Politik | 04. April 2019

Sachkundenachweis für Ferkelnarkose

Von AgE
Das Bundeslandwirtschaftsministerium schafft die rechtlichen Grundlagen, um Landwirten die Ferkelkastration unter Narkose mit dem Wirkstoff Isofluran zu ermöglichen.
Ein Verordnungsentwurf des Ministeriums sieht die Aufhebung des Tierarztvorbehaltes für die Kastration unter Isoflurannarkose vor. Voraussetzung für die Durchführung der Kastration soll nach dem vorliegenden Referentenentwurf ein Sachkundenachweis sein. Dabei müssen in einem Lehrgang theoretische Kenntnisse und praktische Fähigkeiten erworben und durch Prüfungen nachgewiesen werden. Zur Teilnahme berechtigen sollen der Abschluss einer fachbezogenen Ausbildung sowie die einschlägige Berufserfahrung als Landwirt. Die entsprechenden Schulungseinrichtungen müssen von der zuständigen Behörde anerkannt sein.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, begrüßte die geplante Aufhebung des Tierarztvorbehalts. Die Kastration unter Isoflurannarkose gehöre in Landwirtehand, „weil die Landwirte es können”, so Krüsken. Vorbehalte von Seiten der Tierärzte wies er zurück.
Auch die Obfrau der FDP-Bundestagsfraktion im Ernährungsausschuss, Carina Konrad, wandte sich gegen die Kritik aus den Reihen der Tierärzteschaft. „Wir brauchen endlich Lösungen”, so die FDP-Politikerin. Die Tierärzte müssten die Frage beantworten, ob sie die schmerzfreie Kastration auf die lange Bank schieben wollten. Landwirte seien keine Laien.