Land und Leute | 16. Juli 2015

FAQs zu Tattoos

Sich vorher gut zu informieren, zahlt sich aus. Schließlich soll ein Tattoo, das man den Rest seines Lebens mit sich herumträgt, lange schön sein. Zudem gibt es gesundheitliche Risiken, über die man Bescheid wissen muss.
Tätowieren gehört heute zur Körperkultur – ein Trend, der sozusagen „unter die Haut geht”.  Leider aber auch manchmal mit unangenehmen Folgen. Damit der Traum vom Tattoo kein Alptraum wird, appelliert Christian  Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, zu Beginn der Ferienzeit an die Verbraucher. Dabei rät er zur sorgfältigen Auswahl des Tattoo-Studios, das professionell, seriös und selbstverständlich hygienisch sein sollte. 
Lieber nicht im Urlaub
Aus einer spontanen Urlaubslaune heraus – vielleicht sogar im Ausland – ein Tattoo stechen zu lassen, davon rät der Bundesminister dringend ab. Denn grundsätzlich ist die Aktion mit gesundheitlichen Risiken verbunden, die man in zwangloser Atmosphäre schon einmal verdrängt. Ein Tätowier-Profi im heimischen Umfeld jedoch berät fachkundig bei der Auswahl des Motivs, kennt sich mit zulässigen Tätowiermitteln aus und ist auch da, wenn es Probleme geben sollte.Wer sich ein Tattoo stechen lässt, muss ein gewisses Risiko allerdings immer in Kauf nehmen. Schließlich werden bei der Färbung der Haut  die natürlichen Pigmente  zerstört. Deshalb muss man an tätowierten Stellen dann auch besonders auf einen hohen Sonnenschutz achten.  Die folgende Aufzählung beantwortet einige FAQs (Frequently Asked Questions – häufig gestellte Fragen). Ein Leitfaden ist auch unter „Verbraucherprodukte” auf der Internetseite www.bvl.bund.de zu finden.

FAQs - häufig gestellte Fragen
Was sind Tätowiermittel?
Der Begriff „Tätowiermittel” bezeichnet Farbstoffe, die in oder unter die Haut eingebracht werden. Dort verbleiben sie dauerhaft und beeinflussen somit das Aussehen.
Was enthalten Tätowiermittel?
Tätowiermittel sind Gemische aus Farbpigmenten wie Titandioxid, Kohlenstoff, Eisenoxiden, Chromoxiden und Azoverbindungen sowie Binde- und Konservierungsstoffen und Flüssigkeiten zur Suspendierung (Wasser, Alkohol). Die Rezepturen dafür werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) geprüft und den deutschen Gift-informationszentren mitgeteilt.
Wie werden Tätowiermittel gekennzeichnet?
Es gibt eine Kennzeichnungspflicht, die sicherstellt,  dass alle Inhaltsstoffe und das Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben sind.  Außerdem muss der Herstellungs- oder Einfuhrort  den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder gemeldet werden.
Gibt es rechtliche Regelungen für Tätowiermittel?
In der Tätowiermittel-Verordnung (TätoV) von 2009 ist unter anderem das Verbot von bestimmten Stoffen, an deren Unbedenklichkeit Zweifel bestehen, geregelt. Eine Liste, welche Farbstoffe verwendet werden dürfen (Positivliste), existiert zurzeit allerdings noch nicht.
Wer kontrolliert die Tätowiermittel?
 Grundsätzlich  ist im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geregelt, dass keine Tätowiermittel hergestellt oder in den Verkehr gebracht werden dürfen, die die Gesundheit schädigen (§§ 30, 31 LFGB). Behörden prüfen Tätowiermittel regelmäßig auf Schwermetalle und die Belastung durch Keime.
Bestehen Gesundheitsrisiken?
Bei einer Tätowierung kann immer eine Infektion oder allergische Reaktion auftreten. Ein Tattoo sollte man sich also nur stechen lassen,  wenn alle möglichen gesundheitlichen Risiken sorgfältig geprüft wurden. Vor allem im Urlaub besteht ein erhöhtes Risiko, zum Beispiel bei viel Sonne, Sand und Wasser.
Wohin bei Problemen?
Jeder Hauttyp reagiert auf ein Tattoo unterschiedlich sensibel. Bei anhaltender Schwellung, einem Ekzem oder gar juckendem Ausschlag  rät das BVL zu einem Besuch beim Hautarzt. Dieser klärt, ob es sich um eine allergische Reaktion auf das Mittel handelt und  das Tattoo im schlimmsten Fall entfernt werden muss. Eine solche Prozedur ist derzeit noch sehr aufwendig, kostspielig und schmerzhaft und die gesundheitlichen Folgen sind nicht abschätzbar.
Einen Überblick über die in Deutschland zuständigen Überwachungsbehörden findet man hier: www.bvl.bund.de/kosmetikbehoerden.