Im April und Mai sollen jeweils 40.000 Saison-AK eingeflogen werden dürfen. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Bundesinnenminister Horst Seehofer haben heute ein gemeinsames Konzept im Bundeskabinett vorgestellt.
Unter strengen Auflagen dürfen die Saisonarbeiter im April und Mai wieder einreisen.
Das vorgestellte Konzept sieht Ausnahmen von den Einreisebeschränkungen für Saisonarbeitskräfte vor. Ziel ist es,
die derzeitigen Vorgaben des Infektionsschutzes mit den Erfordernissen in der
Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Wenn die nötigen Vorarbeiten erledigt
sind, könnten ab Anfang kommender Woche bereits die ersten Saisonarbeitskräfte
einreisen.
Rund 20.000
Arbeitskräfte waren bis zum Einreisestopp nach Deutschland eingereist. Bis
Ende Mai werden etwa 100.000 Saisonarbeiter in der Landwirtschaft benötigt. Die
Ausnahmen gelten unter strengen Voraussetzungen, die zur Sicherstellung des
Infektionsschutzes der Bevölkerung zwischen den Ministerien, dem
Robert-Koch-Institut und dem Bauernverband abgestimmt sind.
Wenn die nötigen organisatorischen Vorarbeiten erledigt seien, könnten
ab kommender Woche bereits die ersten Saisonarbeitskräfte einreisen, heißt es
aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium. Folgendes wurde vereinbart:
- Im April und im Mai wird jeweils bis
zu 40.000 Saisonarbeitern die Einreise ermöglicht. Diese werden auf
Basis der Rückmeldung des Berufsstandes und der nachweisbaren strikten
Hygienestandards ausgewählt.
- Begleitend wird angestrebt, für April
und Mai jeweils rund 10.000 Personen aus dem großen Potential der
verschiedenen Personengruppen im Inland zu gewinnen.
- Die ausländischen Saisonarbeiter
sollen ausschließlich mit dem Flugzeug ein- und ausreisen. Die
Bundespolizei legt in Abstimmung mit den Bauernverbänden die
entsprechenden Flughäfen fest. Durch ein abgestimmtes Verfahren zur
zweifelsfreien Identifizierung der Saisonarbeiter sollen die Kontingente
sowie Kontaktketten im Hinblick auf den Corona-Virus jederzeit
nachvollziehbar sein. Die Arbeitnehmer werden am Flughafen durch den
Betrieb abgeholt.
- Bei der Einreise wird ein von den
Arbeitergebern veranlasster Gesundheitscheck durch medizinisches
Personal nach standardisiertem Verfahren durchgeführt. Die Ergebnisse
sind dem örtlichen Gesundheitsamt zuzuleiten.
- Neuanreisende müssen in den ersten 14
Tagen strikt getrennt von den sonstigen Beschäftigten leben und arbeiten
und dürfen das Betriebsgelände nicht verlassen (faktische Quarantäne bei gleichzeitiger Arbeitsmöglichkeit). Es gilt eine zwingende Unterkunfts- und Arbeitsteam-Einteilung: Arbeiten in gleichbleibenden,
möglichst kleinen Gruppen von fünf bis zehn, maximal rund 20 Personen.
- Bei den Arbeiten sind Mindestabstände einzuhalten bzw. (sofern nicht möglich) Mundschutz, Handschuhe oder
Schutzscheiben/-folien zu tragen.
- Mit Ausnahme von Familien gilt eine Zimmerbelegung mit maximal halber Kapazität. In den Unterkünften gelten
strenge Hygienevorschriften, die in der jeweiligen Landessprache zur
Verfügung gestellt werden.
- Bei begründetem Verdacht auf
Infizierung eines Arbeitnehmers mit dem Coronavirus ist dieser umgehend
zu isolieren und ein Arzt zu kontaktieren. Zusätzlich soll das gesamte
Team isoliert und ebenfalls auf das Virus getestet werden.