Noch mal in sich gehen
Kritisiert wurden unter anderem die unzutreffend gewählte Form eines einfachen Bebauungsplanes, die zutage liegende fehlende Erforderlichkeit einer Bebauungsplanung überhaupt sowie ein mangelhafter Umweltbericht. Dieser genügt insbesondere in Bezug auf das europäische Naturschutzrecht nicht den rechtlichen Anforderungen.
Wie schon vom BLHV in seiner ersten Stellungnahme kritisiert, berücksichtigt der vorgelegte Bebauungsplan nicht das besondere Gewicht der Landwirtschaft als für die Abwägung erheblichen Belang. Die von der Stadt angeführten angeblichen Vorteile für die Betriebe vor Ort sind tatsächlich massive Wettbewerbsnachteile, so der BLHV.
Erweiterungsinteresse nur in wenigen Fällen überhaupt Rechnung getragen. Die Spontan-Umfrage spiegle auch nicht unbedingt die tatsächlichen
Absichten der Betriebe wider. Denn diese wurden von der Befragung überrascht und tragen sich angesichts der derzeitigen Marktlage sicher nicht aktuell mit Erweiterungsabsichten. Dies kann sich jedoch in einigen Jahren anders darstellen. Diese unternehmerische Entscheidungsfreiheit nimmt die Bebauungsplanung den Landwirten.
Der BLHV erwartet, dass die Stadt im Blick auf die vorgetragenen Argumente die von ihr beabsichtigte Verhinderungsplanung überdenkt.