Politik | 20. Mai 2020

Saisonkräfte sollen weiter einreisen können

Von AgE
Die Bundesregierung will die bis Ende Mai befristete Einreiseregelung für ausländische Saisonarbeitskräfte verlängern.
Der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) wandte sich gegen übertriebene Darstellungen des Infektionsgeschehens in der Landwirtschaft.
Er stehe einer Nachfolgeregelung positiv gegenüber, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer am 13. Mai in der Bundespressekonferenz. Seiner Einschätzung nach hat sich das geltende Verfahren bewährt: „Das funktioniert gut.”
Die Erntehelferregelung habe Vorbildcharakter. Mit ihr sei es gelungen, im Zusammenspiel von Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium notwendige Infektionsschutzauflagen mit wirtschaftlicher Tätigkeit zu verbinden. In dieser Woche wollen sich Seehofer und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner treffen, um über eine Anschlussregelung zu sprechen. „Wir brauchen weiterhin die Einreise ausländischer Saisonarbeitskräfte unter strengen Auflagen”, betonte Klöckner in einem Pressestatement.
Unterdessen wandte sich der Gesamtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) gegen übertriebene Darstellungen des Infektionsgeschehens in der Landwirtschaft. Ihr seien bislang nur wenige landwirtschaftliche Betriebe bekannt, in denen es zu einer Corona-Erkrankung bei Saisonbeschäftigten gekommen sei, sagte GLFA-Geschäftsführerin Nicole Spieß.
Die beiden Bundesministerien  hatten sich Anfang April auf ein Konzept für die Einreise von jeweils 40000 Erntehelfern in den Monaten April und Mai verständigt. Es gehe aktuell darum, Kontingente für die Folgemonate festzulegen, erläuterte Klöckner. Sie verwies auf den anhaltend hohen Bedarf bis zum Ende der Vegetationsperiode. Bereits im Juni würden mit der anstehenden Kirschenernte und der Apfelbaumkulturen in erheblichem Umfang weitere Saisonkräfte benötigt.
Weiterhin Flugzeug oder auch Landweg?
In den Gesprächen müsse auch geklärt werden, ob die Einreise nach wie vor nur per Flugzeug erfolgen dürfe oder ob beispielsweise Rumänen auf dem Landweg über Transitländer kommen könnten. „Unser Ziel sind tragfähige und machbare Lösungen, die wirtschaftlichen Belangen Rechnung tragen und dabei das Infektionsgeschehen im Blick behalten”, erklärte die Ministerin.
Sie appellierte erneut an die Betriebe, die Anforderungen an den Infektionsschutz ernst zu nehmen. Klöckner sieht darin eine wesentliche Voraussetzung, um die Akzeptanz der Bevölkerung für die vereinbarten Einreiseregelungen aufrechtzuerhalten. Dies sei nicht zuletzt im Sinne der vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die sich an die Vorschriften hielten. „Die Alternative wäre, dass die gefundene Lösung in ihrer derzeitigen Form nicht fortbestehen kann”, warnte die Ressortchefin.
Keine „große Ansteckungswelle”
Nach Angaben der GLFA-Geschäftsführerin ist es in Betrieben mit Corona-Infektionen nicht zu einer „großen Ansteckungswelle” gekommen. Die Zahl der positiv getesteten Fälle habe sich jeweils auf wenige Personen beschränkt, so Spieß.
Sie führt das auf den im Konzeptpapier der Bundesministerien getroffenen Grundsatz zurück, dass in kleinen festen Teams gearbeitet und gewohnt werden müsse. Bestandteil des Konzeptpapiers sei im Übrigen auch eine 14-tägige faktische Quarantäne für neu ankommende Saisonkräfte bei gleichzeitiger Arbeitserlaubnis. Diese Quarantäneregelung bleibe bestehen, auch wenn die Länder ihre Landesverordnungen aufheben oder ändern würden, stellte der Gesamtverband klar.
Spieß widersprach dem aufgrund von Presseveröffentlichungen entstandenen Eindruck, die Lage hinsichtlich der Infektions- und Arbeitsschutzstandards sei chaotisch. „Das am 2. April vom Bundesinnen- und Bundeslandwirtschaftsministerium veröffentlichte Konzeptpapier zur Einreise und Beschäftigung ausländischer Saisonkräfte regelt Mindestanforderungen zum Infektions- und Arbeitsschutz, die in jedem Fall einzuhalten sind”, stellte die Juristin klar. Teilweise gebe es strengere Vorgaben in einzelnen Bundesländern, die aber nur einzelne Punkte beträfen, den Gesamtcharakter der Vereinbarung jedoch nicht in Frage stellten. Für die Landwirtschaft sei das Konzeptpapier bindend.