Politik | 22. August 2019

Umweltressort soll beim Tierwohl mitreden

Von AgE
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner will ihrer Kollegin Svenja Schulze vom Umweltressort ein „Vetorecht” bei der Ausgestaltung des Gesetzes für ein freiwilliges Tierwohllabel einräumen.
Julia Klöckners Pläne für ein freiwilliges staatliches Tierwohllabel stoßen dem Deutschen Bauernverband gerade sehr sauer auf.
Julia Klöckner treibt ihre Pläne für ein freiwilliges Tierwohllabel voran und hat einen Gesetzentwurf „zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens” vorgelegt, der nach Ressortabstimmung ins Kabinett eingebracht werden soll. Dieser sieht ein weitreichendes Vetorecht für das Bundesumweltministerium bei der konkreten Festlegung von Tierwohlanforderungen des Siegels vor; der Bundesrat soll hingegen kein Mitspracherecht erhalten.
Politisches Tauschgeschäft
Laut  Gesetzentwurf wird das Bundeslandwirtschaftsministerium ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates „im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium” die Einzelheiten zu den Anforderungen an die Haltung, den Transport und die Schlachtung von Tieren, die mit dem Tierwohlkennzeichen gekennzeichnet werden sollen, zu regeln und dazu Vorschriften zu erlassen.
Politischen Beobachtern zufolge soll mit diesem Zugeständnis sowie mit einem Entgegenkommen des Agrarressorts bei der Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes und des Entwurfs für ein Aktionsprogramm Insektenschutz in einem „politischen Tauschgeschäft” die Zustimmung zur freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichnung gesichert werden.
Rukwied übt scharfe Kritik
Die Einbeziehung des Umweltministeriums in das Tierwohllabel stößt beim Präsidenten des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, auf scharfe Kritik. „Was in dem Gesetzentwurf für das Tierwohllabel steht, kommt einem Offenbarungseid des Bundeslandwirtschaftsministeriums gleich”, monierte der DBV-Präsident. Das Agrarressort gebe originäre Kompetenzen an das Bundesumweltministerium ab.
Wenn Vorgaben zu Haltung,  Transport und  Schlachtung von Tieren nur noch im Einvernehmen mit dem Umweltministerium festgelegt werden könnten, das keine Kernkompetenzen in Bereichen wie Tierernährung besitze, „dann habe ich große Zweifel am Erfolg des Tierwohllabels in der Praxis”, warnte Rukwied.
Schweinehalter lehnen „Kuhhandel” ab
Verwundert über Ton und Aussagen Rukwieds zeigte sich der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Hermann Onko Aeikens. Er wies darauf hin, dass die gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung vorsehe, dass Gesetze und Verordnungen zwischen den Ressorts abgestimmt würden, bevor sie das weitere Verfahren durchliefen. Er warf dem Bauernpräsidenten vor, mit seiner Kritik und der Rede von einem Offenbarungseid „über das Ziel hinauszuschießen”. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lehnt den „Kuhhandel” zwischen dem Land- und dem Umweltministerium ebenfalls strikt ab und fordert stattdessen ein schlüssiges Gesamtkonzept für die Tierhaltung.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem Tierwohlvorschriften zur Fütterung, Pflege, Haltung sowie zu Transport und Schlachtung der Tiere vor, ohne diese genauer zu benennen. Dies soll in den einvernehmlich mit dem Umweltministerium abgestimmten Rechtsverordnungen geschehen, die sich mutmaßlich an den von Klöckner Anfang Februar 2019 vorgestellten Kriterien für die drei Tierwohlstufen orientieren sollen.