Politik | 20. Februar 2020

Steuersatz für Dürreversicherung sinkt

Von AgE
Die Versicherungsteuer für Dürreversicherungen wird rückwirkend gesenkt. Vom 1. Januar 2020 an fallen anstelle des bisherigen Satzes von 19 Prozent der Prämie 0,03 Prozent der Versicherungssumme an.
Der Bundestag hat beschlossen, dass die Steuerlast für Dürreversicherungen kleiner wird.
Eine  Änderung des Versicherungsteuergesetzes hat der Bundestag am 13. Februar  beschlossen. Steuerlich begünstigt werden demnach auch sogenannte Wetterindexversicherungen.
Die Entscheidung des Parlaments stieß insbesondere in der Union auf breite Zustimmung. „Die Dürre und Trockenheit in den letzten Jahren haben deutlich gemacht, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte für Krisenzeiten besser gerüstet sein müssen”, erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Stegemann. Mit dem Bundestagsbeschluss werde die Möglichkeit der eigenbetrieblichen Risikovorsorge für die Landwirte verbessert. Zufrieden äußerte sich auch Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Der ermäßigte Steuersatz sei der richtige Weg, um eigenverantwortlich vorzubeugen und in der Not unbürokratisch zu helfen. Die Versicherungswirtschaft könne auf dieser Basis bestehende Versicherungsangebote nun attraktiver gestalten.
Auch der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der Unionsfraktion, Hans-Jürgen Thies, sieht die Versicherungswirtschaft jetzt gefordert, attraktive Versicherungen gegen Ernteausfälle auf den Markt zu bringen.
Die FDP-Bundestagsabgeordnete Ulla Ihnen sieht in der beschlossenen Neuregelung „ein gutes Zeichen an viele Landwirte, die sich wegen anhaltend trockener Bedingungen Sorgen um Erträge machen”. Mit der Gesetzesänderung, die auch von der FDP mitgetragen werde, werde eigenverantwortliches Wirtschaften gestärkt.