Schweinepest kann schnell da sein
Da sich der Fundort einige hundert Kilometer vom seither bekannten Seuchengeschehen im östlichen Polen und im Baltikum entfernt befinde, liege eine Verschleppung durch den Reiseverkehr nahe. Möglicherweise wurden aus dem bisherigen Infektionsgebiet Wurst- oder Fleischwaren nach Tschechien verbracht, dort unsachgemäß entsorgt und anschließend von den Wildschweinen gefressen.
Verbraucher seien gehalten, Schweinefleischprodukte nicht unsachgemäß zu entsorgen. Das Mitbringen von solchen Lebensmitteln aus Regionen, die bereits von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, sei verboten. Wer seinen Urlaub in Osteuropa verbringe, sollte sich vorher über die Lage vor Ort informieren.
Das strikte Einhalten von empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen biete den Landwirten einen guten Schutz der von ihnen gehaltenen Schweine. Flankierend dazu müssten Nutztierhalter, Jäger und Tierärzte ihre Aufmerksamkeit auf die Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags richten und unklare Erkrankungs- oder Todesfälle von Haus- oder Wildschweinen umgehend der zuständigen Veterinärbehörde mitteilen.
Die Jägerschaft sei angehalten, die Untersuchung von erlegten Wildschweinen intensiv zu unterstützen. Neben der stichprobenartigen Untersuchung der regulären Jagdstrecke mittels Blutproben komme der Untersuchung von verendet aufgefundenem Wild, Unfallwild oder krank erlegten Tieren eine besondere Rolle zu. In Zweifelsfällen sei das Veterinäramt zu verständigen.
Zur Früherkennung eines möglichen Eintrags nach Baden-Württemberg wird ein flächendeckendes Monitoring bei Wildschweinen durchgeführt, welches seit 2013 die Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest miteinschließt. Seit 2015 wird für die Anlieferung von Fallwild bzw. dessen Beprobung mittels Bluttupfer eine Unkostenpauschale in Höhe von 25,50 Euro gewährt.