Im Jahr 2021 werden wie bereits in diesem Jahr sechs Prozent der EU-Direktzahlungen für Förderprogramme in der Zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) umgeschichtet.
Sechs Prozent Umschichtung unterschiedlich beurteilt: Die Union spricht von einem wirksamen Zeichen für Umwelt- und Klimaschutz; für die Grünen ist es „halbherzig”.
Eine Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes hat der Bundestag am 8. Oktober mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der Linken und der Grünen sowie gegen die Stimmen von AfD und FDP beschlossen.
Unionsberichterstatter Hermann Färber sprach von einem wirksamen Zeichen, dass man die Forderung der Öffentlichkeit nach mehr Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz ernst nehme. Damit stünden 2022 insgesamt 295 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung der ländlichen Räume zur Verfügung. Wichtig sei, dass die Gelder in erster Linie an die landwirtschaftliche Mittelvergabe gebunden blieben. SPD-Agrarsprecher Rainer Spiering räumte ein, dass ihm eine Umschichtung in Höhe der EU-rechtlich möglichen 15 Prozent lieber gewesen wäre, und bekräftigte seine grundsätzliche Kritik an der Flächenförderung.
Grüne: Halbherzig
Grünen-Kollege Friedrich Ostendorff bezeichnete die
sechs Prozent Umschichtung als halbherzig und forderte erneut
substanzielle Maßnahmen zur Neuausrichtung der Agrarpolitik. Auch
Kirsten Tackmann von der Linksfraktion bekräftigte den grundlegenden
Reformbedarf in der Agrarpolitik und forderte eine konsequente
Durchsetzung des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistung”.
Für den agrarpolitischen Sprecher der FDP, Clemens Hocker, hat die
Umschichtung lediglich den Effekt, dass die Landwirte künftig für das
gleiche Einkommen mehr Auflagen erfüllen müssen. Auch AfD-Agrarsprecher
Stephan Protschka kritisierte die Umschichtung als weitere Belastung für
die bäuerliche Landwirtschaft.
Erneut gescheitert ist im Bundestag eine Initiative zur Einführung einer
Weidetierprämie. Einem von der Linken vorgelegten Entschließungsantrag
stimmten lediglich noch die Grünen und die AfD zu, während CDU/CSU, SPD
und FDP dagegen votierten. Ebenfalls keine Mehrheit fand der
FDP-Antrag, einen „ergebnisoffenen Dialog” mit den Landwirten über das „Agrarpaket” der Bundesregierung und die Düngeverordnung zu führen.
Hocker warf der Bundesregierung Ignoranz gegenüber den Forderungen der
Landwirte vor. Die Koalition sprach von einem „Schaufensterantrag”,
nachdem die Novelle der Düngeverordnung als Reaktion auf die
Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) längst beschlossen worden sei.
Schließlich beschloss der Bundestag ohne Gegenstimmen das Dritte Gesetz
zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen. Mit dem Gesetz werden
Teile des Corona-Unterstützungspakets umgesetzt, das die EU-Kommission
Ende April aufgelegt hatte. Damit gibt es grünes Licht für
Markstabilisierungsmaßnahmen für den Kartoffelsektor, für Milch und
Milcherzeugnisse sowie für Pflanzen und Waren des Blumenhandels.