Die Auseinandersetzung zwischen dem landwirtschaftlichen Berufsstand und dem Bundeslandwirtschaftsministerium über die Kriterien für die Dürrehilfen hält an.
Nach den Hilfszusagen aus der Politik gibt es bundesweit Unmut bei vielen Bauern wegen der Antragsvorgaben für die Dürrehilfen. Hier ein Maisbestand im Rheintal Ende August: verdorrte Pflanzen, Kornausbeute mager.
In der vergangenen Woche äußerte sich der Präsident des
Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, kritisch zum Antragsverfahren. Das, so Rukwied, „überfordert die Landwirte und dauert zu lange”. Es sei zu befürchten, „dass einige bürokratische Hürden viele betroffene Betriebe von der Hilfsmaßnahme ausschließen”. Wenn den betroffenen Betrieben wirklich geholfen werden solle, müssten die Vorgaben anders ausgestaltet werden, mahnte Rukwied an.
Bauernverbände beschließen gemeinsam
Agrarstaatssekretär Hermann Onko Aeikens wies die
Kritik zurück. „Es geht um öffentliches Geld, das nicht nach dem
Gießkannenprinzip ausgezahlt werden kann”, entgegnete Aeikens. Der
Staatssekretär bekräftigte die Notwendigkeit von klaren Kriterien bei
der Auszahlung von Dürrehilfen. Ein Verzicht auf eine
Bedürftigkeitsprüfung komme nicht in Betracht. Man werde nicht Gelder
„lockerer” verteilen.
In einem gemeinsamen Beschluss forderten die Präsidenten der
Landesbauernverbände indes Bund und Länder mit Nachdruck dazu auf, das
Hilfsprogramm zu vereinfachen.
Für Aeikens steht hingegen außer Frage, „wer wirklich existenzbedroht
ist, der ist auch offen für die notwendige Darstellung seiner
Bedürftigkeit”. Zwar sei verständlich, dass das manche nicht wollten.
Genauso verständlich müsse jedoch sein, „dass wir auf klare rechtliche
Regelungen bestehen müssen”. Das sei man dem Steuerzahler schuldig.
Aeikens: „Es geht um öffentliches Geld, das nicht nach
Gießkannenprinzip, sondern nur nach klaren, an der Bedürftigkeit der
Unternehmen orientierten Kriterien ausgezahlt werden darf.” Das sei im
Übrigen auch bei der Dürre im Jahr 2003 der Fall gewesen.
Nachdem der Bund die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben habe,
bekämen die Länder, die gegengezeichnet hätten, das ihnen zustehende
Geld umgehend überwiesen. Damit könnten rasch Abschlagszahlungen an die
existenzbedrohten Bauernfamilien ausgezahlt werden. „Soweit das Geld bei
bestimmten Bauern angeblich nicht ankommt, hängt dies nicht an einer zu
bürokratischen Ausgestaltung der Dürrehilfe”, so Aeikens. Als Ursache
vermutet er stattdessen, „dass sich manche Betroffenen nicht in die
Bücher schauen lassen wollen und lieber auf Hilfen verzichten”.
Möglicherweise seien auch die Verluste durch Mehreinnahmen bei den
gestiegenen Verkaufspreisen kompensiert worden, so dass keine
Existenzbedrohung vorliege.
Offen gegenüber Hilfen für die Forstwirtschaft
Unterdessen zeigte sich
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion offen gegenüber Dürrehilfen für die
Forstwirtschaft. Man begrüße ausdrücklich die intensiven Bemühungen von
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die Forstwirtschaft bei
der Schadensbewältigung zu unterstützen, erklärte Agrarsprecher Albert
Stegemann. Stegemann äußerte sich vergangene Woche besorgt über die
Trockenschäden im Wald. Seiner Auffassung nach muss gemeinsam mit den
Ländern über weitere Maßnahmen beraten werden, sollte sich aufgrund der
akuten Schäden abzeichnen, dass die bisherige Unterstützung nicht
ausreichend sei.
Der zuständige Berichterstatter der Union, Alois Gerig, betonte die
Notwendigkeit, neben der kurzfristigen Schadensbewältigung mit Mitteln
aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes” (GAK) die Wälder langfristig auf den Klimawandel
einzustellen.