Politik | 22. Juli 2021

Programme im Umfang von 1,53 Milliarden Euro

Von MLR/red/Hubert God, BLHV
Das Land stellt für Agrarförderprogramme zwischen 2023 und 2027 insgesamt 1,53 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen etwa je zur Hälfte aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums und aus Kofinanzierung des Landes.
EU und Land steuern die Hälfte bei: 17 baden-württembergische Förderprogramme sind für die 2. Säule im GAP-Strategieplan vorgesehen.
„Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU schafft die Voraussetzungen dafür, dass unsere Landwirte ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können.  Mit den Mitteln aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums in Höhe von 705 Millionen Euro und der Kofinanzierung des Landes ist eine gute Finanzierungsbasis für die geplanten 17 baden-württembergischen Agrarförderprogramme in der Förderperiode 2023 bis 2027 gesichert. Somit tragen wir mit einem Mittelrahmen von 1,53 Milliarden Euro nicht nur der Umsetzung der nationalen GAP-Strategie Rechnung, sondern stärken insbesondere unsere bäuerlichen Familienbetriebe bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen”, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk am Dienstag  in Stuttgart im Nachgang zur Sitzung des Ministerrats.
Die baden-württembergischen Förderprogramme zur  2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurden unter Berücksichtigung der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des Koalitionsvertrages sowie der Reform der GAP überarbeitet, neu gewichtet und weiterentwickelt, heißt es ergänzend aus dem Stuttgarter Ministerium für Ländlichen Raum (MLR). Mit der künftigen Ausgestaltung dieser 17 auf das Land zugeschnittenen Programme und der Kofinanzierung des Landes mache die Landesregierung den Weg zur vollständigen Abnahme der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) in Höhe von 705,36 Millionen Euro frei.
Klimaschutz und weniger Chemie
„Insbesondere für unsere bäuerlichen Familienbetriebe wollen wir eine gute Balance finden zwischen Investitionsförderung und Risikomanagement, Unterstützung über angepasste Weiterbildung und Beratung sowie ambitionierte Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. So sollen neue Beratungsmodule zu aktuellen Themen wie Klimaschutz, Pflanzenschutzmittelreduktion und digitale Landwirtschaft angeboten werden. Ebenso wollen wir die Betriebe verstärkt bei Investitionen zu Anpassungen in den Bereichen Tierwohl und Emissionsminderung unterstützen und vorbeugende Maßnahmen gegen Extremwetterereignisse fördern”, erklärte Hauk.
Die 17 Programme
Folgende 17 baden-württembergische Förderprogramme sind für die 2. Säule im GAP-Strategieplan Deutschland vorgesehen (Teilplan Baden-Württemberg):
  1. Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
  2. Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
  3. Projekt Moorschutz
  4. Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL)
  5. Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW)
  6. Umweltzulage Wald (UZW)
  7. Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
  8. Diversifizierung
  9. Investitionen in kleine landwirtschaftliche Betriebe
  10. Marktstrukturverbesserung
  11. Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau
  12. Beratung landwirtschaftlicher Betriebe
  13. Zusammenarbeit/Europäische Innovationspartnerschaft (EIP)
  14. Weiterbildungsoffensive in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum
  15. Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF)
  16. Naturparke in Baden-Württemberg (NPBW)
  17. Regionalentwicklungsprogramm LEADER
Wie das Stuttgarter Landwirtschaftsministerium ergänzend mitteilt,  muss Baden-Württemberg bis Mitte September 2021 seinen Entwurf für die Ausgestaltung der Förderprogramme zur 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) dem Bundeslandwirtschaftsministerium übermitteln. Der nationale GAP-Strategieplan Deutschland werde von diesem Anfang Oktober 2021 der EU-Kommission zur informellen Abstimmung übermittelt. Der GAP-Strategieplan Deutschland solle dann spätestens zum 1. Januar 2022 offiziell bei der EU-Kommission eingereicht werden.
Unbürokratische, praktikable Angebote nötig
Das Land verfügt in der Zweiten Säule über deutlich mehr EU-Mittel, als es die EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte, so der BLHV. Auf Wunsch der Bundesländer werde die Umschichtung aus den Direktzahlungen schrittweise ansteigen von derzeit sechs Prozent auf 15 Prozent. Im FAKT-Programm werden einige gewichtige Maßnahmen künftig durch gleichartige einjährige Eco-Scheme-Maßnahmen ersetzt, so der BLHV weiter. Für die Finanzierung von Eco-Schemes werde ein Viertel der Direktzahlungen verwendet. Die Länder hätten in Kauf genommen, dass die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe durch solche Umschichtungen letztlich mit über 100 Euro je Hektar belastet werden.
Künftig kommt es bei der Gestaltung der Förderprogramme der Zweiten Säule also mehr denn je darauf an, dass die Mittel direkt wieder bei den landwirtschaftlichen Betrieben ankommen, betont der BLHV. Die Landesregierung habe im Mai den Wirtschafts- und Sozialpartnern Vorschläge vorgestellt, wie die künftigen Maßnahmen in Baden-Württemberg aussehen sollen. Der BLHV sieht einen Teil seiner Vorschläge dabei noch nicht ausreichend berücksichtigt. Für den wünschenswerten Erfolg der Programme werde es auch darauf ankommen, dass die Maßnahmen unbürokratisch und praktikabel seien.