SVLFG stundet auf Antrag zinslos Beiträge
- Stundung auf schriftlichen Antrag im Einzelfall mit kurzer Begründung. Dabei werden die Anforderungen auf ein Minimum beschränkt. Auf die grundsätzlich erforderliche Verzinsung wird verzichtet.
- Mahnungen und Vollstreckungen werden zunächst bis Ende Juni 2020 ausgesetzt.
- Werden Beitragsfälligkeiten nicht eingehalten, fallen auch ohne Mahnung Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat an. Auf diese Säumniszuschläge wird zunächst bis Ende Juni verzichtet.
der Länder zu nutzen, denn es muss bedacht werden, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der SVLFG auch von der Zahlung der Beiträge abhängig ist.
Die SVLFG wird die Zahlungserleichterungen im Einzelfall schnell und pragmatisch einräumen.
Versicherte sollten sich bei finanziellen Engpässen so schnell wie möglich mit der
SVLFG in Verbindung setzen (versicherung@svlfg.de). Abwarten und einfach nicht zahlen, sei die schlechteste Lösung. Gerne stünden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für eine telefonische Beratung zur Verfügung.