Die Bundesregierung will den Anteil von Bioprodukten in der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) erhöhen. Neue Gesetze sollen dabei helfen.
Ein erstes Signal soll gesetzt werden, indem in den Bundeskantinen ein Bioanteil von mindestens 30 Prozent erreicht wird.
Dem genannten Ziel dient der Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes (ÖLG) und des Öko-Kennzeichengesetzes (ÖkoKennzG), den das Bundeskabinett am 15. Februar beschlossen hat. Die gesetzlichen Änderungen sind Voraussetzung für die geplante Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV), die im April ins Kabinett kommen soll.
Kantinen im Visier
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sieht im
Konsum von Biolebensmitteln außerhalb der eigenen vier Wände einen
wichtigen Hebel, um die nationalen Ökolandbauziele zu erreichen. „Jeden
Tag essen rund sechs Millionen Menschen in Deutschland auswärts. Davon
wären laut unseres Ökobarometers 80 Prozent auch bereit, mehr für Bio in
der Kantine zu bezahlen. Da wollen wir ansetzen”, erklärte der
Grünen-Politiker bei der Eröffnung der Messe Biofach in Nürnberg. Ein
erstes Signal will der Minister damit setzen, indem in den
Bundeskantinen ein Bioanteil von mindestens 30 Prozent erreicht wird.
Der Bund gehe mit gutem Beispiel voran, so Özdemir.
Mit diesem Gesetz soll laut dem Bundeslandwirtschaftsminister der
gewünschten Absatzsteigerung von Bio in der AHV der Weg geebnet werden.
Kantinen und anderen Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung soll es
leichter gemacht werden, an der Biozertifizierung teilzunehmen. Zudem
soll ihnen ermöglicht werden, durch ein einfaches und transparentes Logo
den Anteil von Bioprodukten in den Kantinen sichtbar zu machen.
Die SPD forderte indes verstärkte Anstrengungen zur Ausweitung des
Ökolandbaus. Derweil drängt der World Wide Fund For Nature (WWF) darauf,
den Bioanteil in öffentlichen Kantinen auf mindestens 50 Prozent bis
2030 auszuweiten.
Laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium sollen die vorgesehenen
gesetzlichen Anpassungen ermöglichen, private Kontrollstellen mit
Prüfungen in der AHV zu beauftragen. Zudem sollen mit der Bio-AHVV
Bußgeldtatbestände festgelegt werden. Die Änderungen im
Öko-Kennzeichengesetz sind notwendig, weil Erzeugnisse aus Arbeitsgängen
der Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung zukünftig nicht mehr generell mit dem Biosiegel gekennzeichnet werden dürfen.
Özdemir: „Bio ist die entscheidende Antwort”
Özdemir bekräftigte in Nürnberg, dass Bio die
entscheidende Antwort auf die Klima- und Biodiversitätskrise sei. Hier
könne es „keine zwei Meinungen geben”.
„Der erste Schritt zu 100 Prozent Bio”
Für die Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Silvia Bender, ist das Ziel von 30 Prozent ökologisch bewirtschafteter Fläche bis 2030 nur der Beginn. „Für mich ist klar, 30 Prozent Bio ist der erste Schritt zu irgendwann 100 Prozent Bio”, sagte sie am Donnerstag voriger Woche auf der Biofach in Nürnberg. Dennoch sei das im Koalitionsvertrag verankerte Bioausbauziel kein Selbstläufer. Die Staatssekretärin räumte ein, dass es ambitioniert sei, aber aus ihrer Sicht machbar. Es gebe im Moment viele, die das anzweifelten und eine Revision verlangten, erklärte Bender. Aber es könne gelingen, wenn die Politik gemeinsam mit der Branche die Hürden beseitige, „die mehr Bio im Weg stehen”. Das sei das Ziel der Weiterentwicklung der „Zukunftsstrategie ökologischer Landbau”, erläuterte die Staatssekretärin. Das Neue sei, dass diese Strategie nicht nur auf das Berliner Agrarressort beschränkt bleibe, sondern eine Strategie der gesamten Bundesregierung werde. Der erste Entwurf soll laut Ministeriumsangaben am 4. Mai bei der „BMEL-Nachhaltigkeitskonferenz” vorgestellt werden.