Pflanzenbau | 26. Juli 2018

Strohverkauf bringt Geld und kostet Nährstoffe

Von Dr. Mathias Schindler, LWK Niedersachsen
Die Standardkalkulationen für den Strohwert arbeiten üblicherweise mit einem Nährstoffersatzwert. Ob und wie pflanzenbauliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind, analysiert der folgende Beitrag.
Stroh besteht vor allem aus Kohlenstoffverbindungen, enthält aber auch Pflanzennährstoffe in nicht unerheblichem Ausmaß.
Kurz vor und während der Ernte kommen sie wieder: die Anrufe der „Strohsucher”. Viel zahlen wollen sie nicht – aber beste Qualität muss es schon sein.
Wer Stroh verkauft, sollte wissen, welchen Preis er verlangen will und kann. Die Standardkalkulationen für den Strohwert arbeiten üblicherweise mit dem Wert, den die im Stroh enthaltenen Pflanzennährstoffe haben, beziehungsweise was ihr Ersatz über Düngung kosten würde – dem Nährstoffersatzwert. 
Wertermittlung
Ob und wie pflanzenbauliche Besonderheiten den Wert erheblich beeinflussen, wird im Folgenden analysiert. Basis ist auch hier der Wert für die mit dem Stroh abgefahrenen Nährstoffe als Ausgangsbetrag. Da die Entscheidung „Das Stroh bleibt” oder „Das Stroh geht weg” aber auch die Produktionstechnik in der Ernte und beim nachfolgenden Getreideanbau beeinflusst, sollten die durch die Strohabfuhr auftretenden Unterschiede in die ökonomische Bewertung des Strohverkaufs einbezogen werden, um den tatsächlichen Wert des Strohs zu ermitteln.
Die ersten Differenzierungen sind bereits bei der Ermittlung des Nährstoffwertes erforderlich. In Regionen, in denen genug Wirtschaftsdünger – egal ob von Geflügel, Schwein oder Rind – verfügbar ist, besitzen Nährstoffe derzeit teilweise sogar einen negativen Wert, wenn neben der kostenlosen Ausbringung sogar für die Aufnahme beispielsweise von Gülle noch bezahlt wird, während in anderen Regionen die abgefahrenen Nährstoffe durch zugekaufte Düngemittel ersetzt werden müssen.
Außerdem gibt es zwar Standardwerte für die durchschnittlichen Nährstoffgehalte im Stroh, aber die sind – wie der Name sagt – Durchschnittswerte; im Einzelfall können extreme Streuungen auftreten. Die pauschale Festlegung der Nährstoffgehalte gestaltet sich schwierig, da Untersuchungsergebnisse hier in Abhängigkeit vom Düngungsverhalten der Vorjahre, der Fruchtfolge und auch der unterschiedlichen Bodenart Streuungsbreiten von bis zu hundert Prozent aufweisen.
Nährstoffgehalt
In Tabelle 1 sind einige der in der Literatur genannten Gehalte an Nährstoffen in Stroh dargestellt. Da die Unterschiede zwischen den Getreidearten geringer sind als die aus den unterschiedlichen Bewirtschaftungsweisen resultierenden Differenzen, wird in der Darstellung nicht nach den Getreidearten differenziert. Die Entzugsmengen bei Calcium und Schwefel werden oft wegen ihres geringen Umfangs vernachlässigt, sollten aber in die Betrachtung einfließen.
Weil die Stickstoffmengen im Stroh zwischen 3 und 8 kg/t variieren und der Stickstoffpreis für den „einfachsten” organischen N-Dünger in den letzten fünf Jahren zwischen 0,60 und 0,895 Euro/kg N (brutto) variierte, ergeben sich aus der Min-Min- (dreimal 0,60) oder der Max-Max-Bewertung (achtmal 0,895) für den Stickstoff im Stroh Wertansätze zwischen 1,80 und 7,16 Euro/t Stroh. Wenn die Wahrheit, wie meist, eher in der Mitte zu suchen ist, erscheinen Beträge um 3,82 Euro/t Stroh für den Stickstoffanteil realistisch.
Der Phosphatanteil steuert nach dem gleichen Rechengang zwischen 1,40 und 3,44 Euro/t Stroh bei (durchschnittlich 2,38 Euro/t Stroh) und für Kaliumoxid können zwischen 5,55 und 10,76 Euro/t Stroh (im Mittel: 7,69 Euro/t) angesetzt werden. Werden noch die Mittelwerte für Magnesiumoxid, Calcium und Schwefel (3,59 + 0,20 + 1,25) dazugerechnet, so ergeben sich in der Summe bei durchschnittlicher Betrachtung 16,62 Euro/t Stroh. Allerdings kann der Betrag auch schnell mal 15,62 Euro/t oder 23,41 Euro/t betragen.
Schätzen oder wiegen?
Doch wer verkauft Stroh schon nach Gewicht? Wenn es schnell gehen soll, weil ein Wetterumschwung droht oder die Bewirtschaftung unter Zeitdruck erfolgt – „Ich will in zwei Wochen Raps drillen” oder „Die Zwischenfrucht muss rein” –, von dem Zeitdruck des Abholers ganz zu schweigen, ist jede Fahrt zur Waage ein lästiger Zeitfresser, also wird die Abfuhrmenge geschätzt. Macht zusammen (geschätzte) 5 t/ha an erntbarem Stroh. Die Multiplikation ergibt somit einen reinen Strohwert von 94,56 Euro/ha, mit einer Spanne von 78,12 bis 117,07 Euro/ha. Da diese Kalkulation bereits auf den Pauschalierer ausgelegt ist, sind im Betrag bereits 10,7 % Umsatzsteuer enthalten; nicht aber ein Zuschlag für den Risiko- und Unternehmergewinn. Werden dafür 25 % kalkuliert, beträgt der Nährstoffwert, wenn man das Stroh selber birgt, etwa 118 Euro/ha.
Die Wertermittlung war bis hierher vergleichsweise einfach und übersichtlich, aber noch nicht vollständig. In der Tabelle 2 sind deshalb die Kosten einiger Arbeitsgänge aufgelistet, die man bei der Berechnung zusätzlich berücksichtigen sollte. Das heißt nicht, dass diese grundsätzlich und mit den genannten Beträgen auch immer anfallen; sondern nur: Man sollte darüber nachdenken, was nötig ist, und dies dann angemessen berücksichtigen.
Maschinenkosten
Bezogen auf den Hektar werden nach den Annahmen in Tabelle 1 etwa 25 kg Stickstoff, 15 kg P2O5, 85 kg K2O, 12,5 kg MgO, 22,4 kg CaO und 9 kg Schwefel abgefahren. Wird sowieso eine Grunddüngung fällig, so sind die dabei entstehenden zusätzlichen Kosten für die entsprechend etwas höheren Ausbringmengen relativ gering und werden meist vernachlässigt. Wer hier aber ganz genau rechnen will, könnte dafür einen Zuschlag von 20 % auf die Arbeitserledigungskosten für den Arbeitsgang „Mineraldünger ausbringen” machen und kommt dann auf etwa 2,60 Euro/ha.
Aber sind die anderen Beträge wirklich auch so genau ermittelt? Ist für den Ausgleich des zusätzlichen Nährstoffentzuges aber tatsächlich ein zusätzlicher Arbeitsgang „Mineraldünger ausbringen” erforderlich, sollten dafür inklusive des anteiligen Düngertransports zum Feld 9,42 Euro/ha für die reinen Maschinenkosten und 3,50 Euro/ha für den Lohnansatz berücksichtigt werden.
Kommt es durch die Strohabfuhr auch zu Vereinfachungen in der Bewirtschaftung, so könnten durchaus Kosteneinsparungen im Maschinenbereich eintreten. Berechnen Lohnunternehmer oder Maschinenring das Häckselwerk am Mähdrescher extra, so spart dessen Abschaltung 14,88 Euro/ha an Maschinenkosten (brutto; netto: 12,50 Euro/ha).
Arbeitszeitbedarf
Wer detailliert rechnet, fragt auch nach dem Zeitbedarf: „Reine Arbeitszeit” fällt nicht an, weil der Drescher dank ausreichender Motorisierung nicht länger braucht, aber was ist mit dem Wartungsaufwand und wenn es Störungen im Arbeitsablauf gibt? Diese Frage ist berechtigt, aber diese Service- und Ausfallzeiten werden von Lohnunternehmern und Maschinenringen normalerweise allein schon aus Eigeninteresse im Kalkulationsansatz berücksichtigt sein. Stößt das Arbeitsergebnis nach dem einmaligen Einsatz der Scheibenegge zur Stoppelbearbeitung und Einarbeitung der Ernterückstände auf Zustimmung, führt der Verzicht auf einen zweiten Einsatz zu einer Einsparung von insgesamt 37,20 Euro/ha – 29,59 Euro/ha an Maschinen- und 7,60 Euro/ha an Lohnkosten. Weniger Stroh im Boden reduziert möglicherweise auch den Befallsdruck bei Pilzkrankheiten, wenn Getreide auf Getreide folgt. Insbesondere bei Weizen nach Weizen könnte der Fungizidbedarf vom Strohverkauf profitieren, sei es durch geringeren Befall und eine daraus resultierende Behandlungsmöglichkeit mit geringeren Aufwandmengen oder anderen, günstigeren Mitteln; selbst der Wegfall einer Behandlungsmaßnahme wäre denkbar.
Je nach individueller Situation sind hier also zwischen null (nichts einsparbar), 22 Euro/ha (reduzierter Mittelaufwand) und 38,37 Euro/ha (27 Euro/ha Mittelkosten, 8,44 Euro/ha Maschinenkosten und 2,92 Euro/ha Lohnkosten). Dies ist aber stets in individueller Einzelfallbeurteilung zu prüfen.
Vorsicht bei neuen Kunden
Aber selbst im Fall der Anrechnung dieser Vorteile sollte der Hektar Stroh nicht unter 65 Euro/ha (118 + 13 – 15 – 37 – [38 + 22]) abgegeben werden. Dem stehen manchmal aber auch Nachteile gegenüber: Wenn der Aufkäufer mit der Ernte und/oder der Bergung nicht nachkommt, kann die Bergung nach Regenperioden zu Bodenverdichtungen führen. Oder vielleicht wird sie dann sogar endgültig abgebrochen und ungehäckselte Strohschwade oder fertige Ballen bleiben einfach auf der Fläche liegen.
Letzteres wird wahrscheinlich mit defekten Ballen auch passieren. Dies alles kann die Stoppelbearbeitung dann eher erschweren oder verzögern und verteuert diese dann erheblich. Damit Landwirte nicht monatelang auf das Geld aus dem Strohverkauf warten müssen, sollten sie Risikoaufschläge auf den ermittelten Kostensatz durchsetzen und vor allem Vorkasse oder Barzahlung anstreben, nicht nur bei unbekannten Geschäftspartnern.
Arbeitskapazitäten auslasten
Stehen in der Ernte noch freie oder zusätzlich beschaffbare Arbeitskapazitäten und vielleicht sogar aufgrund eigenen Bedarfs eigene Technik zur Strohbergung zur Verfügung, sollten diese zur besseren Auslastung auch entsprechend zum Einsatz kommen. Dann ist es sinnvoller, das Stroh in einer höherwertigen Aufbereitungsstufe anzubieten. Dabei sind prinzipiell alle Zwischenstufen der Kette von „Verkauf gepresst ab Feld” bis hin zur „Lieferung in time frei Haus” denkbar.
Um die unterschiedlichen Möglichkeiten darzustellen, sind in der unteren Hälfte der Tabelle 2 die Kosten für drei verschiedene Ballenformen in chronologischer Folge der möglichen Arbeitsgänge aufgelistet. So kann an jeder Stelle eine Zwischensumme gebildet werden, um den auf dieser Service-Stufe kostendeckenden Mindestpreis zu ermitteln.
Der Vollkostenansatz berücksichtigt den aktuellen Investitionsbedarf für die jeweilige Technik und eine Auslastung in Höhe von 75 % der Abschreibungsschwelle. Neben den Kosten für quaderförmige Großballen werden auch die Maschinenkosten der Rundballenerzeugung und die Kosten der kleinen HD-Ballen, die teilweise stark handarbeitsorientierte Verfahrensgänge erfordern, ermittelt. Etwaige Risikoaufschläge darauf sollten für alle gezeigten Kostensätze nach individueller Einschätzung selbst vorgenommen werden: Die Empfehlung dafür beläuft sich auf 20 bis 50 %.
Pressen, Laden und Transport
Die Einlagerung von Stroh verursacht Kosten, beispielsweise für Arbeit und Maschinen.
Das Stroh mit einer Quaderballenpresse zu pressen, verursacht inklusive des Lohnansatzes (hier: 19,50 Euro/AKh für 0,49 AKh/ha) Kosten von 13,74 Euro/t und verteuert den Strohverkauf nach Hektar um 68,71 Euro/ha. Das Aufladen per Teleskoplader mit Ballenzange wird mit 0,54 AKh/ha veranschlagt – inklusive Einsammeln der Ballen – und schlägt mit Vollkosten von 30,63 Euro/ha (6,13 Euro/t) zu Buche. Dies bedeutet, dass für gepresstes und aufgeladenes Stroh unter Berücksichtigung von Mineraldüngerausbringung und Einsparung des Häckselns mindestens 215 Euro/ha zur Kostendeckung erforderlich sind.
Soll das Stroh dann auch noch geliefert werden, so erhöht sich der Kostenansatz bei fünf Kilometern Transportentfernung um weitere 4,54 Euro/t (7,85– 6,13+ 0,47× 3 [3 = (5–2 km) = km-Satz mal zusätzlich 3 km] × 2 (mal zwei, weil Hin- und Rückfahrt) oder um 22,70 Euro/ha. Für noch weitere Entfernungen sollten bei Schleppertransport rund 0,94 Euro/t und zusätzlichem Entfernungskilometer in Ansatz gebracht werden.
Ältere Berechnungen weisen hier oft höhere Kosten aus, aber für Diesel sind zurzeit nicht mehr 1,50 Euro/l, sondern nur noch etwa 1,15 Euro/l anzusetzen, was die Kosten schon merklich beeinflusst.
Inklusive maschinellem Abladen, beispielsweise bei eigener Einlagerung, steigen die Kosten um weitere 3,83 Euro/t oder 19,16 Euro/ha. Am Lager des Kunden sind deshalb bei Verkauf während der Ernte schnell mal 350 Euro/ha notwendig, um die Kostendeckung (etwa 265 Euro/ha) und 33 % Risikoaufschlag zu erreichen. Bei Abrechnung nach Gewicht entspricht dies einem Mindestpreis von 70 Euro/t Stroh.   
Lagerung
Bei Kartoffeln und Getreide wird das Produkt in der Ernte meistens günstiger verkauft als zu späteren Terminen, weil zwischendurch zusätzliche Kosten für die Lagerung anfallen. Beim Stroh ließen sich aber in der Vergangenheit nicht immer höhere Preise für gelagerte Ware erzielen, weil manche Landwirte in abgeschriebenen Altgebäuden einlagern, den Zinsanspruch für das gebundene Kapital vernachlässigen oder ohnehin zu einem unrealistischen Preis verkaufen.
Für Stroh, das sechs Monate in einer einfachen Halle gelagert wurde, steigen die Kosten um weitere 36,39 Euro/t – unterer Teil der Tabelle 2 –, die für Abschreibung, Zinsen der Investitionsfinanzierung, Versicherung und Unterhaltung, aber auch für die Verluste (in der Halle 2 %) und Zinsaufwand für das länger gebundene Umlaufkapital berechnet werden sollten.
Eine Feldrandlagerung der Strohballen kommt zwar trotz höherer Ansätze für Verluste (hier: 15 %) mit 28,21 Euro/t an zusätzlichen Kosten deutlich günstiger, dafür leidet aber die Qualität oft etwas stärker, sodass derart gelagertes Stroh nicht mehr überall Verwendung finden kann und insbesondere von den Pferdehaltern als sehr wichtiger Kundengruppe wegen der höheren Staub- und einer eventuellen Pilzbelastung beanstandet werden könnte.
Wirtschaftsdünger
Wer gutes, also in der Halle abgelagertes Stroh verkaufen will, muss dafür inzwischen mindestens 100 Euro/t verlangen, wenn er eine vollständige und umfassende Kostenberechnung durchführt und außer seinen Kosten auch noch einen Zuschlag für seinen Einsatz und das Risiko erhalten will.
Kann aufgrund des Strohverkaufs zur nachfolgenden Kultur mehr Wirtschaftsdünger ausgebracht werden, so wird der Strohwert von der regionalen Überschusssituation für Wirtschaftsdünger deutlich beeinflusst. Ist der Überschuss gering bis mäßig, gibt es den Wirtschaftsdünger also kostenlos geliefert und ausgebracht, werden die Kosten für den Nährstoffersatz durch Mineraldüngung eingespart  – das entspricht dem Nährstoffwert zuzüglich der Düngerausbringung.
Wer diesen Vorteil anteilig oder gar bis zur vollen Höhe weitergeben will, kann den oben bereits ermittelten Betrag um bis zu 107,48 Euro/ha (94,56 + 12,92) wieder kürzen. Im Extremfall bleibt also der Nährstoffersatzwert komplett außen vor.
Gülle
Liegt ein hoher lokaler Wirtschaftsdüngerüberschuss vor und hat der Betrieb selber Gülle abzugeben, was inzwischen ja aufgrund der Obergrenze von 170 kg N/ha aus Wirtschaftsdünger durchaus auch Milchviehbetriebe trifft, so erhöht sich aufgrund des Strohverkaufs der Düngebedarf. Wird beispielsweise ein zusätzlicher Düngebedarf von 25 kg N/ha oder 15 kg P2O5/ha angenommen, so müsste ein Milchviehbetrieb mit ganzjähriger Stallhaltung bei 9000 kg Herdenleistung und 75 % N-Anrechnung (Mindestwert ab 2020) von 135 kg N-Ausscheidung je Kuh und Jahr mit 101,25 kg N in 20,5 m3 Gülle, also mit 4,94 kg N/m3 und 2,195 kg P2O5/m3 (45 kg P2O5 je Kuh und Jahr) kalkulieren.
Somit könnten pro ha Strohverkauf etwa 5 m3 Gülle/ha (genau 5,06 m3/ha) mehr ausgebracht werden, was bei einer überbetrieblichen Verbringung noch 10,12 Euro/Kubikmeter an Abgabekosten (8,50 Euro/Kubikmeter + MwSt) spart. So werden zusätzliche Kosten von weiteren 51,18 Euro/ha vermieden, die allerdings in diesem Fall noch um die Ausbringkosten der zusätzlichen Güllemengen von 14,83 Euro/ha (5,06 m3/ha á 2,93 Euro/m3) zu reduzieren sind, so dass ein „Netto”-Vorteil von 36,35 Euro/ha verbleibt.
Auch hier wird zu überlegen sein, ob, und wenn ja, wem dieser Vorteil weitergereicht wird. Sind Teilbeträge davon schon in die Kalkulation des maximal zahlbaren Pachtpreises eingeflossen, so sollten diese natürlich nicht noch einmal weitergereicht werden, damit am Schluss nicht die eigene Arbeitsentlohnung fehlt.