Land und Leute | 11. Februar 2016

Noch mal in sich gehen

Von Michael Nödl, BLHV
Die Stadt Bad Dürrheim hat vor, große Teile des Außenbereichs zu überplanen. Der BLHV kritisiert eine Verhinderungsplanung und fordert von der Kommune, ihre Planungen zu überdenken.
Die Gemeinde will mit ihrer Planung   den Neubau eines größeren Tierhaltungsbetriebes  verhindern. Zugleich sollen  aber viele  tierhaltende Betriebe nicht mehr erweitern können. Wegen der massiven Betroffenheit seiner Mitgliedsbetriebe beauftragte der BLHV eine  in diesen Rechtsfragen spezialisierte Potsdamer Anwaltskanzlei. Diese Kanzlei vertritt zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe bei ihren Einwendungen gegen den Bebauungsplan und übernahm auch die Stellungnahme des BLHV als Träger öffentlicher Belange.
Die Potsdamer Spezialisten stellten fest, dass der von der Stadt vorgesehene Bebauungsplan an erheblichen Mängeln krankt und nach ihrer Einschätzung deshalb vor Gericht keinen Bestand haben wird.
Das Thema Stallbau in Bad Dürrheim spielte auch auf der BLHV-Landesversammlung im vergangenen Jahr in Bad Dürrheim-Öfingen schon eine Rolle.

Kritisiert wurden unter anderem  die unzutreffend gewählte Form eines einfachen Bebauungsplanes, die zutage liegende fehlende Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung überhaupt sowie ein mangelhafter Umweltbericht. Dieser genügt insbesondere in Bezug auf das europäische Naturschutzrecht nicht den rechtlichen Anforderungen.
Wie schon vom BLHV in seiner ersten Stellungnahme  kritisiert, berücksichtigt der vorgelegte Bebauungsplan nicht das besondere Gewicht der Landwirtschaft als für die Abwägung erheblichen Belang. Die von der Stadt angeführten angeblichen Vorteile für die Betriebe vor Ort sind tatsächlich massive Wettbewerbsnachteile, so der BLHV. 
Spontan
Die Stadt hatte im Vorfeld der Bebauungsplanung etliche, aber nicht alle  Betriebe im betroffenen Gebiet befragt, ob sie ein Interesse an der Erweiterung ihrer Betriebe hätten. Dabei wurde nicht nur diesem
Erweiterungsinteresse nur in wenigen Fällen überhaupt Rechnung getragen.  Die  Spontan-Umfrage spiegle auch nicht unbedingt  die tatsächlichen
Absichten der  Betriebe  wider. Denn diese wurden von der Befragung überrascht und tragen sich angesichts der derzeitigen Marktlage  sicher nicht aktuell mit Erweiterungsabsichten. Dies kann sich jedoch in einigen Jahren anders darstellen. Diese unternehmerische Entscheidungsfreiheit nimmt die Bebauungsplanung den Landwirten.
 Der BLHV erwartet, dass die Stadt  im Blick auf die vorgetragenen Argumente die von ihr beabsichtigte Verhinderungsplanung  überdenkt.