Schmidt macht bei Gülle nicht mit
Von AgE
Das Bundeslandwirtschaftsministerium sperrt sich gegen die Forderung des Bundesrates nach bundesweit einheitlichen Anforderungen an Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft (JGS-Anlagen).
Das Landwirtschaftsministerium begründet seine Haltung mit massiven zusätzlichen Kosten, die durch verschärfte Anforderungen auf die Bauern zukommen könnten.
Wie aus Regierungskreisen in Berlin verlautete, wird das Agrarressort in den anstehenden Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium darauf drängen, die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) nach den Maßgaben der Länderkammer nicht in Kraft zu setzen.
Unzumutbar
Das Landwirtschaftsministerium begründet seine Haltung mit massiven
zusätzlichen Kosten, die durch verschärfte Anforderungen auf die Bauern
zukommen könnten. Insbesondere die drohende nachträgliche
Leckageerkennung für bestehende Anlagen hält man für unzumutbar. Bei
Nichtinkraftsetzung müsste die Bundesregierung anschließend einen neuen
Entwurf vorlegen und abermals versuchen, ihn durch den Bundesrat zu
bringen. Unterdessen hat der agrarpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, im Zusammenhang mit
der JGS-Diskussion grünen Landwirtschaftsministern in den Ländern
„Scheinheiligkeit” vorgeworfen.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte noch unmittelbar
vor der Bundesratssitzung Ende Mai an die Länder appelliert, den
Ausschussempfehlungen nicht zu folgen und JGS-Anlagen nicht in die
Verordnung aufzunehmen. Dies war jedoch ebenso erfolglos geblieben wie
ein Schreiben von Wirtschaftsstaatssekretär Rainer Baake an die
Länder. Auch Baake hatte die Länder aufgefordert, ihre Position zu
überdenken.
Nach Auffassung von Schmidt gibt es bei JGS-Anlagen keinen
Handlungsbedarf. Seinen Angaben zufolge sind in allen Bundesländern
ausreichende Regelungen zur Sicherheit von Behältern für Jauche, Gülle
und Sickersäfte im Landesrecht verankert. Das Unfallrisiko, das von
derartigen Anlagen ausgehe, sei sehr gering. An dieser Auffassung hat
sich offenbar nichts geändert. Bereits in den Verhandlungen mit dem
Umweltministerium über den Regierungsentwurf hatte sich das Agrarressort
durchgesetzt und eine Aufnahme der JGS-Anlagen in die AwSV verhindert.
Sollte man nunmehr zum gleichen Ergebnis kommen, würde die Verordnung
aller Voraussicht nach nicht in Kraft gesetzt. Allerdings müssten dafür
auch das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium zustimmen,
die beide von einzelnen Vorschriften der AwSV betroffen sind.
Zusätzliche Auflagen treffen kleine Betriebe
Holzenkamp hielt den grünen
Landesministern vor, sie propagierten „in großen Worten” den Schutz der
bäuerlichen Landwirtschaft. In Wahrheit verfolgten sie jedoch eine
Politik, die einen verschärften Strukturwandel in der Landwirtschaft zur
Folge habe, sagte der CDU-Politiker in Berlin. Jeder wisse, dass eine
Verschärfung der Auflagen für bestehende JGS-Anlagen und die damit
einhergehenden Kosten für viele Landwirte nicht mehr zu tragen wären.
Holzenkamp: „Entweder die Betriebe steigen vorzeitig aus oder sie
unternehmen den nächsten Wachstumsschritt.” Wer so vorgehe, befeuere den
Strukturwandel zusätzlich, so der Unionsabgeordnete an die Adresse der
Grünen.
Die Agrarier seiner Fraktion lehnten die von den Ländern geforderte
Verschärfung für bestehende JGS-Anlagen entschieden ab. Davon werde man
„keinen Millimeter abweichen”, betonte der Arbeitsgruppenvorsitzende.
Diese Position habe man auch gegenüber dem
Bundeslandwirtschaftsministerium deutlich gemacht.