Staatssekretär auf Freiersfüßen
Baumann will den Landwirten Lust auf Naturschutz machen. Bei der Reform der EU-Agrarpolitik haben deshalb eine stärkere Umschichtung in die Zweite Säule und die Nutzung von Eco-Schemes in der Ersten Säule seine Sympathie. Die Umschichtung in die Zweite Säule wolle der BLHV nicht, entgegnete BLHV-Präsident Werner Räpple: „Das Geld in der Ersten Säule brauchen unsere Betriebe ja.” Bei den Eco-Schemes hat Räpple Sorgen vor noch mehr Bürokratie.
Er plädierte insgesamt für eine Politikwende. Es brauche eine fundierte, sachliche Politik, bei der bis ans Ende gedacht werde. Als zwei Beispiele nannte Räpple die Anbindehaltung, wo bei einem zu schnellen Ausstieg die Tierhaltung im Schwarzwald wegbreche, und die Düngeverordnung: Moderne Großflächen-Technik sei im Schwarzwald schlicht nicht einsetzbar.
Vom Ende her denken sei richtig, sagte Baumann am Beispiel der Düngeverordnung. Wenn am Ende der Betrieb zumache, nütze das niemandem. Über die Antwort auf die Forderungen des BLHV zum Thema Gülleausbringung in Steillagen werde im Umweltministerium nach wie vor diskutiert.
Baumann räumte ein, dass der Wolf für den Naturschutz einen Zielkonflikt aufwirft, indem er Probleme für die erwünschte Weidehaltung schaffe. „Wolfsfreie Regionen”, das mache die EU nicht mit, stellte Baumann klar. Überhaupt sieht er in Brüssel die Lage so, dass die EU nicht ansatzweise daran denke, den Wolf als jagdbar zu erklären. Baumann berichtete, dass in einer Kooperation zwischen vier Bundesländern Entnahmeteams aufgebaut werden. „Bei den ersten Anzeichen für auffälliges Verhalten werden Wölfe entnommen”, erklärte Baumann. Künftig sollten wolfssichere Zäune statt zu 90 % zu 100 % gefördert werden.
Beim Zaunbau müsse landwirtschaftliches Fachrecht eingehalten werden. Die Frage,
ob künftig Zäune mindestens 90 Zentimeter hoch sein müssen, konnte Baumann in der Diskussion nicht beantworten. Das Umweltministerium hat inzwischen in einer Pressemitteilung klargestellt, dass die Haftpflichtversicherungen wegen der Rückkehr des Wolfes keine speziellen Anforderungen an Nutztierhalter stellen. Die Versicherungen hätten in einem Gespräch in Berlin dem Umweltministerium gegenüber auch klargestellt, das sie Anforderungen an ein sachgerechtes Einzäunen im Schadensfall unabhängig davon prüfen, ob in dem betroffenen Gebiet ein Wolfsvorkommen bekannt ist oder nicht.
Der Frust über den Ablauf der FFH-Kartierungen ist für Baumann nachvollziehbar. Er kündigte Änderungen an, allerdings könnten Kartierer nicht an jeder Haustür klingeln. Aber wenn Ergebnisse da seien, müssten sie vorgestellt werden. „Wir brauchen Lust auf FFH-Grünland”, so Baumann. Er erinnerte daran, dass die Fördersätze in FAKT und LPR erhöht wurden.
Zum Thema Bruttofläche zeigte sich Baumann froh, dass jetzt eine Sonderlösung für Trockene Heiden gefunden wurde. Die Kartierung sei aber teuer und müsse alle paar Jahre wiederholt werden. „Das Thema trifft diejenigen, die auf der richtigen Seite sind”, betonte er. Laut Michael Krumm, dem künftigen Abteilungsleiter Landwirtschaft beim RP Freiburg, ist eine rückwirkende Förderung für die kartierten Trockenen Heiden nicht möglich, aber bei problematischen Einzelfällen sollten Sanktionen so weit möglich vermieden werden.