Politik | 11. April 2019

Öffentlichkeitsarbeit in Netz und Feld

Von Padraig Elsner
Der BLHV unterstützt bäuerliche Aktivitäten zur Förderung der Artenvielfalt. So kann das beliebte Schild des BLHV „Wir machen, dass es summt und brummt” ab sofort beim Agrardienst Baden bestellt werden. Für die Öffentlichkeitsarbeit im Netz steht jetzt die Internetseite www.bwbluehtauf.de zur Verfügung.
BLHV-Präsident Werner Räpple mit dem Schild „Wir machen, dass es summt und brummt” in einer seiner Kaiserstühler Obstanlagen
Für das Schild „Wir machen, dass es summt und brummt” zahlen BLHV-Mitglieder   20 Euro, Nicht-Mitglieder 25 Euro, jeweils zuzüglich Versand und Verpackung. Bestellungen können direkt bei Nicole Mikosch, Telefon 0761 271 33 830, info@agrardienst-baden.de, aufgegeben werden.
Die Schilder eignen sich für jede Form von Blühflächen, wie Obstanlagen, Zwischenfrüchte, artenreiches Grünland oder Blühstreifen. Je nach Blühzeit kann das Schild über das ganze Jahr hinweg an verschiedenen Standorten aufgestellt werden und sorgt so für viel Aufmerksamkeit, insbesondere, wenn es an Feld- und Wanderwegen aufgestellt wird. Die Schilder bestehen aus einem hochwertigen Aluminiumverbundmaterial. Das macht sie besonders langlebig.
Für die Öffentlichkeitsarbeit im Netz steht jetzt auch die Internetseite www.bwbluehtauf.de zur Verfügung. Hier können Landwirte ihr Engagement für die Artenvielfalt, Blühstreifen oder artenreiches Grünland in eine interaktive Karte eintragen. 
BW blüht auf
Das Eintragen der Blühfläche in die interaktive Karte, es kann auch ein Schlag mit artenreichem Grünland sein, verursacht wenig Aufwand.
Auf der Website, die in Kooperation der beiden Landesbauernverbände in Baden-Württemberg entstanden ist, können auch Blühpatenschaften angeboten werden.
Über die Blühpatenschaften können sich alle Bürgerinnen und Bürger direkt finanziell an den Blühflächen beteiligen. Dafür bietet die Website alle notwendigen Informationen sowie Musterverträge und eine Musterurkunde für die Patenschaft. Landwirt und Bürger können selbst einen Preis aushandeln, der für beide Seiten fair ist.
Dabei sollten die Kosten des Landwirts für das Anlegen und die Pflege der Blühfläche gedeckt werden. Eine zusätzliche Förderung durch FAKT ist möglich, sollte aber vorab mit dem Blühpaten abgesprochen werden. Die FAKT-Maßnahme E 21 Brachebegrünung mit Blühmischungen (710 €/ha ohne ÖVF-Anrechnung) bietet jedoch einen guten Richtwert für die Beteiligung des Blühpaten.