Politik | 05. Oktober 2017

Stuttgart legt Novelle zum Naturschutzgesetz vor

Von AgE
Baden-Württemberg will das naturschutzfachliche Vorkaufsrecht des Landes für land- und forstwirtschaftliche Flächen erweitern. Das sieht der Entwurf für ein neues Landesnaturschutzgesetz vor, den die Stuttgarter Landesregierung jetzt beschlossen hat.
Im Entwurf der Novelle des Landesnaturschutzgesetzes geht es auch um Neuerungen beim naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht des Landes für land- und forstwirtschaftliche Flächen.
Ein naturschutzfachliches Vorkaufsrecht für Grundstücke, die in Kernzonen von ausgewiesenen oder einstweilig sichergestellten Biosphärengebieten liegen, soll demnach künftig nur noch dann ausgeschlossen werden, wenn der landwirtschaftliche Betrieb im Ganzen veräußert wird. Die bisherige Regelung kann dagegen in der Weise ausgelegt werden, dass ein Vorkaufsrecht auch dann ausgeschlossen ist, wenn die Einheit selbst nicht verkauft wird.
Darüber hinaus sollen dem Gesetzentwurf zufolge Hinweisschilder von Selbstvermarktern auf saisonale land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Produkte keine formale Zulassung mehr benötigen. Das Verbot von Werbeanlagen im Außenbereich soll auch für mobile Werbeanlagen gelten. Daneben plant die Regierung hinsichtlich der Zuständigkeit der Immissionsschutzbehörden eine abweichende Regelung vom Bundesnaturschutzgesetz. Diesem zufolge sind die Immissionsschutzbehörden dafür zuständig, die naturschutzrechtlichen Nebenbestimmungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zu überwachen. Um dadurch aufgetretene Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden, will Baden-Württemberg nun die Kontrolle der naturschutzrechtlichen Auflagen auch in diesen Verfahren wieder an die Naturschutzbehörden übertragen.
Zu den weiteren geplanten Neuregelungen zählt eine Umbenennung der heutigen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) in Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg. Wie Umweltminister Franz Untersteller am 28. September anlässlich des Ministerratsbeschlusses betonte, soll das Naturschutzgesetz durch die Novelle moderner und effizienter gemacht werden. Ferner sollten in Zukunft vermehrt elektronische Verordnungstexte und Karten genutzt werden. Das sei auch deshalb nötig, um die Anforderungen der Europäischen Union an den rechtssicheren Erlass von Schutzgebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie der EU zu erfüllen.