Betrieb und Wirtschaft | 03. April 2020

Präventionszuschüsse schnell beantragen

Von der BBZ-Redaktion
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert erneut den Kauf ausgewählter Produkte, die zur Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen beitragen.
Hierfür stehen in diesem Jahr nach Mitteilung der SVLFG 400.000 Euro zur Verfügung. Die Aktion endet, sobald die Gelder aufgebraucht sind. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Einen Antrag können all diejenigen stellen, die mit ihrem Unternehmen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind. Es ist jährlich eine Förderung pro Unternehmen möglich. Was gefördert wird ist im Internet beschrieben unter: www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern. Dort stellt die SVLFG auch das Antragsformular zur Verfügung. Die Unterlagen sind per Mail an praeventionszuschuesse@svlfg.de oder per Fax an 0561/785-219127 zu übermitteln. Und so geht es: 1. Den komplett ausgefüllten Antrag einreichen. 2. Die Förderzusage abwarten. 3. Danach das Produkt kaufen und die Rechnung einreichen. Anschaffungen vor dem 1. April können nicht gefördert werden.