Staatssekretär im
Bundeslandwirtschaftsministerium, Hermann Onko Aeikens. Er wies darauf
hin, dass die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung vorsehe,
dass Gesetze und Verordnungen zwischen den Ressorts abgestimmt würden,
bevor sie das weitere Verfahren durchliefen. Er warf dem
Bauernpräsidenten vor, mit seiner Kritik und der Rede von einem
Offenbarungseid „über das Ziel hinauszuschießen”. Die
Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lehnt den
„Kuhhandel” zwischen dem Land- und dem Umweltministerium ebenfalls
strikt ab und fordert stattdessen ein schlüssiges Gesamtkonzept für die
Tierhaltung.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Tierwohlvorschriften zur
Fütterung, Pflege, Haltung sowie zu Transport und Schlachtung der Tiere
vor, ohne diese genauer zu benennen. Dies soll in den einvernehmlich mit dem Umweltministerium abgestimmten Rechtsverordnungen geschehen, die
sich mutmaßlich an den von Klöckner Anfang Februar 2019 vorgestellten
Kriterien für die drei Tierwohlstufen orientieren sollen.