Bund und Länder haben sich auf Einzelheiten für den Erschwernisausgleich Pflanzenschutz verständigt. Die Kompensation für Pflanzenschutzauflagen in bestimmten Schutzgebieten beträgt gemäß der Einigung für Ackerflächen 382 Euro je Hektar und für Dauerkulturen 1527 Euro je Hektar.
Der Erschwernisausgleich Pflanzenschutz braucht noch „grünes Licht” aus Brüssel. Damit wird nicht vor Ende April gerechnet. Dann liegt es an den Bundesländern, wie schnell sie die neue Fördermaßnahme anbieten. Die Zeit für dieses Jahr könnte knapp werden.
Noch im Februar soll der zuständige Planungsausschuss (PLANAK) die Aufnahme des neuen Fördergrundsatzes in den Rahmenplan 2022 bis 2025 der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) im Umlaufverfahren beschließen.
Ausgleich für Nachteile in Natura-2000-Gebieten
Für die Maßnahme stellt
der Bund 65 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung. Wie in der GAK
üblich, erstattet der Bund den Ländern 60 Prozent der von ihnen
geleisteten Ausgaben. Mit dem im Rahmen des Insektenschutzpaktes
vereinbarten Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz sollen wirtschaftliche
Nachteile ausgeglichen werden, die landwirtschaftlichen Betrieben durch
Beschränkungen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von
Natura-2000-Gebieten entstehen. Dabei geht es insbesondere um
Naturschutzgebiete, Nationalparks und gesetzlich geschützte Biotope. In
diesen Gebieten ist mit der im September vergangenen Jahres in Kraft
getretenen Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung die
Anwendung von Herbiziden grundsätzlich verboten. Untersagt sind auch
bienen- und bestäubergefährliche Insektizide.
„Einer der wichtigsten Hebel”
„Weniger Pestizide sind einer der wichtigsten Hebel,
um den Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen – gerade in den besonders
schutzwürdigen FFH-Gebieten”, erklärte ein Sprecher des
Bundeslandwirtschaftsministeriums. Der neue Fördergrundsatz solle
Landwirten, die dort Flächen bewirtschafteten, den höheren Aufwand und
die oft geringeren Erträge finanziell ausgleichen.
Die EU-Kommission muss das noch notifizieren
Allerdings muss der neue
Fördergrundsatz der Europäischen Kommission zur Notifizierung vorgelegt
werden. Das Verfahren soll eingeleitet werden, sobald der
PLANAK-Beschluss vorliegt. Die zuständige Brüsseler Generaldirektion
Wettbewerb hat dann zwei Monate Zeit zur Prüfung.
Obwohl man auf deutscher Seite nicht mit Problemen rechnet, wird es
grünes Licht aus Brüssel damit nicht vor Ende April geben. Dann liegt es
an den Bundesländern, wie schnell sie die neue Fördermaßnahme anbieten.
Die Zeit könnte knapp werden. Eine Übertragung von nicht ausgeschöpften
Mitteln auf das nächste Jahr ist bislang nicht zulässig.