Prüfen, ob man drüber oder drunter liegt
Nach Abschluss der Halbjahresmeldungen werden die Tierhalter in Baden-Württemberg vom LKV im Auftrag der Kreisveterinärämter angeschrieben. Mitgeteilt werden ihnen die für den Betrieb – getrennt nach Registriernummern – errechnete Therapiehäufigkeit je Nutzungsart und die bundesweiten Kennzahlen. 30 Kreisveterinärämter haben den LKV hiermit beauftragt, die Tierhalter der anderen Kreise werden vermutlich von den Veterinärämtern selbst angeschrieben. Generell wurde per Erlass vom Stuttgarter Landwirtschaftsministerium verfügt, dass alle mitteilungspflichtigen Tierhalter informiert werden müssen. Zudem werden jedem als mitteilungspflichtig in der Datenbank erfassten Tierhalter die betrieblichen Therapiehäufigkeiten in www.Hi-Tier.de angezeigt. Des Weiteren soll dort auch (ohne amtlichen Charakter) ein Vergleich mit den bundesweiten Kennzahlen möglich sein.
Jeder nach AMG mitteilungspflichtige Tierhalter muss innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntmachung der bundesweiten Kennzahlen prüfen, ob die eigene betriebliche Therapiehäu- figkeit höher liegt als die Kennzahl 1 (Median) oder die Kennzahl 2 (drittes Quartil). Gemäß § 58 d (1) 2 AMG muss diese Feststellung unverzüglich in den betrieblichen Unterlagen aufgezeichnet werden. Hierzu kann man gegebenenfalls das LKV-Anschreiben zur betrieblichen Therapiehäufigkeit verwenden. In die dort aufgeführte Tabelle mit den vergleichenden Therapiehäufigkeiten trägt man nach der Überprüfung das Tagesdatum als „Datum der Feststellung” ein und bewahrt das Schreiben dann bei den betrieblichen Unterlagen auf. Eventuell notwendige Maßnahmen zur Minderung des Antibiotikaeinsatzes sind entsprechend den aufgeführten Hinweisen einzuleiten, ohne dabei die für die Tiergesundheit notwendigen Anwendungen zu vernachlässigen.
Hinweis 1: Ihre betriebliche Therapiehäufigkeit liegt unterhalb der Kennzahlen, keine Aktion erforderlich.
Hinweis 2: Die betriebliche Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes liegt über der Kennzahl 1 (höher als die Hälfte der Therapiehäufigkeiten in Deutschland). Sie müssen in Zusammenarbeit mit einem Tierarzt prüfen, welche Gründe zu der Überschreitung geführt haben können und wie die Behandlung Ihrer Tiere mit Antibiotika verringert werden kann.
Hinweis 3: Die betriebliche Therapiehäufigkeit Ihres Betriebes liegt über der Kennzahl 2 (höher als drei Viertel der Therapiehäufigkeiten in Deutschland). Deshalb ist innerhalb von vier Monaten nach der Bekanntmachung der bundesweiten Kennzahlen (31. 3. 2015) auf der Grundlage einer tierärztlichen Beratung ein Maßnahmenplan zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes schriftlich festzulegen. Dauert die Umsetzung der Maßnahmen länger als sechs Monate, muss zusätzlich ein Zeitplan eingereicht werden. Der Maßnahmenplan (ggf. mit Zeitplan) ist der zuständigen Behörde (Veterinäramt) spätestens bis zum Ende der viermonatigen Frist – also bis spätestens 31. Juli 2015 – unaufgefordert zuzusenden. Die zuständige Behörde prüft den Plan und kann in bestimmten Fällen Änderungen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen anordnen.
Hinweis 4: Es wurde keine Therapiehäufigkeit ausgewiesen, obwohl Mitteilungen zum AMG
zu Ihrem Betrieb gemeldet sind. Bitte überprüfen Sie die TAM-Vorgänge in der Tierarzneimittel-/Antibiotikadatenbank, möglicherweise gibt es Fehler zwischen den einzelnen Meldearten (zum Beispiel Antibiotikaverwendung gemeldet, aber keine Tierbestand und/oder Bestandsveränderungen in dieser Nutzungsart angegeben).
- Angaben zum Betrieb, z. B. Bestandsgröße, gehaltene Tierarten/Nutzungsarten;
- Angaben zum Managementsystem (z. B. rein/raus oder kontinuierlich);
- Angaben zum hinzugezogenen Tierarzt und gegebenenfalls weiteren Beratern;
- Angaben zur Analyse der Erkrankungen, deren Therapie im betreffenden Halbjahr zur Überschreitung der Kennzahl führte;
- Angaben zum Krankheitsgeschehen, einschließlich Befunden zur Diagnostik einschließlich Resistogrammen und bestehenden Prophylaxeprogrammen;
- Angaben zu den Maßnahmen, die dazu führen sollen, das Krankheitsgeschehen nachhaltig zu verbessern, um den Antibiotikaeinsatz langfristig zu reduzieren.
- Ein Zeitplan, falls die Umsetzung des Maßnahmenplanes länger als sechs Monate dauert (z. B. wegen notwendiger Umbaumaßnahmen)