Das Gesetz wurde bereits im Bundestag in erster
Lesung beraten. Die Zustimmung des Bundesrats wird für den 16. Dezember
angestrebt. Details für die an Mengendisziplin geknüpften
Liquiditätshilfen sollen in der „Milchsteigerungsbeihilfenvermeidungsverordnung” geregelt werden. Sie
kann allerdings erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen werden.
Das zweite Liquiditätshilfeprogramm soll im Januar 2017 anlaufen.
Die Beihilfe im Rahmen des zweiten Liquiditätshilfeprogramms beträgt
mindestens 0,36 Cent/kg der Jahresmilchlieferung zwischen Dezember 2015
und November 2016. Der Betrag von 0,36 Cent/kg ergibt sich aus der
Gesamtsumme von 116 Mio. Euro, die für die Maßnahme zur Verfügung steht,
und einer Gesamtanlieferung in Deutschland von rund 32 Mio. t Milch im
Jahr.
Dieser „Milchpreiszuschuss” wird sich erhöhen, wenn sich nicht alle
Milcherzeuger an dem Programm beteiligen. Die Milchbauern sollen einen
Vorschuss in Höhe von 0,18 Cent/kg beantragen können. Um die Beihilfe in
Anspruch zu nehmen, soll die Milchanlieferung in einem sogenannten
„Beibehaltungszeitraum” – wahrscheinlich die Monate Februar bis April
2017 – nicht höher liegen dürfen als im gleichen Zeitraum dieses Jahres.
Antragsberechtigt sollen aktive Milcherzeuger sein, die im letzten
Monat des Beibehaltungszeitraums noch Milch anliefern.
Mit den 116 Mio. Euro, davon die Hälfte EU-Mittel, stelle man den
Milchbetrieben noch einmal einen beträchtlichen Liquiditätszuschuss zur
Verfügung, sagte Bundesagrarminister Christian Schmidt nach der
Kabinettssitzung. Die Bedingung sei allerdings, dass die
einzelbetriebliche Milchmenge konstant bleiben und nicht weiter wachsen
dürfe. Mit der Ausweitung der Gewinn- und Tarifglättung schaffe die
Bundesregierung eine bessere Besteuerung und Planungssicherheit. Er habe großen Wert darauf gelegt, dass der dann zu berücksichtigende
Glättungszeitraum bereits 2014 beginne – ein Jahr, in dem die Gewinne
hoch waren.
Schmidt forderte erneut die Milchbranche auf, Maßnahmen zur
Strukturanpassung vorzunehmen. Ziel müsse es sein, Marktschwankungen
künftig innerhalb der Wertschöpfungskette aufzufangen. Der Minister
warnte die Molkereien, auf Zeit zu spielen, und sagte: „Eines geht
nicht: vom Staat zu verlangen, er solle in Krisen helfen, und nicht auf
sich selbst zu blicken in der Wertschöpfungskette und dann auch nicht
die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, wenn man nicht optimal
aufgestellt ist.” Schmidt hält an seinem Ziel der Schaffung einer
Branchenorganisation Milch fest. Für deren Aufbau bot er seine
Unterstützung an.
Unterdessen hat der agrarpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Dr. Wilhelm Priesmeier, vor einem Scheitern des
Hilfspakets im Bundesrat gewarnt. Vor allem über die geplanten
steuerlichen Änderungen gebe es in den Ländern einen wachsenden Unmut.
Für Priesmeier rächt sich damit, dass die Gelder für das Hilfsprogramm
aus Brüssel an die Änderungen im Einkommensteuergesetz gekoppelt werden
sollen. Der SPD-Politiker sprach von „etlichen Länderfinanzministern”,
die mit eben diesen einkommensteuerlichen Änderungen Bauchschmerzen
hätten. Die Bundesregierung habe es versäumt, ihre Pläne vorab mit den
Länderfinanzministerien zu bereden.