Politik | 25. Oktober 2018

Streit wegen bürokratischer Hürden

Von AgE
Die Auseinandersetzung zwischen dem landwirtschaftlichen Berufsstand und dem Bundeslandwirtschaftsministerium über die Kriterien für die Dürrehilfen hält an.
Nach den Hilfszusagen aus der Politik gibt es bundesweit Unmut bei vielen Bauern wegen der Antragsvorgaben für die Dürrehilfen. Hier ein Maisbestand im Rheintal Ende August: verdorrte Pflanzen, Kornausbeute mager.
In der vergangenen Woche äußerte sich der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisch zum Antragsverfahren. Das, so Rukwied, „überfordert die Landwirte und dauert zu lange”. Es sei zu befürchten, „dass einige bürokratische Hürden viele betroffene Betriebe von der Hilfsmaßnahme ausschließen”. Wenn den betroffenen Betrieben wirklich geholfen werden solle, müssten die Vorgaben anders ausgestaltet werden, mahnte Rukwied an.
Bauernverbände beschließen gemeinsam
Agrarstaatssekretär Hermann Onko Aeikens wies die Kritik zurück. „Es geht um öffentliches Geld, das nicht nach dem Gießkannenprinzip ausgezahlt werden kann”, entgegnete Aeikens. Der Staatssekretär bekräftigte die Notwendigkeit von klaren Kriterien bei der Auszahlung von Dürrehilfen. Ein Verzicht auf eine Bedürftigkeitsprüfung komme nicht in Betracht. Man werde nicht Gelder „lockerer”  verteilen. In einem gemeinsamen Beschluss forderten die Präsidenten der Landesbauernverbände indes Bund und Länder mit Nachdruck dazu auf, das Hilfsprogramm zu vereinfachen.
Für Aeikens steht hingegen außer Frage, „wer wirklich existenzbedroht ist, der ist auch offen für die notwendige Darstellung seiner Bedürftigkeit”. Zwar sei verständlich, dass das manche nicht wollten. Genauso verständlich müsse jedoch sein, „dass wir auf klare rechtliche Regelungen bestehen müssen”. Das sei man dem Steuerzahler schuldig. Aeikens: „Es geht um öffentliches Geld, das nicht nach Gießkannenprinzip, sondern nur nach klaren, an der Bedürftigkeit der Unternehmen orientierten Kriterien ausgezahlt werden darf.” Das sei im Übrigen auch bei der Dürre im Jahr 2003 der Fall gewesen.
Nachdem der Bund die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben habe, bekämen die Länder, die gegengezeichnet hätten, das ihnen zustehende Geld umgehend überwiesen. Damit könnten rasch Abschlagszahlungen an die existenzbedrohten Bauernfamilien ausgezahlt werden. „Soweit das Geld bei bestimmten Bauern angeblich nicht ankommt, hängt dies nicht an einer zu bürokratischen Ausgestaltung der Dürrehilfe”, so Aeikens. Als Ursache vermutet er stattdessen, „dass sich manche Betroffenen nicht in die Bücher schauen lassen wollen und lieber auf Hilfen verzichten”. Möglicherweise seien auch die Verluste durch Mehreinnahmen bei den gestiegenen Verkaufspreisen kompensiert worden, so dass keine Existenzbedrohung vorliege.
Offen gegenüber Hilfen für die Forstwirtschaft
Unterdessen zeigte sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion offen gegenüber Dürrehilfen für die Forstwirtschaft. Man begrüße ausdrücklich die intensiven Bemühungen von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die Forstwirtschaft bei der Schadensbewältigung zu unterstützen, erklärte Agrarsprecher Albert Stegemann. Stegemann äußerte sich vergangene Woche besorgt über die Trockenschäden im Wald. Seiner Auffassung nach muss gemeinsam mit den Ländern über weitere Maßnahmen beraten werden, sollte sich aufgrund der akuten Schäden abzeichnen, dass die bisherige Unterstützung nicht ausreichend sei.
Der zuständige Berichterstatter der Union, Alois Gerig, betonte die Notwendigkeit, neben der kurzfristigen Schadensbewältigung mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) die Wälder langfristig auf den Klimawandel einzustellen.