Politik | 20. Mai 2020

Sorten aus konventioneller Zucht nicht patentierbar

Von AgE
Auf Pflanzen und Tiere, die mittels konventioneller Zuchtmethoden erzeugt werden, können keine Patente angemeldet werden. Das hat das Europäische Patentamt (EPA) am 14. Mai entschieden.
Pflanzen, Pflanzenprodukte und Tiere könnten nicht patentiert werden, wenn die Erzeugung ausschließlich auf biologischen Prozessen basiere oder das Patent einen rein biologischen Vorgang umfasse, so die Entscheidung der Großen Beschwerdekammer des EPA. Ausgenommen sind Patente, die vor dem 1. Juli 2017 erteilt oder beantragt und noch nicht genehmigt wurden.
Die Entscheidung des Patentamts stieß auf umfassende Zustimmung bei Politikern und Verbänden. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion,  Matthias Miersch, sprach von einem „wichtigen Schritt hin zu mehr rechtlicher Klarheit”. Einmal mehr sei deutlich gemacht worden, dass es keine Patente auf Leben geben dürfe.
Ähnlich äußerte sich der Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen, Harald Ebner. Er warnte aber vor „Schlupflöchern”. Die europäische Politik müsse durch eindeutige Regeln das Verbot jetzt „wasserdicht umsetzen, um wirkliche Rechtssicherheit zu schaffen”. Der agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Martin Häusling, forderte, nun alle Fälle, in denen das EPA in der Vergangenheit „auf fragwürdigste Weise” entschieden habe, auf den Prüfstand zu stellen. „Es muss allgemein klargestellt werden, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern künftig auch damit erzeugte Produkte vom Patentschutz ausschließt”, so Häusling. Sein Parlamentskollege Jan Huitma, der für die liberale Fraktion Renew Europe (RE) im Landwirtschaftsausschuss sitzt, teilte die Position der Grünen-Politiker.
Auch bei  Verbänden wurde die Entscheidung des EPA begrüßt. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) wertete das Urteil als „zentralen Aspekt, um Züchtungsfortschritt weiterhin zu sichern”.