Land und Leute | 08. Februar 2018

Rehm hat mit seiner Klage keinen Erfolg

Von René Bossert
Das Arbeitsgericht Freiburg hat die Klage des ehemaligen Maschinenring-Geschäftsführers Heinz Rehm gegen den Maschinenring Breisgau abgewiesen. Rehm hatte gegen seine fristlose Kündigung geklagt. Er will nun in die Berufung gehen.
Rehm war am 23. August 2017 fristlos gekündigt worden. Die Verhandlung fand am Dienstag statt, nachdem ein Gütetermin im November keine Ergebnisse gebracht hatte.  Eine Kammer beim Arbeitsgericht besteht aus dem Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern, die gleiches Stimmrecht haben.
Richter Christian Gohm ließ bei der knapp zweistündigen Verhandlung mehrmals erkennen, dass er eine gütliche Einigung befürwortet hätte. Selbst zu einem späten Zeitpunkt in der Verhandlung versuchte er, die Parteien nochmals miteinander ins Gespräch zu bringen, mit dem Ziel einer gütlichen Lösung. Voraussetzung für Gesprächsbereitschaft seien die Umwandlung in eine fristgerechte Kündigung – dies wäre der 31. 3. 2018 – und eine Abfindung, erklärte Rehms Anwalt daraufhin. Das komme nicht in Frage, entgegnete der Anwalt des Maschinenrings.
Die Generalversammlung im vergangenen Jahr (unser Bild) bestritten sie noch gemeinsam, nun trafen sie sich vor dem Arbeitsgericht: Maschinenring-Vorstand Dieter Zimmermann (links) und Heinz Rehm.

Breiten Raum nahm bei der Verhandlung die missbräuchliche Nutzung einer Tankkarte ein. Rehm hatte mit ihr im ersten Halbjahr 2017 vier Betankungen eines Lkw für private Zwecke im Gesamtwert von  1167 Euro bezahlt. Der Lkw gehört einer Narrengruppe, deren Vorsitzender Rehm ist. Beglichen hatte er die Außenstände erst im August, einen Tag vor seiner Kündigung.
Streit um Tankkarte
Rehm habe immer vorgehabt, das Geld zurückzuzahlen. Er sei aber wegen diverser wichtigerer Aufgaben einfach nicht dazu gekommen, erklärte sein Anwalt dazu. Erst nach einem Gespräch mit dem Vorstand am 20. August habe er bezahlt, weil damals deutlich wurde, dass der Ring sich von ihm trennen wollte. Seine Konsequenz war dann auch, Liegengebliebenes zu erledigen, „den Schreibtisch freizuräumen”, wie Rehm es formulierte.
Obwohl der Vorstand zum Zeitpunkt der Kündigung noch gar keine Kenntnis von der Sache mit der Tankkarte hatte, ist der Sachverhalt von Bedeutung für die juristische Beurteilung des Falles. Laut der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist es  zulässig, Kündigungsgründe noch nach dem Zeitpunkt der Kündigung heranzuziehen.  Der Vorstand habe eigentlich gekündigt, weil er befürchtet habe, Rehm werde den Verein wirtschaftlich an die Wand fahren, brachte der Anwalt des Maschinenrings vor.
2016 habe es ein negatives Ergebnis gegeben. Rehm habe sich geweigert, beispielsweise gewerbliche Tätigkeiten auszuweiten, um die wirtschaftliche Situation zu verbessern. Rehms Anwalt warf dem Vorstand vor, überfordert gewesen zu sein und die Kündigung in Panik wegen der wirtschaftlichen Situation ausgesprochen zu haben. Der Vorstand habe mit Rehm nicht gut kommuniziert.
Lebenswerk
Der Ring sei Rehms Lebenswerk gewesen: Der 60-Jährige sei Gründungsmitglied und habe 32 Jahre lang die Geschäfte geführt, wobei sich die Geschäftsstelle fast 30 Jahre in Rehms Wohnhaus befunden habe. Der Umsatz des Ringes habe zuletzt bei über sieben Millionen Euro gelegen.
Der Ring habe 600.000 Euro Eigenkapital und 2016 den ersten Verlust in seiner Geschichte geschrieben. Rehm sei nie abgemahnt worden. Es war kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis, Rehm sei zwar Arbeitnehmer gewesen, aber er habe sich als Chef gesehen.
Das Urteil wurde nicht in der Verhandlung verkündet. Die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichtes lag bis zum Redaktionsschluss dieser BBZ noch nicht vor. Hinweise auf das, was das Gericht möglicherweise bewogen hat, könnten die Ausführungen des Richters nach einer längeren Zwischenberatung mit seinen beiden ehrenamtlichen Richtern während der Verhandlung geben.
„Wir sehen das Lebenswerk”, sagte er. Die fristlose Kündigung des Vorstands bezeichnete der Richter als Überreaktion. Aber gleichzeitig werte die Kammer mehrheitlich den Missbrauch der Tankkarte als eine massive Pflichtverletzung. „So geht es schlichtweg nicht”, sagte der Richter.
Fall geht vors Landesarbeitsgericht
Rehms Anwalt sagte am Mittwoch gegenüber der BBZ, dass sein Mandant in die Berufung gehen werde. Bis zur Verhandlung beim Landesarbeitsgericht dürften vier bis sechs Monate vergehen. Maschinenring-Vorsitzender Dieter Zimmermann zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Die ordentliche Mitgliederversammlung werde am 16. oder 23. März stattfinden. Genaue Zahlen lägen noch nicht vor, aber insgesamt sei das Jahr 2017 wirtschaftlich wieder in normalen Bahnen verlaufen.