In der Vorstandssitzung des BLHV am 25. Februar einigten sich die Kreisvorsitzenden auf ein neues Positionspapier zur Gemeinsamen Agrarpolitik. Mit den Forderungen will der BLHV vor allem kleine, mittlere und junge Betriebe in den Fokus der Agrarförderungen stellen.
Der BLHV-Vorstand fordert bei der Umsetzung der neuen GAP eine Weidetierprämie für alle Raufutterfresser.
Auch wurde in der erneut digital abgehaltenen Sitzung ein Maßnahmenkatalog für die Zweite Säule verabschiedet. Beide Papiere wurden bereits in der letzten Vorstandssitzung des vergangenen Jahres diskutiert und in der Zwischenzeit vom Fachausschuss für Umwelt und Struktur weiterentwickelt. Das abschließende Positionspapier ist somit das erste, das vom neuen Vorstand verabschiedet wurde. Diesem gehören ja seit Inkrafttreten der Verbandsreform zum Jahresbeginn alle Kreisvorsitzenden an.
Der Verband setzt auch einen Schwerpunkt auf die Grünlandverwertung durch Raufutterfresser. Hier wird gefordert, dass Grünlandflächen einen Zuschlag erhalten sollten, wenn diese zur Verwertung der Aufwüchse gehalten werden. So will der BLHV erreichen, dass nicht nur kleine Wiederkäuer wie Schafe und Ziegen von einer Weidetierprämie profitieren. „Diese sollen nicht gegen die Haltung anderer Raufutterfresser ausgespielt werden In den vergangenen 40 Jahren ist die Zahl der Rinder in Baden-Württemberg um die Hälfte zurückgegangen”, begründet der BLHV seine Forderung.
Um junge Landwirtinnen und Landwirte besser zu stellen, sollen diese bis einschließlich dem Alter von 35 Jahren eine Einmalzahlung erhalten: Vorausgesetzt, sie haben eine entsprechende landwirtschaftliche Qualifikation, mindestens staatliche geprüfte Fachkraft für Nebenerwerb, und einen Wohnsitz in Baden-Württemberg. Auch sollte für junge Landwirtinnen und Landwirte bis 35 Jahre im Agrarförderprogramm die Niederlassungsprämie unabhängig von einer Fünfjahresfrist gewährt werden, fordert der BLHV.
Direktzahlungen unverzichtbar
Um das Einkommen in der Landwirtschaft
und somit auch den Erhalt von Betrieben sicherzustellen, sieht der BLHV
die Fortführung der Direktzahlungen als unverzichtbar an. Hierfür sollte
die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule auf ein Minimum
begrenzt werden.
Darüber hinaus wird gefordert, dass
Wettbewerbsverzerrungen abgeschafft werden. Hierzu ist der Import von
Waren mit niedrigerem Standard zu stoppen oder es müssten
Wettbewerbsvorteile niedrigerer Standards mit einem Zoll abgeschöpft
werden. Auch müssten die Stellung der Landwirtinnen und Landwirte in der
Lieferkette wirksam gestärkt werden und neue Einkommenspotenziale am
Markt geschaffen werden.
Der BLHV erklärt in seinem Forderungspapier,
dass eine große Anzahl von im Bundesvergleich kleinen und mittleren
Betrieben wichtig sei für das Wohlergehen und die Vielfalt im ländlichen
Raum: gerade auch im Sinne der Biodiversität, Prosperität und des
sozialen Zusammenhalts. Hierzu gehört auch die BLHV-Forderung, dass
kleine Ackerschläge belohnt werden sollten, da diese einen wichtigen
Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten.
Mehr für die ersten Hektare
Die Umverteilung von Direktzahlungen müsse daher auf die ersten
Hektare bestmöglich, bis 100 Hektar, ausgebaut werden. Vor allem kleine
und mittelgroße Betriebe könnten entlastet werden, wenn unnötiger
bürokratischer Ballast abgeworfen würde. Vor diesem Hintergrund fordert
der BLHV: Verzicht auf ein System von Zahlungsansprüchen (ZA), Verzicht
auf Cross-Compliance- (CC-)Auflagen für die Tierhaltung, soweit Tiere
nicht gefördert werden, und die Abschaffung der Quadratmetergenauigkeit.
Bei
den Maßnahmenvorschlägen zur Umsetzung der GAP setzt der BLHV auch auf
Investitionsförderung. Beispielsweise sollen Sonderkulturbetriebe bei
der Anlage von geschützten Anbausystemen und Tierhaltungsbetriebe bei
der Umstellung von Anbindehaltung auf kombinierte oder
Laufhaltungssysteme unterstützt werden.
Dem Rückgang der Viehhaltung
soll mit gezielten Maßnahmen entgegengewirkt werden, wie zum Beispiel
einer Weideprämie „light”, also ohne ein verpflichtendes Weidetagebuch,
für alle Raufutterfresser. Weitere Maßnahmenvorschläge betreffen den
Ausbau der ökologischen Landwirtschaft, die Reduzierung von
Pflanzenschutzmitteln sowie die Verbesserung des Wasserschutzes.