Politik | 25. Juni 2020

Regierung präsentiert Gesetzentwurf

Von AgE
Die baden-württembergische Landesregierung hat vergangene Woche den Entwurf für ein neues Naturschutz- sowie ein neues Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz freigegeben.
„Wir freuen uns darüber, dass die Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt genommen hat”, sagten Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk am 19. Juni in Stuttgart. Sie sprachen vom „ehrgeizigsten” Gesetzesvorhaben zur Stärkung der Biodiversität in Deutschland. „Wir schützen damit nicht nur die Artenvielfalt, sondern stärken auch die bäuerliche Landwirtschaft. Auf diese Weise werden Naturschutz und Landwirtschaft miteinander versöhnt”, betonten Untersteller und Hauk.
Aufgabe der gesamten Gesellschaft
Die Gesetzesnovelle sei die Weiterentwicklung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen”. Sie greife außerdem viele der Punkte auf, die sowohl dem Trägerkreis des Volksbegehrens als auch den Bauernverbänden mit ihrem im März eingereichten Volksantrag wichtig gewesen seien. „Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe”, unterstrichen die beiden Minister unisono. Daher sehe der Entwurf nicht nur Regelungen für die Landwirtschaft, sondern auch das Land selbst, die Städte und Kommunen sowie Privatpersonen vor.
Einschneidende Anpassungen
Die Landwirte müssen sich indes auf einschneidende Anpassungen einstellen: Der Gesetzesvorlage zufolge soll bis zum Jahr 2030 die Gesamtaufwandmenge an chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln um 40  bis 50 Prozent reduziert und der Anteil der ökologischen Landwirtschaft auf 30  bis 40 Prozent erhöht werden. Außerdem sind der Erhalt von Streuobstwiesen, ein Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken und die Minimierung der Lichtverschmutzung zentrale Elemente der Novelle.
Refugialflächen auf zehn Prozent
Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung die Umsetzung eines Verbots von chemischen Pflanzenschutzmitteln in ausgewiesenen Naturschutzgebieten sowie die Einhaltung der landesspezifischen Vorgaben des integrierten Pflanzenschutzes in den übrigen Schutzgebieten vor. Bis zum Ende des Jahrzehnts soll zudem ein landesweiter Biotopverbund auf 15 Prozent der Landesfläche aufgebaut werden. Schließlich ist auch die Schaffung von Refugialflächen auf zehn Prozent der landwirtschaftlichen Flächen geplant. Der Landtag sollte sich bereits in dieser Woche mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung befassen.
In der vergangenen Woche hatten sich die Abgeordneten bei einer öffentlichen Anhörung  über den Volksantrag „Gemeinsam unsere Umwelt schützen in Baden-Württemberg” informiert,  den Landwirtschaftsvertreter eingereicht hatten.
Bekenntnis zum Artenschutz
Dabei bekräftigten der Präsident des Landesbauernverbandes in Baden-Württemberg (LBV), Joachim Rukwied, und der Präsident des BLHV, Werner Räpple, das Bekenntnis der Landwirtschaft zum Artenschutz. Darüber hinaus sollte mit dem Antrag auch die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für den Schutz von Flora und Fauna hervorgehoben werden. Eine Schlüsselrolle bei der Stärkung der Artenvielfalt nehme der kooperative Naturschutz ein, betonten Rukwied und Räpple. Laut Einschätzung des Vorsitzenden vom Ausschuss für ländliche Räume, Martin Hahn, wurde in der Anhörung deutlich, dass die Ursachen für den Artenrückgang vielfältig sind.
Einkommen sichern
Räpple betonte, dass man landwirtschaftliche Existenzen sichern müsse, um die Artenvielfalt zu fördern. Deshalb müsse auch der Lebensmittelhandel in die Bemühungen einbezogen werden. Heimische Ware stehe schließlich im Wettbewerb mit Importware aus Drittstaaten, die unter anderen Standards erzeugt werde. Rukwied hob die Wichtigkeit des Pflanzenschutzes für die landwirtschaftliche Produktion hervor. Kulturpflanzen müssten weiterhin vor Krankheiten und Schädlingen geschützt werden können.
NABU: „Recht unkonkret und allgemein”
Der baden-württembergische Landesverband vom Naturschutzbund Deutschland (NABU) begrüßte den Volksantrag, kritisierte ihn allerdings als „recht unkonkret und allgemein”. Die im Antrag genannten Punkte seien im Entwurf des
Biodiversitätsstärkungsgesetzes bereits aufgegriffen und konkretisiert worden.