Politik | 09. Oktober 2014

Schmidt schlägt Teilrente vor

Von AgE
Die Diskussion um eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel nimmt überraschenderweise bereits jetzt konkrete Formen an: Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat einen Vorschlag für eine befristete Teilrente vorgelegt.
Die 50-prozentige Teilrente soll auf zwei Jahre befristet sein.
Entgegen seiner bisherigen Aussage, er wolle zunächst die für Jahresende in Aussicht gestellte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten, hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian  Schmidt  den Koalitionsfraktionen jetzt überraschend einen Vorschlag unterbreitet.
Darin bietet der Minister eine befristete Teilrente für über 65-Jährige an, die ihre Betriebe weiter bewirtschaften wollen. Den Angaben zufolge soll die Rente mit einem Abschlag von 50% für zwei Jahre gewährt werden.
Bis 16 Hektar
In den Genuss dieser Regelung sollen Inhaber von Betrieben mit bis zu 16 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) kommen. Ferner will der Minister den zulässigen Rückbehalt bei Erreichen der Altersgrenze von derzeit 2 ha auf 8 ha LF anheben.
Von der Koalition waren noch keine Reaktionen zu erhalten. Insbesondere der SPD dürften die Vorstellungen des Ministers jedoch nicht weit genug ge- hen. Agrarsprecher Dr. Wilhelm  Priesmeier  hatte unlängst die Forderung seiner Fraktion nach einer Rente mit Abschlag bekräftigt. Allerdings will Priesmeier weder eine zeitliche Befristung noch eine Betriebsgrößenbegrenzung. Seinen Vorstellungen zufolge sollte zudem der Abschlag lediglich 10 % von der regulären Altersrente betragen.
Bei Verbänden löste der Schmidt-Vorschlag ein unterschiedliches Echo aus. Der Bund der Deutschen Landjugend (BDL) begrüßte das Angebot des Ministers als „tragfähigen Kompromiss, der allen Seiten gerecht wird.” Darüber hinausgehende Änderungen dürfe es jedoch nicht geben, warnte der BDL-Vorsitzende Matthias  Daun. Er bescheinigte dem CSU-Politiker Augenmaß. Sein Vorschlag helfe gerade sehr kleinen Betrieben, die unter schwierigen Bedingungen wirtschaften. Positiv wertet Daun auch einen höheren Rückbehalt, weil damit die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert würden. Weitere Änderungen bei der Hofabgabeklausel dürfe es jedoch nicht geben, warnte der BDL-Vorsitzende.
Kritik von den Gegnern
Demgegenüber kam aus den Reihen der Gegner der Hofabgabeklausel scharfe Kritik. Der „Arbeitskreis für die Abschaffung der Hofabgabeklausel” bezeichnete das Angebot des Ministers als „Zumutung” und „Unverschämtheit”. Ziel müsse stattdessen die Abschaffung der Regelung sein. Der Arbeitskreis setzt nach eigenen Angaben darauf, dass die SPD in den koalitionsinternen Verhandlungen ihre Positionen vertritt.
Zwei Hektar Reben zurückbehalten?
Wie aus Regierungskreisen zu erfahren war, will man mit verbesserten Hinzuverdienstmöglichkeiten insbesondere kleineren Betrieben entgegenkommen, für die die derzeitige Regelung besonders problematisch ist. Dies gilt beispielsweise für Winzer mit Steilhanglage. Eine Vervierfachung des Rückbehalts im Weinbau von 0,5 ha auf 2 ha würde den Überlegungen zufolge einem Großteil der betroffenen Winzer eine Weiterbewirtschaftung ermöglichen, ohne die Voraussetzungen für den Rentenbezug in Frage zu stellen.
Ähnliches gelte für Landwirte mit Waldflächen, wenn der Rückbehalt für „Bauernwald” von 19 ha auf 75 ha anstiege. Von der in die Diskussion gebrachten Teilrente versprechen sich die Experten bessere Bedingungen für einen gleitenden Übergang vom Berufsleben in die Rente. Sie verweisen darauf, dass durch die Begrenzung auf 16 ha in den meisten Fällen eine Verkleinerung erforderlich wäre.