Bundesumweltministerin Svenja Schulze will die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU ambitioniert umgesetzt sehen. Der Spielraum für stärkere Ökologisierung müsse genutzt werden. Das unterstrich sie auf dem Agrarkongress ihres Ministeriums.
Die Initiative der Umweltministerkonferenz begründete Ministerin Svenja Schulze (oben links) damit, dass die Agrarministerien die Umsetzung der GAP „unter sich ausmachen wollen”. Das Bild mit Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (rechts) entstand im Dezember 2020 im Bundestag.
Der nationale Strategieplan dürfe kein Sammelsurium von Einzelinteressen sein, sondern müsse klare Vorgaben für die Erbringung gesellschaftlicher Leistungen der Landwirte und deren Honorierung machen, sagte die SPD-Politikerin zum Auftakt des Agrarkongresses ihres Ministeriums am 12. Januar in Berlin.
Mit 30 Prozent für Eco-Schemes anfangen
Schulze sprach sich dafür aus, dem Votum des
Europäischen Parlaments zu folgen und zunächst 30 Prozent der
Direktzahlungsmittel für Eco-Schemes zu verwenden. Dieser Anteil solle
im Zeitablauf schrittweise weiter angehoben werden. Perspektivisch könne
auf dieser Grundlage ein eigener Betriebszweig „Produktion von
Umweltleistungen” entstehen, heißt es dazu in einem Papier des
Umweltministeriums zur Ausgestaltung der grünen Architektur.
Unterdessen haben die Umweltminister des Bundes und der Länder eine
Beteiligung an der nationalen Umsetzung der GAP-Reform angemahnt. In
einem Positionspapier erinnert eine Arbeitsgruppe der
Umweltministerkonferenz (UMK) an eine entsprechende Vorgabe im Brüsseler
Verordnungsentwurf für die nationalen Strategiepläne. Eine Einbeziehung
der Umweltministerien der Länder und des Bundes in die Erarbeitung des
nationalen GAP-Strategieplans sollte selbstverständlich sein, um die
dort vorhandene Fachkompetenz effektiv zu nutzen, heißt es in dem
Papier.
Zehn Maßnahmen zur Auswahl
Das Bundesumweltministerium schlägt in seinem Papier zehn
Maßnahmen für Eco-Schemes vor, aus denen die Betriebe wählen können
sollen. Dazu zählen unter anderem die Bereitstellung von Flächen mit
besonderem Wert für die Artenvielfalt wie Brachen oder
Landschaftselemente, ferner die Reduktion von Nährstoffüberschüssen, der
Verzicht oder die Halbierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln,
eine vielfältige Fruchtfolge sowie verschiedene Maßnahmen für eine
umwelt- und tiergerechte Grünlandnutzung.
Die Maßnahmen und Zahlungen seien differenziert auszugestalten, um die
angestrebten Wirkungen auf den unterschiedlichen Standorten
bedarfsgerecht zu erreichen. Neben den Eco-Schemes spricht sich das
Umweltministerium für einen deutlichen Ausbau von Agrarumwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen in der Zweiten Säule aus. Die Umschichtung solle
dazu spürbar angehoben werden. Allein um den Status quo zu halten, sei
ein Satz von zehn Prozent erforderlich. Um den politisch beschlossenen
Ausbau des Ökolandbaus zu erreichen, müsse man darüber hinausgehen. Bei
der Konditionalität fordert das Bundesumweltministerium einen
Mindestanteil an tatsächlich nicht produktiven Flächen im Umfang von
fünf Prozent der Acker- und Dauerkulturfläche, um zusammen mit den
Eco-Schemes und Agrarumweltmaßnahmen einen Anteil von mindestens zehn
Prozent der landwirtschaftlichen Fläche für die Artenvielfalt zu
erreichen.
Begrünte Gewässerrandstreifen
Das Erhaltungsgebot für Dauergrünland sei
fortzuführen und um eine Stichtagsregelung zu ergänzen. Für den
Gewässerschutz seien begrünte Gewässerrandstreifen von mindestens fünf
Metern erforderlich, auf denen keine Dünge- und Pflanzenschutzmittel
aufgebracht werden dürften.
Die Initiative der Umweltministerkonferenz begründete Ministerin Schulze
damit, dass die Agrarministerien die Umsetzung der GAP „unter sich
ausmachen wollen”. Die UMK macht in ihrem Positionspapier ebenfalls
konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung der Konditionalität, der
Eco-Schemes, der Direktzahlungen sowie für eine Umschichtung von der
Ersten in die Zweite Säule, die weitgehend den Vorschlägen des
Bundesumweltministeriums entsprechen.
Harsche Kritik vom Deutschen Bauernverband
Beim Deutschen Bauernverband (DBV) stieß das Papier des Bundesumweltministeriums zur Ausgestaltung der grünen Architektur auf harsche Kritik. Der Ansatz bedeute „einen extremen nationalen Alleingang und einen bürokratischen Overkill in der EU-Agrarförderung”, so DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken.
Nach Auffassung von Krüsken sind die von der Umweltseite unterbreiteten Vorschläge zur grünen Architektur nicht Europa-kompatibel. Die deutschen Landwirte wirtschafteten im EU-Binnenmarkt und seien auf eine europaweit gleichartige Förderpolitik angewiesen. Dies bleibe in dem Papier des Umweltministeriums völlig unberücksichtigt. Zudem führten die vorgeschlagenen zahlreichen zusätzlichen Förderkriterien zu einer untragbaren Bürokratie und Kontrolllast. „Eine rechtzeitige Auszahlung der Fördergelder an die Landwirte wäre dann in Gefahr”, warnte der DBV-Generalsekretär.
Er bekräftigte zugleich die Bereitschaft der hiesigen Landwirte, eine grünere EU-Agrarpolitik zu akzeptieren. Der Bauernverband gehe konstruktiv an die GAP-Reform heran und habe eigene Vorschläge für Eco-Schemes vorgelegt.
Gegen einseitige Anforderungen an die GAP wandte sich auch DBV-Vizepräsident Werner Schwarz. Zwar stehe außer Frage, dass die neue GAP grüner werde und Chancen für den Klimaschutz und die Biodiversität bringe, sagte Schwarz beim Agrarkongress des Bundesumweltministeriums. Die GAP müsse jedoch auch in Zukunft einen Beitrag zur Sicherung der Existenz- und Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe leisten und eine Perspektive für die Ökonomie des ländlichen Raums bieten.